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Rechtsanwalt für Erbrecht/ Erbrechtsspezialist in Mainz-Wiesbaden und Frankfurt

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Herr Rechtsanwalt Peter W. Vollmer ist Mitbegründer und Sozius der Rechtsanwaltskanzlei Vollmer, Boch, Windisch und Renz, die über Standorte in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt verfügt und mit dem Hauptsitz in Mainz seit 30 Jahren erfolgreich ansässig ist. Herr Rechtsanwalt Vollmer hat sich bereits frühzeitig als Anwalt für Erbrecht spezialisiert und ist als Fachanwalt für Erbrecht in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt tätig.

Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Vollmer lehrend tätig als Dozent für Zivilrecht in den Universitätsstädten Mainz und Frankfurt. Herr Rechtsanwalt Vollmer ist darüber hinaus Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, so dass er Sie als Fachanwalt für Erbrecht sowie Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt sowie bundesweit in allen erbrechtlichen oder bau- und architektenrechtlichen Verfahren vertreten kann.

Ob bereits ein Erbfall eingetreten ist und der oder die Erben miteinander die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft betreiben wollen oder müssen, ob Teilungsversteigerungsverfahren als letzte Alternative bei fehlender Einigungsmöglichkeit durchgeführt werden müssen, ob es um die Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen oder die schlichte Testamentsgestaltung bzw. Gestaltung von Erbverträgen mit potentiellen Erben geht, in all diesen Fällen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Vollmer als langjährig erfahrener Fachanwalt für Erbrecht zur Verfügung. Dabei ist selbstverständlich stets die außergerichtliche Klärung erbrechtlicher Streitigkeiten das Ziel der Tätigkeit, aber auch im Erbschaftsprozess oder im Nachlassverfahren vor dem Amtsgericht als Nachlassgericht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Vollmer aufgrund seiner Qualifikation als Fachanwalt für Erbrecht nicht nur in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt, sondern auch bundesweit zur Verfügung.

Dies gilt auch für Unternehmensnachfolge und deren Gestaltung. Gerade hier sind oftmals gesellschaftsrechtliche, steuerrechtliche wie auch erbrechtliche Fragestellungen zu bearbeiten, für die Herr Rechtsanwalt Vollmer aufgrund seiner langjährigen Spezialisierung im Erbrecht Ihr kompetenter Ansprechpartner ist.

Interdisziplinär werden dabei insbesondere auch die steuerrechtlichen Fragen mit dem weiteren Sozius und Dipl. Finanzwirt Rechtswalt und Fachanwalt für Steuerrecht Andreas Renz bearbeitet.

In allen Fragestellungen stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

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