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Privates Baurecht
Entsprechend seiner frühzeitigen Ausrichtung im Immobilienrecht hat auch der Bereich des privaten Baurechts bei Herrn Rechtsanwalt Vollmer zu einer frühzeitigen Schwerpunktbildung geführt. Hier vertreten wir private Bauherren ebenso wie Bauträger und Handwerksunternehmen bei allen bei der Bauwerkserrichtung auftretenden Fragestellungen. Hier gestalten wir Bauverträge, beraten und vertreten bei Mängelansprüchen, ebenso wie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Zahlungsforderungen.
Gerade die frühzeitige Einschaltung eines kompetenten juristischen Beraters und ggf. Durchführung von Begutachtung durch anerkannte Sachverständige führen zu Streitvermeidung und damit Vermeidung unnötiger Kosten.
Schwerpunkte:
- Gestaltung von Bauverträgen, Angeboten und allgemeinen Vertragsbedingungen
- Bauträgervertrag/Vertragsgestaltung und Abwicklung
- General-, Haupt- und Subunternehmervertrag
- Internationales Bauvertragsrecht
- Bauabwicklung, Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, Durchsetzung von Werklohnforderungen
- Sicherungsrechte, gewährleistungsbrgschaft und Erfüllungsbürschaften
- Bauinsolvenz, Vertragsabwicklung und Geltendmachung von Forderung gegen Insolvenzveralter
- Architektenrecht, Vertragsgesestaltung und Architektenhonorarforderung
