Rechtsgebiet: | Steuerrecht |
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Datum: | 2008/04 |
Grenzsteuersätze bei der Abgeltungsteuer
Interessant ist auch zu wissen, ab wann der 25 %-ige Einbehalt bezogen auf das persönliche Einkommen vorteilhaft bzw. nachteilig wirkt. Es ist offensichtlich, dass Personen, deren persönlicher Steuersatz weit über 25 % liegt, hier Vorteile haben werden. Alleinstehende mit einem Jahreseinkommen von ca. 15.000,00 € erreichen in der Regel einen persönlichen Grenzsteuersatz von 25 %. Bei zu versteuerndem Einkommen über 15.000,00 € läge ein Alleinstehender somit bereits über der Quote für die Abgeltungsteuer, gleiches gilt bei zusammen veranlagten Ehepaaren ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 30.000,00 €. Alle Personengruppen, die weniger als diese Grenzen erreichen, können sich mit Hilfe einer Steuererklärung zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückholen. Ansonsten ist mit der Abgeltungsteuer die Einkommensteuerbelastung endgültig abgegolten für die Zinseinkünfte und diese Erträge erhöhen nicht mehr das übrige steuerpflichtige Einkommen. Dieser Mechanismus entkräftet die Progressionswirkung der Steuersätze und die Steuerbelastung anderer Einkünfte als der aus Kapitalvermögen reduziert sich.
Rechtsanwalt Renz
Fachanwalt für Steuerrecht
Sozius der Kanzlei Vollmer, Bock, Windisch, Renz