Andreas Renz

Rechtsanwalt und Dipl. Finanzwirt (FH)
Fachanwalt für Steuerrecht

  • Steuerrecht (Beratung)
  • Steuererklärungen aller Art (auch Erbschaftssteuer)
  • Rechnungs- und Personalwesen (Finanz- und Lohnbuchhaltung; Jahresabschlüsse)
  • Steuerstrafverfahren/Selbstanzeige
  • Vollstreckungsverfahren
  • Rechtsbehelfs- und finanzgerichtliche Klageverfahren.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Andreas Renz

Rechtsanwalt Andreas Renz war vor und während des juristischen Studiums mehrere Jahre in der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung tätig und sammelte dort intensive Erfahrungen im Steuerrecht aus Sicht des Fiskus.

Im Anschluss an das Referendariat war er im Finanzmanagement eines amerikanischen Weltkonzerns tätig.
Seit dem Jahr 2000 ist er Partner der Kanzlei Vollmer, Windisch, Renz, Göbel und als solcher Leiter der Steuerabteilung und für alle Personalangelegenheiten verantwortlich.
Seit 2005 ist er auch als Dozent an der Universität Mainz am Lehrstuhl von Prof. Dr. Bronner tätig. Er unterrichtet dort in Seminaren das Teilgebiet der steuerlichen Aspekte von Existenzgründungen.

Rechtsanwalt Andreas Renz spricht fließend Spanisch und Englisch.

Focus-Online empfiehlt Herrn RA Renz als erfahrenen Rechtsanwalt für Steuerrecht (Focus RA Renz)