Nach Studium an der Ruprecht-Karls Universität zu Heidelberg legte unser
heutiger Sozius das erste juristische Staatsexamen 1993 ab. Nach der Absolvierung des
zweiten juristischen Staatsexamens 1995 wurde Herr Rechtsanwalt Bock als Rechtsanwalt
bei dem Amts- und Landgericht Mainz zugelassen. Bereits seit 1993 ist Herr
Rechtsanwalt Bock als Repetitor und Dozent für die Fächer Staats- und Verwaltungsrecht
sowie das Arbeitsrecht in den Universitätsstädten Mannheim, Heidelberg, Mainz und
Frankfurt tätig. Im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit hat sich Herr Rechtsanwalt
Bock auf die Gebiete des
Arbeitsrechts, des
Mietrechts, des Verkehrsrechts sowie des Verwaltungsrechts spezialisiert. Auf diesen Gebieten ist Herr Rechtsanwalt Bock auf-grund seiner langjährigen praktischen Erfahrungen und fundierten Rechtskenntnisse jederzeit ein kompetenter Ansprechpartner für seine Mandanten.