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Schadenersatzrecht

Schadenersatz ist der Ersatz oder Ausgleich einer unfreiwillig eingetretenen Vermögenseinbuße. Die Formen sind vielfältig. Hierzu zählen Körperschäden, Sachschäden oder auch immaterielle Schäden (Schmerzensgeld), um nur einige zu nennen.

Ist ein Dritter für den Schaden verantwortlich, so trifft ihn grundsätzlich eine Ausgleichspflicht. In den meisten Fällen muss den Dritten ein Verschulden zur Last gelegt werden. Der Gesetzgeber hat aber auch sog. Gefährdungshaftungstatbestände geschaffen, die nicht einmal ein Verschulden für die Einstandspflicht des Dritten voraussetzen. Nicht selten treten für die Regulierung von Schäden Versicherungen ein.

Die Auseinandersetzung mit dem Schädiger und gegebenenfalls einer einstandspflichtigen Versicherung gehört zu den tagtäglichen Arbeitsbereichen unserer Kanzlei. Die oftmals nicht einfache Frage der Regulierungsfähigkeit, der korrekten Anspruchsgrundlage, der Beweisbarkeit und des Umfangs des zu regulierenden Schadens erfordert eine anwaltliche Erfahrung, die wir Ihnen bieten können.

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem guten Recht.