Kanzlei VBWR Fachanwalt Vollmer und Fachanwalt Göbel Grundstücksrecht in Mainz und Wiesbaden

Immobilienrecht

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Bearbeitung sämtlicher Fragestellungen des Immobilienrechts. Von der Gestaltung von Grundstückskaufverträgen sowie Teilungserklärungen für Wohnungseigentümergemeinschaften bis hin zur Gestaltung von Erwerbsverträgen von Besitzgesellschaften finden Sie auch in diesem Bereich in Herrn Rechtsanwalt und Notar Vollmer einen langjährig erfahrenen kompetenten Ansprechpartner.

Das Immobilienrecht geht über die häufig an eine notarielle, formgebundene Gestaltung von Verträgen noch weit hinaus. Es treffen in diesem Bereich etliche Normen aus dem öffentlichen und privaten Recht aufeinander. Öffentlich-rechtliche Normen finden sich etwa in den Landesbauordnungen sowie dem Bundes-Baugesetzbuch, aber auch im Steuerrecht. Privatrechtliche Vorschriften des Immobilienrechts sind zugleich das Recht der Makler, das Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht, um nur ein paar bekannte Rechtsquellen zu nennen. Neben Herrn Rechtsanwalt und Notar Vollmer haben Sie die mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Göbel, als Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht sowie Bau- und Architektenrecht einen weiteren Ansprechpartner in Mainz und Wiesbaden.