
Dr. Jur. Andreas A. Göbel
- Mietrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Vertragsrecht
- Schadenersatzrecht
- Sachenrecht
- Verbraucherrechte
- Transportrecht
Dr. jur. Andreas A. Göbel studierte von 1996 bis 2001 an der Johannes Gutenberg-Universität zu Mainz. Im Anschluss hieran begann Rechtsanwalt Dr. Göbel seine Tätigkeit als Dozent im Bereich des Zivilrechts für das juristische Repetitorium. Gleichzeitig war Rechtsanwalt Dr. Göbel wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand an der Johannes Gutenberg-Universität am Lehrstuhl für Zivilrecht, Rechtsgeschichte, Familien- und Erbrecht von Prof. Dr. Andreas Roth. Im Rahmen seiner wissenschaftlichen Tätigkeit wirkte Rechtsanwalt Dr. Göbel unter anderem bei der Verfassung eines Betreuungsrechtskommentars sowie der Juris-online-Kommentierung mit. Im Jahre 2005 wurde Herrn Dr. Göbel der Doktortitel verliehen. Die zweite juristische Staatsprüfung schloss Rechtsanwalt Dr. Göbel im Jahre 2006 ab. Beide Examina absolvierte er mit "Prädikat". Rechtsanwalt Dr. Göbel hat bereits im Wohnungseigentum- und Mietrecht erfolgreich den Fachanwaltslehrgang abgeschlossen.
Seither ist Dr. jur. Andreas A. Göbel angestellter Rechtsanwalt für die Kanzlei Vollmer, Bock, Windisch & Renz. Seine fundierten Rechtskenntnisse weisen ihn insbesondere auf dem Gebiet des Zivilrechts als kompetenten Ansprechpartner aus.
