Erbrecht-Mainz-Wiesbaden

Anwalt für Erbrecht

Ein Erbfall kann herausfordernd sein — sowohl auf emotionaler und wirtschaftlicher Ebene als auch rechtlich und steuerlich. Hierbei handelt es sich um ein sehr persönliches Anliegen, weshalb bei der rechtlichen Umsetzung in jedem Falle eine individuelle Klärung erforderlich ist. Insbesondere bei großen Werten bedarf es einer kompetenten rechtlichen und steuerlichen Begleitung. Ein Anwalt für Erbrecht unterstützt Sie bei der Gestaltung und Vertretung im Erbstreit.

Unsere im Bereich des Erbrechts spezialisierten Anwälte weisen eine erstklassige Expertise auf. Wir stehen Ihnen bezüglich der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer und einer Vielzahl an weiteren erbrechtlichen Leistungen standortübergreifend zur Seite.

Fachanwalt für Erbrecht – Unsere erbrechtlichen Leistungen

Im deutschen Recht zählt das Erbrecht zu den kompliziertesten Rechtsgebieten. Ein Anwalt für Erbrecht Wiesbaden vertritt Ihre Interessen in beratender wie auch prozessvertretender Hinsicht. Testamentsgestaltung und Nachfolgeregelung, speziell für Betriebsinhaber gehören hier ebenso wie die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen sowie Regelungen der Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften zu unseren ständigen Tätigkeiten.

Unser Anwalt für Erbrecht Herr Rechtsanwalt und Notar Peter W. Vollmer weist durch seine jahrelange berufliche Schwerpunktbildung und der Qualifikation „Fachanwalt für Erbrecht“ eine besondere Kompetenz aus, Sie in allen Fragen in diesem Zusammenhang erfolgreich zu beraten und zu vertreten. Denn erst nach einer umfangreichen Ausbildung und strengen Prüfungen kann dieser Titel als Nachweis der fundierten Expertise genutzt werden.

Anwalt für Erbrecht — Unsere Tätigkeitsbereiche auf einem Blick:

  • Testament/Erbvertrag: Gestaltung von letztwilligen Verfügungen, Schaffung von klaren Verhältnissen und Vermeidung von Streit
  • Pflichtteilsrecht/Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Internationales Erbrecht
  • Nachlassabwicklung/Testamentsvollstreckung
  • Nachfolgeplanung für Unternehmen/ gesellschaftsrechtliche Gestaltung
  • Erbschaftssteuer/Steueroptimierung für Vermögensübertragung
  • Beratung des Erben
  • Begründung und Betreuung von Familiengesellschaften bei umfangreichen Vermögenswerten
  • Erbscheinverfahren
  • Lösung von Erbengemeinschaften

Da das Erbrecht mit einer großen Zahl weiterer Rechtsgebiete zusammenhängt, arbeiten wir in unserer Kanzlei interdisziplinär mit unseren Rechtsanwälten aus dem Familienrecht und der Steuerkanzlei zusammen. So ist gewährleistet, dass sämtliche, bei der Bearbeitung eines erbrechtlichen Mandats auftauchenden Fragen, auch mit dem Schwerpunkt des Familienrechts, Gesellschaftsrechts, Steuerrechts oder Immobilienrechts mit einem fachkompetenten Ansprechpartner ohne lange Wege und ohne hohen Aufwand geklärt werden können.

Kanzlei-VBWR-Mainz-Wiesbaden-Arbeitsrecht

Wann benötige ich einen Anwalt für Erbrecht?

VBWR bietet Ihnen weit mehr als Standardlösungen. Zielgerichtet und effizient setzt unser Anwalt für Erbrecht Ihre Interessen um. Dabei agieren wir stets transparent und persönlich, um passende und individuelle Lösungen gewährleisten zu können. Sie sind mit einem erbrechtlichen Problem konfrontiert? Je nach Konstellation der Miterben kann daraus eine komplexe Situation entstehen. Ein Rechtsbeistand hilft Ihnen dabei, geeignete Maßnahmen zu treffen.

Für diese Bereiche kann ein Fachanwalt für Erbrecht unerlässlich sein:

  • Die Nachlassplanung
    Gemeinsam gestalten wir Ihre Nachfolge. Ein Anwalt für Erbrecht analysiert Ihre erbrechtliche Ausgangssituation, um diese im nächsten Schritt nach Ihren individuellen Vorstellungen modifizieren zu können.

  • Die Abwicklung von Erbfällen
    Wir betreuen Erben in sämtlichen rechtlichen und steuerlichen Belangen, damit die Abwicklung der Erbschaft unter Einbehalt aller Rechte und Pflichten stattfinden kann.

  • Das Erbscheinsverfahren
    Auch bei den Konflikten um Erbe und Testament vertreten unsere Anwälte für Erbrecht kompromisslos Ihre Interessen, damit Ihre Ziele und Wünsche gewahrt werden können.

  • Erbengemeinschaften
    Diese konfliktträchtigen Zwangsgemeinschaften machen eine Vielzahl rechtlicher Besonderheiten aus. Mit fundiertem Know-how vertreten und beraten wir Miterben bezüglich Fragen zur Nutzung, Verwaltung und Aufteilung des Nachlasses.

  • Das Pflichtteilsrecht
    Wurden nahe Angehörige durch ein Testament enterbt, haben diese Pflichtteilsansprüche und möglicherweise Pflichtteilsergänzungsansprüche. Auch dabei wahren wir Ihre Interessen.

  • Die Testamentsvollstreckung
    Unsere Anwälte für Erbrecht stehen Ihnen rund um die Anordnung und Durchführung einer Testamentsvollstreckung zur Seite.

Testamentsgestaltung im Erbrecht

Die Testamentsgestaltung ist im Erbrecht ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass der Nachlass eines Verstorbenen entsprechend seinen Wünschen verteilt wird. Ein Testament kann entweder allein oder gemeinsam mit einem Ehepartner erstellt werden und sollte sorgfältig geplant werden. Eine klare Formulierung der Wünsche, die Benennung von Erben und die Festlegung von Vermächtnissen sind wichtige Bestandteile der Testamentsgestaltung. Es kann empfehlenswert sein, einen Testamentsvollstrecker zu ernennen, der den Nachlass im Sinne des Verstorbenen verwaltet. Es empfiehlt sich, professionelle Unterstützung von einem Anwalt für Erbrecht bzw. eines Notars in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass das Testament rechtlich korrekt ist und den Wünschen des Verstorbenen entspricht.

Wichtige Punkte bei der Testamentsgestaltung im Erbrecht

  • Grundlagen des Erbrechts:
    Das Erbrecht regelt die rechtliche Nachfolge im Todesfall. Die gesetzliche Erbfolge sieht vor, dass der Ehegatte, die Kinder und die Eltern des Verstorbenen (das sogenannte Verwandtenerbrecht) erben. Ein Testament oder Erbvertrag kann die gesetzliche Erbfolge ändern und individuelle Wünsche berücksichtigen. Es gibt auch Pflichtteilsansprüche von nahen Angehörigen. Ein Notar oder Anwalt für Erbrecht kann bei der Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrags helfen und eine rechtssichere Regelung sicherstellen. Wir beraten Sie vor der Testamentsgestaltung ausführlich zu den Grundlagen des Erbrechts.

  • Erbfolge durch Testament:
    Das Testament bewirkt die unmittelbare Abänderung der gesetz­lichen Erbfolge. Durch die Errichtung eines Testamentes oder Erbvertrages werden viele mit der starren gesetzlichen Erbfolge verbundene Ungerechtigkeiten und Gefahren entschärft. Der Erblasser hat es in der Hand, den Übergang seines Vermögens exakt zu steuern. So können auch Personen bedacht werden, die nicht zur gesetzlichen Erbfolge gehören.

  • Schenkung an Kinder (Übergabeverträge):
    Schenkungen an Kinder in Form von Übergabeverträgen werden oft genutzt, um Vermögen und Immobilien frühzeitig an die nächste Generation weiterzugeben. Dabei werden die Kinder als neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen und übernehmen die Verantwortung für das übertragene Vermögen. Übergabeverträge können steuerliche Vorteile bieten, da Schenkungen innerhalb von bestimmten Freibeträgen steuerfrei sind. Es ist wichtig, dass der Übergabevertrag rechtssicher formuliert wird und alle Details, wie beispielsweise die Zahlungsmodalitäten und der Übergabetermin, klar definiert sind. Es empfiehlt sich, einen Notar hinzuzuziehen, um einen reibungslosen Ablauf und eine klare Rechtslage zu gewährleisten.

Hier ist unser Kollege Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Notar Peter W. Vollmer Ihr Ansprechpartner.

Nachlassvollstreckung

Häufig tritt das Problem auf, dass ein Gläubiger eine Forderung gegen den Verstorbenen hatte, die er zu Lebzeiten des Erblassers nicht realisieren konnte. Nun stellt sich die Frage, ob und wie die Forderung gegen die Erben durchgesetzt werden kann. Folgende Situationen sind zu unterscheiden:

  • Die Vollstreckung gegen den Schuldner hatte bereits vor dessen Tod begonnen
    Dies ist die einfachste Situation, denn die Vollstreckung wird in diesem Fall durch den Tod des Schuldners nicht etwa unterbrochen, sie wird einfach fortgesetzt, ohne dass es einer Umschreibung des Titels bedürfte.

  • Eine Mitwirkung des Schuldners ist erforderlich
    Dies erschwert die Zwangsvollstreckung, denn nun kann die bereits begonnene Vollstreckung nicht fortgesetzt werden. Der Vollstreckungstitel muss vielmehr erst einmal auf die Erben als Schuldner umgeschrieben werden. Dies ist für den Erben gefährlich wie gleichermaßen für den Gläubiger positiv: in diesem Fall kann es geschehen, dass ein nicht anwaltlich beratener Erbe Maßnahmen zur Beschränkung der Haftung unterlässt, sodass der Gläubiger nicht nur auf den ererbten Nachlass, sondern auch auf das eigene Vermögen des Erben zugreifen kann.

  • Die Erben sind unbekannt
    Auch dann kann erfolgreich vollstreckt werden. Es kann in diesem Falle ein so genannter „besonderer Vertreter“ auf Antrag des Gläubigers bestellt werden, der dann auf Seiten der Erben eingesetzt wird, um die Zwangsvollstreckung gegen den Nachlass zu ermöglichen.

  • Für den Anwalt des Gläubigers heißt das:
    – Vorab bei dem Standesamt des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen, das Recht hierzu hat der Gläubiger aus.
    – Antrag unter Berufung auf Einsicht Akteneinsicht beim zuständigen Nachlassgericht. So kann in Erfahrung gebracht werden, wer die Erben oder der Testamentsvollstrecker sind.
    – Weitere Maßnahmen zur Forderungsrealisierung

Erbrecht Mainz und Erbrecht Wiesbaden – bestens beraten mit VBWR 

Wenn Sie auf der Suche nach einem Anwalt für Erbrecht sind, welcher die Interessen der Mandanten wahrt und Ziele konsequent durchsetzt, sind Sie bei uns genau richtig. Unser Notar Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Peter W. Vollmer unterstützt Sie in Ihrem Anliegen mit einer fachkundigen Beratung und einer qualifizierten Betreuung – für Lösungswege ohne Streit. 

Mit über 30 Jahren Erfahrung als Anwalt und einer familienrechtlichen und steuerrechtlichen Schwerpunktsetzung ist Peter W. Vollmer in der Lage, als Mediator bei Trennung und Scheidung zu fungieren und ist ebenfalls Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie als Notar in unserer Kanzlei tätig. 

Mit VBWR an Ihrer Seite können Sie auf diese Vorteile zählen:

  • Erbrechtliches Fachwissen
  • Verlässlichkeit und äußerste Sorgfalt
  • Transparente und einfache Darstellung komplizierter Sachverhalte
  • Viel Verständnis und Empathie für individuelle Anliegen

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, falls Sie noch Fragen rund um unser Portfolio oder anderen Leistungen wie das Immobilienrecht haben sollten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Das sagen unsere Klienten über unsere Zusammenarbeit: