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öffentliches Baurecht
Das öffentliche Baurecht regelt die Zulässigkeit und Grenzen der Errichtung, Veränderung und Nutzung
baulicher Anlagen. In diesem Zusammenhang kommt es nicht selten zu Schwierigkeiten mit den zuständigen
Behörden bei der Erteilung von entsprechenden Baugenehmigungen. Gelegentlich kann man sich erfolgreich gegen
die behördlichen Entscheidungen bei der Versagung von Baugenehmigungen oder bauordnungsrechtlichen Verfügungen,
wie der Nutzungsuntersagung, wehren. Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Interessen bei der Nutzung Ihres Grundstücks
beziehungsweise Bauvorhabens durch zu setzen.
Weitere Informationen finden Sie unter Verwaltungsrecht
