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Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht/Baurechtsspezialist in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt
Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt für Baurecht und Architektenrecht?
Herr Rechtsanwalt Peter W. Vollmer ist Mitbegründer und Sozius der Rechtsanwaltskanzlei Vollmer, Bock, Windisch und Renz, die über Standorte in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt verfügt und mit dem Hauptsitz in Mainz seit 30 Jahren erfolgreich ansässig ist. Herr Rechtsanwalt Vollmer hat sich neben seiner Spezialisierung als Fachanwalt für Erbrecht bereits frühzeitig als Anwalt für Baurecht spezialisiert und ist als Fachanwalt für Baurecht bzw. Fachanwalt für Architektenrecht in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt tätig.
Daüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Vollmer lehrend als Dozent für Zivilrecht an den Universitätsstädten Mainz und Frankfurt tätig. Herr Rechtsanwalt Vollmer ist darüber hinaus auch Fachanwalt für Erbrecht, so dass er Sie als Fachanwalt bundesweit in allen erbrechtlichen oder bau- und architektenrechtlichen Verfahren vertreten kann.
Ob Sie den Abschluss eines Bauvertrages beabsichtigen, einen Bauträgervertrag beispielsweise über die Errichtung von Wohnungseigentum abschließen wollen, bereits ein Bauwerk errichten und dabei Mängel auftauchen, die Gewährleistungsansprüche mit sich bringen können, ob Sie als Bauunternehmer Ihre Werklohnforderung oder als Architekt Ihre Honorarforderung beitreiben wollen, in all diesen Fällen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Vollmer als langjährig erfahrener Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zur Verfügung. Dabei ist selbstverständlich stets die außergerichtliche Klärung baurechtlicher Streitigkeiten das Ziel der Tätigkeit, aber auch im Bauprozess oder im Insolvenzverfahren beispielsweise des Bauunternehmers, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Vollmer aufgrund seiner Qualifikation als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht nicht nur in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt, sondern auch bundesweit zur Verfügung.
Dies gilt auch für die Vertragsgestaltung eines Bauvertrages, eines Grundstückskaufvertrages, von Architektenvertrag oder Angebot zur Erbringung einer Bauleistung oder auch die Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen. Aufgrund der langjährigen Spezialisierung im Bau- und Architektenrecht ist Herr Rechtsanwalt Vollmer hier Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Interdisziplinär werden dabei insbesondere auch die steuerrechtlichen Fragen mit unserem weiteren Sozius und Dipl. Finanzwirt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Andreas Renz bearbeitet.
