Peter W. Vollmer

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Rechtsanwalt und Notar Peter W. Vollmer

Herr Rechtsanwalt und Notar Peter W. Vollmer ist Jahrgang 1964, geboren und aufgewachsen im Donnersbergkreis, wo er 1983 auf dem Gymnasium Weierhof das Abitur ablegte. Bis zu seinem ersten Staatsexamen nach neun Fachsemestern studierte Herr Rechtsanwalt und Notar Vollmer in Mainz sowie an der Université de Bourgogne in Dijon, der Partnerstadt von Mainz.

Seine Referendarzeit absolvierte Herr Rechtsanwalt und Notar Vollmer bis zu seinem zweiten Staatsexamen im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz, unter anderem bei dem Landgericht Mainz, dem Landesamt für Jugend und Soziales in Mainz sowie dem dortigen Verwaltungsgericht.

Noch während des Referendariats begann Herr Vollmer als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof Müller in Mainz und war dort unter anderem als Arbeitsgemeinschaftsleiter lehrend tätig. Schon zu dieser Zeit wurde der Grundstein für die anwaltliche Tätigkeit gelegt durch Nebentätigkeit bei einer Mainzer, später einer Ingelheimer Anwaltskanzlei, wo Herr Rechtsanwalt und Notar Vollmer nach seinem zweiten Staatsexamen dann auch ab 1992 als Rechtsanwalt tätig wurde. Beide Examina absolvierte er mit „Prädikat“.

Schon frühzeitig spezialisierte sich Herr Rechtsanwalt und Notar Vollmer auf die Rechtsgebiete des Immobilien-, Bau- und Erbrechts, wo Herr Rechtsanwalt und Notar Vollmer auch die Qualifikationen als Fachanwalt für Erbrecht sowie für Bau- und Architektenrecht erlangte.

Zudem war Herr Rechtsanwalt und Notar Vollmer als Dozent in der Fachanwaltsausbildung Erbrecht für die ARBER-Verlag GmbH für das Unterrichtsfach Internationales Erbrecht bis 2015 tätig. Des Weiteren ist Herr Rechtsanwalt und Notar Vollmer über mehrere Jahre bei der Hochschule Fresenius, University Of Applied Sciences, als Lehrbeauftragten für Erbrecht tätig gewesen.

Als Gründungsaufsichtsrat der BIT Treuhand AG Frankfurt/Neuwied war Herr Rechtsanwalt und Notar Vollmer bis 2005 tätig.

Im Jahr 2014 absolvierte Herr Rechtsanwalt und Notar Vollmer die bundeseinheitliche Notarprüfung mit „Prädikat“. Er ist seit 2014 im Bezirk des Amtsgerichts Wiesbaden als Notar zugelassen und steht in diesem Tätigkeitsbereich in allen erbrechtlichen Fragen ebenso wie bei der Gründung und Vertretung von Gesellschaften, bei Übertagungsverträgen, Grundstückskaufverträgen sowie für alle Beglaubigungen zu Ihrer Verfügung.

Focus-Online empfiehlt Herrn RA Vollmer als erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht (Focus RA Vollmer).