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Rechtsanwalt für Arbeitsrecht/Arbeitsrechtsspezialist in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt
Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht?
Herr Rechtsanwalt Benedict Bock ist Mitbegründer und Sozius der Rechtsanwaltskanzlei Vollmer, Bock, Windisch und Renz. Die Kanzlei ist seit 30 Jahren mit Hauptsitz in Mainz ansässig und verfügt über weitere Standorte in Wiesbaden und Frankfurt. Herr Rechtsanwalt Bock hat sich bereits frühzeitig als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht spezialisiert und ist als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt tätig.
Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Bock als Dozent für Arbeitsrecht und öffentliches Recht auch in den Universitätsstädten Mainz und Frankfurt lehrend tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Herrn Rechtsanwalt Bock ist das Verwaltungsrecht. Als Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht ist Herr Rechtsanwalt Bock in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt tätig und vertritt Sie bundesweit in allen arbeitsrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen gerichtlichen oder behördlichen Verfahren.
Ob einem Arbeitnehmer die Kündigung erklärt wurde oder der Arbeitgeber eine solche Kündigung vorbereitet: Herr Rechtsanwalt Bock steht allen Rechtssuchenden im Arbeitsrecht als kompetenter Berater zur Verfügung. Ob es um die Gestaltung oder die Überprüfung von Arbeitsverträgen geht: Herr Rechtsanwalt Bock wird Sie in allen Fragen des Arbeitsvertragsrechts kompetent beraten und vertreten. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt ist Herr Rechtsanwalt Bock außergerichtlich und gerichtlich für Sie tätig. Er berät Sie zu Fragen des Arbeitsschutzes, des Kündigungsschutzes, zur Elternzeit, zur Teilzeitbeschäftigung oder zu befristeten Arbeitsverhältnissen.
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wird Ihnen Herr Rechtsanwalt Bock helfen, Gehaltsansprüche durchzusetzen und Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht zu vertreten.
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt wird Sie Herr Rechtsanwalt Bock zu Fragen des Betriebsübergangs, der Arbeitnehmerüberlassung und bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen beraten und unterstützen.
Sollten in diesem Zusammenhang auch gesellschaftsrechtliche, steuerrechtliche oder erbrechtliche Fragen auftreten, profitieren Sie von unseren interdisziplinär zusammenarbeitenden Spezialisten. Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Andreas Renz oder Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Peter W. Vollmer werden bei Bedarf in die arbeitsrechtliche Beratung und Tätigkeit mit eingebunden.
Wir stehen Ihnen nicht nur in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
