Dr. jur. Andreas Göbel

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. jur. Andreas Göbel

Dr. jur. Andreas Göbel studierte von 1996 bis 2001 an der Johannes Gutenberg-Universität zu Mainz. Im Anschluss hieran begann Rechtsanwalt Dr. Göbel seine Tätigkeit als Dozent im Bereich des Zivilrechts für das juristische Repetitorium. Gleichzeitig war Rechtsanwalt Dr. Göbel wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand an der Johannes Gutenberg-Universität am Lehrstuhl für Zivilrecht, Rechtsgeschichte, Familien- und Erbrecht von Prof. Dr. Andreas Roth. 

Im Rahmen seiner wissenschaftlichen Tätigkeit wirkte Rechtsanwalt Dr. Göbel unter anderem bei der Verfassung eines Betreuungsrechtskommentars sowie der Juris-online-Kommentierung mit. Im Jahre 2005 wurde Herrn Dr. Göbel der Doktortitel verliehen. Die zweite juristische Staatsprüfung schloss Rechtsanwalt Dr. Göbel im Jahre 2006 ab. Beide Examina absolvierte er mit „Prädikat“.

Als anerkannter Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht,  Bank- und Kapitalanlagerecht  sowie Bau- und Architektenrecht hat Dr. jur. Göbel noch zusätzlich besondere theoretische wie praktische Kenntnisse in diesen Rechtsgebieten.

Seit 2006 ist Dr. jur. Andreas Göbel als Rechtsanwalt für die Kanzlei Vollmer, Windisch, Renz, Göbel tätig. Seine fundierten Rechtskenntnisse weisen ihn insbesondere auf dem Gebiet des Zivilrechts als kompetenten Ansprechpartner aus.

Focus-Online empfiehlt Herrn RA Göbel als erfahrenen Rechtsanwalt für Immobilienrecht (Focus RA Göbel)