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Repetitorium

Seit vielen Jahren wird von der Kanzlei ein juristisches Repetitorium geführt. Hierbei handelt es sich um juristische Schulungen von Universitätsstudenten, die auf dem Weg zu ihrem Abschluss sind. Bereits vom ersten Semester an bis zur abschließenden Staatsprüfung werden Studenten im Rahmen dieses privaten Unterrichts in Kleingruppen auf die Bearbeitung rechtlicher Fragestellungen und den erfolgreichen Abschluss ihres Studiums vorbereitet.

Rechtsanwalt Windisch ist in diesem Bereich der Dozent für das gesamte Strafrecht. Seine weit überdurchschnittlichen Kenntnisse in strafrechtlichen Fragen und die Fähigkeit, diese an Dritte weiter zu vermitteln, begeistern die Studenten immer wieder.

Nichts anderes gilt auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts für Rechtsanwalt Bock. Seine Qualifikation ist Garant für eine gute Ausbildung Studierender des öffentlichen Rechts.

Rechtsanwalt Vollmer und Rechtsanwalt Dr. jur. Göbel unterrichten im Bereich des Zivilrechts. Die wohl umfangreichste Materie, die die juristische Ausbildung zu bieten hat. Beide Rechtsanwälte beherrschen das Zivilrecht in allen für die universitäre Ausbildung benötigten Facetten und weit darüber hinaus.

Die langjährige Dozententätigkeit garantiert auch den Rechtsratsuchenden auf kompetente Rechtsanwälte zu treffen, die juristische Materie beherrschen und stets auf dem aktuellsten Stand der Rechtssprechung sind.

Interessenten am juristischen Repetitorium laden wir gerne zu einem Besuch auf unserer gesonderten Homepage ein.

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