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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Peter W. VollmerErbrecht |
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Herr Rechtsanwalt Peter W. Vollmer ist Jahrgang 1964, geboren und aufgewachsen im Donnersbergkreis, wo er 1983 auf dem Gymnasium Weierhof das Abitur ablegte. Bis zu seinem ersten Staatsexamen nach neun Fachsemestern studierte Herr Rechtsanwalt Vollmer in Mainz sowie an der Université de Bourgogne in Dijon, der Partnerstadt von Mainz.
Seine Referendarzeit absolvierte Herr Rechtsanwalt Vollmer bis zu seinem zweiten Staatsexamen im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz, unter anderem bei dem Landgericht Mainz, dem Landesamt für Jugend und Soziales in Mainz sowie dem dortigen Verwaltungsgericht.
Noch während des Referendariats begann Herr Vollmer als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof Müller in Mainz und war dort unter anderem als Arbeitsgemeinschaftsleiter lehrend tätig. Schon zu dieser Zeit wurde der Grundstein für die anwaltliche Tätigkeit gelegt durch Nebentätigkeit bei einer Mainzer, später einer Ingelheimer Anwaltskanzlei, wo Herr Rechtsanwalt Vollmer nach seinem zweiten Staatsexamen dann auch ab 1992 als Rechtsanwalt tätig wurde. Beide Examina absolvierte er mit "Prädikat".
Schon frühzeitig spezialisierte sich Herr Rechtsanwalt Vollmer auf die Rechtsgebiete des Immobilien-, Bau- und Erbrechts, wo Herr Rechtsanwalt Vollmer auch die Qualifikationen als Fachanwalt für Erbrecht sowie für Bau- und Architektenrecht erlangte.
Seit 1994 ist Herr Rechtsanwalt Vollmer Begründer und Fachdozent für Zivilrecht des von der Sozietät betriebenen Schulungsunternehmens „dasRepetitorium.de“.
Zudem ist Herr Rechtsanwalt Vollmer als Dozent in der Fachanwaltsausbildung Erbrecht für die im internationalen Erbrecht tätig. Des Weiteren ist Herr Rechtsanwalt Vollmer von der Hochschule Fresenius, University Of Applied Sciences, zum Lehrbeauftragten für Erbrecht berufen worden.
Als Gründungsaufsichtsrat der BIT-Treuhand AG, Frankfurt / Neuwied war Rechtsanwalt Vollmer bis 2005 tätig und intensivierte dabei seinen weiteren Tätigkeitsbereich Kapitalanlagerecht, zusätzlich zu dem seit Mitte der neunziger Jahre stetig erweiterten Geschäftsbereich Transport- und Speditionsrecht. Hier werden in- und ausländische Speditionen in allen Rechts- und Forderungsangelegenheiten vor allen deutschen Gerichten sowie beratend von Rechtsanwalt Vollmer vertreten.
Herr Rechtsanwalt Vollmer ist seit 1993 verheiratet und Vater von drei Kindern.

