
Familie und Partnerschaft - hier liegen Glück und Leid sehr nah beieinander. Wer heiratet, Kinder bekommt oder sich scheiden lässt, der steht nicht nur vor der notwendigen Bewältigung angenehmer und weniger angenehmer Alltagsfragen, oft geht es auch ums Recht.
Die Kanzlei VBWR betreut in Wiesbaden, Mainz und Frankfurt Familien, begleitet Scheidungen, Sorgerechtsverfahren, Vaterschaftsanerkennungen, Vermögensauseinandersetzungen und Erbangelegenheiten im Schwerpunkt Familienrecht.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Windisch:
Die Trennung von einem vertrauten Menschen, die Aufgabe der vertrauten Wohnung und des vertrauten Lebensstandards, die Sorge um die Zukunft der Kinder und die finanziellen Auswirkungen der Scheidung - wir helfen Ihnen in diesen schwierigen Zeiten. Wir sind ihr Ansprechpartner in allen rechtlichen, persönlichen und emotionalen Angelegenheiten des Familienlebens!"Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist derart von Einzelfallentscheidungen des maßgebenden Oberlandesgerichts geprägt, so dass die detaillierte Kenntnis der jeweiligen Rechtsprechung unerlässlich ist. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Familienrecht der kanzlei Vollmer, Bock, Windisch, Renz, Lymperidis sind am Kanzleistandort Frankfurt erster Kontakt für Angelegenheiten des Familienrechts: "Vertrauen Sie einer Kanzlei mit Geschichte, regionaler Kompetenz im Rhein-Main-Gebiet und großem Erfahrungsschatz im Familienrecht. Das Familienrecht stellt sehr große Ansprüche an psychologisches und taktisches Geschick eine Anwaltes und an die Kooperationsfähigkeit eines hoch spezialisierten Teams!"
Schwerpunkte:
- Kindesentführung (Verfahren nach dem HKÜ)
- nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Eheverträge
- Scheidung
- Trennungsfolgenvereinbarungen
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Unterhalt für Ehegatten, minderjährige und volljährige Kinder
- elterliche Sorge
- Umgang (Besuchsrecht)
- Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzung (z. B. gemeinsame Immobilie, Geldguthaben)
- Hausrat und Ehewohnung
- Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften)
- Unterhaltsansprüche des betreuenden Elternteils eines nichtehelichen Kindes
- Vaterschaftsrecht
- Elternunterhalt (Unterhaltsansprüche von Eltern gegenüber Kindern)
- Großelternunterhalt (Ansprüche von Kindern gegenüber ihren Großeltern)