Bankrecht_Kapitalmarktrecht-Mainz-Wiesbaden
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Bankrecht Kapitalmarktrecht Mainz Wiesbaden
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. jur. Andreas Göbel

Spezialfachgebiet Bankrecht

Als Fachanwaltskanzlei beraten wir Sie ausführlich zu den Bereichen Bankrecht und Kapitalmarktrecht. Nehmen Sie persönlich mit uns Kontakt auf

Rechtsanwalt Dr. Andreas Göbel – spezialisiert auf Miet- und WEG-Recht, Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Bau- und Architektenrecht

Rechtsgebiet des Bankrechts und Kapitalmarktrechts

Das oben genannte Rechtsgebiet darf als Spezialmaterie verstanden werden aufgrund seiner umfangreichen Thematik. Die Rechtsquellen sind vielfältig und erstrecken sich vom Bankaufsichtsrecht bis zum klassischen Privatrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs:

  1. Kreditgeschäft
  2. Zahlungsverkehr
  3. Anlageberatung / -geschäfte
  4. Kapitalanlagerecht
  5. Vertretung
  6. Haftung

Herr Rechtsanwalt Dr. Göbel ist in diesem Bereich zugelassener Fachanwalt und hat durch die Vertretung von Kreditinstituten und Bankkunden einen Erfahrungsvorsprung.
In unserer Rechtsanwaltskanzlei unterstützt er Klienten/innen vollumfänglich zu oben genannten Fachgebieten. 

Als Gründungsaufsichtsrat der BIT-Treuhand AG Handelshaus mit Sitz in Frankfurt und Neuwied verfügt zudem Herr Rechtsanwalt Vollmer über umfangreiche Erfahrungen wie auch Kontakte in dem überaus diffizilen Rechtsgebiet des Kapitalanlagerechts. Durch die Beratung von Fondsinitiatoren wie Vertriebsunternehmen einerseits, wie auch der Beratung und Vertretung von Anlegern im Bereich des Investments in geschlossene Fonds, ist nicht nur stets die aktuelle Rechtsprechung, sondern auch die jeweilige Besonderheit der betroffenen Fonds bekannt. Wenden Sie sich bei Fragen hierzu ebenfalls vertrauensvoll an Herrn Rechtsanwalt Vollmer oder Rechtsanwalt Dr. Göbel.

Kanzlei-VBWR-Mainz-Wiesbaden Fachanwalt Vollmer und Fachanwalt Göbel-Erbrecht-Notar

Kompetenzträger im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht – Herr Rechtsanwalt Dr. Göbel

Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Sie wurden von Ihrer Bank oder Ihrem Anlagenberater fehlerhaft beraten?

Jetzt wollen Sie Ihren Anspruch auf eine angemessene Entschädigung oder Rückabwicklung gerichtlich durchsetzen: Dann sind Sie bei mir genau richtig, denn ich biete Ihnen in den Bereichen des Bankrechts und Kapitalmarktrechts lösungsorientierte rechtliche Beratung sowie durchsetzungsstarke Vertretung Ihrer Interessen. Nehmen Sie noch heute persönlichen Kontakt auf. Neben Bankhaftungsfragen beschäftige ich mich für Sie mit den Themen Zahlungsverkehr, Kreditrecht, Bausparverträgen sowie Immobiliendarlehen und Widerrufs-/Kündigungsmöglichkeiten.

Scheuen Sie sich nicht, mich zu kontaktieren – ich stelle sicher, dass Ihre Interessen Beachtung finden und die Ihnen zustehenden Rechtsansprüche sicher durchgesetzt werden. 

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

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