Auch Sie befassen sich mit dem Gedanken der Scheidung oder anderen, ähnlichen persönlichen Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Ehevertrag oder einem Unterhaltsanspruch? Nehmen Sie mit uns persönlich Kontakt auf über das Formular. Wir unterstützen Sie neben den genannten Themen bei allen persönlichen Belangen fachanwaltlich in unserer Kanzlei.
Danke Herr Rechtsanwalt Windisch! Schön, dass es solche Anwälte gibt!
Herr RA Windisch hat mich in einer komplizierten Angelegenheit vertreten und ein top Ergebnis erzielt. Er ist fachlich herausragend und denkt strategisch, eine perfekte Kombination. Sicher eine der besten Adressen in der Region!!! Kompliment auch an sein Team: Immer erreichbar, professionell und zuvorkommend!!
Ich möchte mich zuerst herzlich bei Rechtsanwalt Windisch bedanken für seine kompetente Arbeit in meiner Scheidungssache.
Er ist sehr nett und professionell
alles läuft bei mir einwandfrei und unkompliziert
ich kann ihm vom Herzen weiterempfehlen
Auch nach langer Zeit, 10Jahre, hat das vertraute Verhältnis zwischen Herrn Windisch und mir Bestand.
Es wurde/wird im Vorgehen immer der Klient berücksichtigt
und nicht der eigene Vorteil. Gerade zu den schwierigen Themen wie Trennung, oder Sorgerecht für Kinder, ist das sehr sehr wichtig
Sie tragen sich mit dem Gedanken, sich scheiden zu lassen – und scheuen sich noch vor den Konsequenzen: Trennung von einem vertrauten Menschen, Aufgabe der vertrauten Wohnung und des vertrauten Lebensstandards, die Sorge um die Zukunft der Kinder und die finanziellen Auswirkungen der Scheidung?
Wer hilft Ihnen in dieser schwierigen Zeit? Neben Freunden und Verwandten wird dies vor allem der Anwalt sein. Umso wichtiger, in diesen sehr persönlichen und emotionalen Angelegenheiten einen ausgewiesenen Fachmann zur Seite zu haben, der die gesetzlichen Regelungen und Möglichkeiten umfassend und verständlich erklärt und sich Zeit für Ihre Probleme nimmt.
aum ein anderes Rechtsgebiet, wie das des Familienrechts ist derart von Einzelfallentscheidungen des maßgebenden Oberlandesgerichts geprägt, so dass die detaillierte Kenntnis der jeweiligen Rechtsprechung unerlässlich ist. Aufgrund langjähriger Berufserfahrung und Spezialisierung finden Sie in Herrn Rechtsanwalt Windisch den Ansprechpartner, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen hilft.
Nehmen Sie mit uns noch heute persönlich Kontakt auf über das Formular auf der Webseite.
Nichteheliche Lebensgemeinschaften funktionieren genauso wie eheliche Beziehungen. Rechtsanwalt Windisch: „Und es treten auch die gleichen Probleme auf!“
– Nur dass der Gesetzgeber im Bereich der nichtehelichen Partnerschaften vieles nicht ganz deutlich geregelt hat. Hier stellen sich besondere Herausforderungen an Fachanwälte für Familienrecht.
Am Anfang ist immer alles klar, doch Probleme und Auseinandersetzung kommen irgendwann. Rechtsanwalt Windisch: „Insbesondere Vermögensauseinandersetzungen könnten durch gute Eheverträge für alle Zeiten ausgeschlossen sein!“
Eine Trennung bringt oft unangenehme Folgen mit sich: Es geht um Kinder, Vermögen etc. „Trennungsfolgevereinbarungen regeln Angelegenheiten, bevor sie zu ernsten und unangenehmen Streitfällen werden“, so Rechtsanwalt Windich von der auf Familienrecht spezialisierten Kanzlei Vollmer, Bock, Windisch, Renz Göbel mit Standorten in Mainz und Wiesbaden. Trennungsfolgevereinbarungen sind eine gute Basis für eine saubere Scheidung.
Scheidung, bzw. eine saubere Abwicklung von Scheidungsprozessen ist das Kernthema für Fachanwälte für Familienrecht. Rechtsanwalt Windisch: „Mit drei Fachanwälten für Familienrecht können wir an den Kanzleistandorten Mainz und Wiesbaden unsere Kompetenz im Bereich Scheidungen unter Beweis stellen
Eine Scheidung ist dann der letzte Schritt, der meist der Trennung folgt. Rechtsanwalt Windisch: „Eine Scheidung zieht einen Schlussstrich und Fachanwälte für Familienrecht sind darauf spezialisiert, dass dieser Strich präzise ist!“
Hier geht es um die Abwehr von Unterhaltsansprüchen bzw. auf der anderen Seite um deren Durchsetzung. Die Kernfrage lautet u. a., wie lange ist ein Ehegatte nach der Scheidung noch verpflichtet Unterhalt zu zahlen? Das Gesetz scheint auf den ersten Blick den Grundsatz zu verankern, jeder müsse selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen. Dies ist aber auf Grund zahlreicher Ausnahmen so gut wie nie der Fall.
Kontaktieren Sie uns persönlich, wir übernehmen alle rechtlichen Belange im Bereich Familienrecht.
Bei Trennung oder Scheidung klärt das zuständige Familiengericht etwaige Streitfälle. Rechtsanwalt Windisch weiß, dass es in ganz wenigen Fällen dabei ausschließlich um das Wohl des Kindes geht, wenn um Kinder gestritten wird: „Hier gilt es Ruhe zu bewahren und zu vermitteln, in der Sache selbst aber die Interessen des Mandanten gut zu vertreten. Umgang (Besuchsrecht) Wenn ein Elternrecht Umgangsrecht hat, dann stehen ihm Besuche, gemeinsame Aktivitäten und sogar Urlaubsreisen mit dem Kind zu. Hier wissen unsere Fachanwälte für Familienrecht in Wiesbaden/Mainz, dass nicht alles, was theoretisch fixiert ist im Alltag auch funktioniert. Rechtsanwalt Windisch: „Nicht konkret definiertes Umgangsrecht und Elternteile, die das Umgangsrecht nach ihren eigenen Bedürfnissen auslegen sind Hindernisse für optimalen Umgang zum Kindeswohl!“
Was sich in der Ehe harmonisch angesammelt hat, ist im Streit schwierig wieder zu trennen. Ein gut geregelter Zugewinnausgleich ermöglicht ein faires Auseinandergehen. Vermögensauseinandersetzung (z. B. gemeinsame Immobilie, Geldguthaben) Vermögensauseinandersetzungen sind neben dem Zugewinnausgleich oft ein Stolperstein für einverständliche Scheidungen.
Das gemeinsame Zuhause ist die Ehewohnung – aber wie ist das nach Trennung oder Scheidung geregelt? Wer hat Anspruch auf die Wohnung, wer muss ausziehen und wer trügt die Kosten? Rechtsanwalt Windisch: „Da geht es aber auch darum, wer zukünftig im Mietvertrag steht oder wer den Mietvertrag überhaut zu erfüllen hat, falls dies im Mietvertrag selbst nicht geregelt ist!“
(Ausgleich der Rentenanwartschaften) Der Versorgungsausgleich regelt die während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung im Alter oder bei verminderter/ausfallender Erwerbsfähigkeit. Dieser Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht im Rahmen des Scheidungsprozesses durchgeführt.
Unterhaltsansprüche der nicht verheirateten Kindesmutter § 1615 l BGB
Unterhaltsansprüche des betreuenden Elternteils eines nicht ehelichen Kindes scheinen nur zu bestehen bis das Kind drei Jahre alt ist. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen.
Die Kanzlei Vollmer, Bock, Windisch, Renz, Göbel mit Sitz in Wiesbaden und Mainz hat ihren Schwerpunkt im Familienrecht.
Dies dokumentiert sich auch dadurch, dass mit Rechtsanwalt Windisch und Rechtsanwältin Brückner-Silbernagel sowie Rechtsanwalt Hüwel drei auf Familienrecht spezialisierte Anwälte in der Kanzlei tätig sind. Damit ist es gerade auch in komplexen Fällen möglich, dass sich die Anwälte strategisch besprechen, um das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten zu erreichen. Im Rhein-Main-Gebiet gibt es nur wenige Kanzleien, in welchen drei spezialisierte Fachanwälte für Familienrecht in der selben Kanzlei tätig sind.
Herr Rechtsanwalt Windisch vertritt auch seit vielen Jahren regelmäßig selbstständige Unternehmer, da in diesen Fällen steuerliches Know How erforderlich ist und eine Zusammenarbeit mit der Steuerabteilung erfolgt.
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