Unterhaltsrecht
Das Unterhaltsrecht regelt die finanziellen Verpflichtungen zwischen Familienangehörigen – insbesondere im Zusammenhang mit Trennung, Scheidung oder im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern. Es stellt sicher, dass wirtschaftlich schwächere Familienmitglieder ausreichend abgesichert sind. In der Praxis geht es häufig um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt oder Elternunterhalt. Da die Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen komplex und häufig streitanfällig ist, ist rechtlicher Beistand oft unerlässlich.
Unterhaltsrecht
Das Unterhaltsrecht regelt die finanziellen Verpflichtungen zwischen Familienangehörigen – insbesondere im Zusammenhang mit Trennung, Scheidung oder im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern. Es stellt sicher, dass wirtschaftlich schwächere Familienmitglieder ausreichend abgesichert sind. In der Praxis geht es häufig um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt oder Elternunterhalt. Da die Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen komplex und häufig streitanfällig ist, ist rechtlicher Beistand oft unerlässlich.
Was regelt das Unterhaltsrecht?
Das Unterhaltsrecht ist ein zentraler Teil des Familienrechts. Es verpflichtet bestimmte Angehörige – z. B. Eltern, Ehepartner oder Kinder – zur finanziellen Unterstützung, wenn der Unterhaltsempfänger bedürftig und der Verpflichtete leistungsfähig ist.
Die häufigsten Unterhaltsarten sind:
Kindesunterhalt: Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, muss in der Regel Barunterhalt leisten. Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle.
Trennungsunterhalt: Bis zur rechtskräftigen Scheidung besteht oft Anspruch auf finanziellen Ausgleich zwischen den Ehepartnern.
Nachehelicher Unterhalt: Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch nach der Scheidung ein fortlaufender Unterhaltsanspruch bestehen – z. B. bei Betreuung gemeinsamer Kinder oder krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit.
Elternunterhalt: Kinder können verpflichtet sein, für den Lebensunterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern aufzukommen – insbesondere bei Heimunterbringung.
Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen und den Lebensverhältnissen beider Parteien. Dabei spielen Einkommensnachweise, Abzugspositionen, Bedarfsgemeinschaften und Sonderregelungen eine wichtige Rolle. Unterhaltsfragen sind oft konfliktbelastet – wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.
VBWR – Ihre Kanzlei für Unterhaltsrecht in Mainz und Wiesbaden
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie umfassend in allen unterhaltsrechtlichen Fragen – ob bei der erstmaligen Berechnung, der Durchsetzung eines Anspruchs oder bei der Abänderung bestehender Titel. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Interessen rechtssicher, nachvollziehbar und unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebenssituation gewahrt bleiben.
Dabei verstehen wir nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die menschliche und wirtschaftliche Dimension, die mit Unterhaltsthemen einhergeht.
- Beratung und Berechnung von Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle
- Durchsetzung oder Abwehr von Trennungs- und nachehelichem Unterhalt
- Vertretung in gerichtlichen Unterhaltsverfahren
- Erstellung und Überprüfung von Unterhaltsvereinbarungen
- Beratung zum Elternunterhalt (z. B. bei Heimkosten der Eltern)
- Abänderungsklagen bei veränderten Einkommensverhältnissen
- Unterstützung bei der Offenlegung und Prüfung von Einkommensnachweisen
- Klärung von Unterhaltsfragen bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften
Warum ein Anwalt von VBWR?
Persönlicher Ansatz
Wir wissen, dass jeder Fall einzigartig ist. Deshalb bieten wir Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Umstände zugeschnitten sind.
Klare Kommunikation
Wir erklären komplexe rechtliche Sachverhalte in verständlicher Sprache und halten Sie stets über den Fortschritt Ihres Falles auf dem Laufenden.
Vertrauen und Empathie
Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt. Wir begleiten Sie in dieser Situation – zuverlässig und vertrauensvoll.
Persönlicher Ansatz
Wir wissen, dass jeder Fall einzigartig ist. Deshalb bieten wir Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Umstände zugeschnitten sind.
Klare Kommunikation
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Vertrauen und Empathie
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Ihr Anliegen ist nicht aufgeführt?
Sie sind unsicher, ob Ihr Anliegen ins Familienrecht fällt? Sprechen Sie uns einfach an – per E-Mail oder telefonisch. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Unsere Fachanwälte für Familienrecht
Ihr Anliegen liegt uns am Herzen. Deshalb arbeiten unsere vier Fachanwälte für Familienrecht eng zusammen, damit Sie auf die gebündelte Stärke unseres Teams zählen können.
Was unsere Mandanten
an uns schätzen
Unsere Mandanten schätzen besonders unsere Professionalität, Effizienz und Nahbarkeit.
Herr Rechtsanwalt Windisch hat mich in einem schwierigen [familienrechtlichen] Verfahren umsichtig und mit klarer Strategie begleitet. Besonders positiv empfand ich, dass er meine Anliegen ernst nahm. […] Ebenso möchte ich Frau Rechtsanwältin Kiefer und Frau Rechtsanwältin Brückner-Silbernagel hervorheben: Beide haben sich in meinen Fällen kompetent um die teilweise sehr detailreichen und belastenden Themen gekümmert. Rückmeldungen kamen zuverlässig und klar, und auch komplexe Abläufe wurden für mich verständlich erklärt. […] Ich kann die Kanzlei daher uneingeschränkt weiterempfehlen.
Herr Tichatschke hat uns nach einem Verkehrsunfall anwaltlich begleitet. Nachdem die gegnerische Versicherung unser hoch kompetentes Gutachten nicht anerkannt hatte, wir mit erheblichen Einbußen zu rechnen hatten, was auch unser Selbstwertgefühl beeinträchte, hat er nicht zu letzt mit seiner sehr ins Detail gehenden anwaltlichen Kompetenz alle unsere Forderungen durchgefochten.
Kann die Kanzlei im Bereich Familienrecht nur weiterempfehlen. Hatte bei dem RA Windisch mein Erstgespräch. Meine Anliegen wurden super aufgriffen und sehr kompetent und sachdienlich besprochen. Aufgrund der Problematik war ich sehr angespannt und war nach dem Gespräch sehr froh, dass ich nunmehr einen guten Rechtsbeistand habe. Alles sehr fair und wirklich sehr umfangreich. Vielen Dank!
[…] Herr Windisch ist in meinen Augen ein Rechtsanwalt wie man ihn sich nur wünschen kann. Wahnsinnig empathisch, besonnen, mit schneller Auffassungsgabe und bringt die Dinge auf den Punkt. Er sagt klar was möglich ist und was (vielleicht) nicht. So war für mich absolute Transparenz gegeben. Auf Fragen meinerseits reagierte er immer geduldig und zügig. Ich habe mich jederzeit gut informiert und aufgehoben gefühlt. Die Kirsche auf der Torte war dann noch der für mich positive Ausgang meines Falles, aufgrund der Expertise meines Anwalts. Ich kann Herrn Windisch zu 100% weiterempfehlen und sage "Herzlichen Dank"!
Wir waren heute mit meinem schwiegervater bei Herrn Christian Tichatschke der für Mietrecht zuständig ist. Ich muss sagen ein Top Anwalt kann ich vom Herzen weiterempfehlen hat sich der Sache direkt zugewendet und ist ein sehr kompetenter Anwalt wir haben uns sehr wohl gefühlt und er hat uns sehr weitergeholfen.
Die Kanzlei VBWR kann ich uneingeschränkt empfehlen. Die Kontaktaufnahme und Beratung waren äußerst angenehm, und die fachliche Einschätzung war durchweg kompetent. Besonders im Bereich WEG-Recht ist diese Kanzlei eine hervorragende Adresse.
Herr Rechtsanwalt Windisch hat mich, einen fachfremden Kollegen, in einer familienrechtlichen Angelegenheit sehr kompetent beraten und vertreten. Dabei ist nicht nur die hohe fachliche Expertise des Herrn Kollegen Windisch hervorzuheben, sondern vor allem auch, die von Anfang an sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit und die durchgängig gute Kommunikation in der komplexen und konfliktreichen Angelegenheit. Letztlich konnte eine Vereinbarung getroffen werden, in der meine Interessen voll berücksichtigt sind. Ich war jederzeit in sehr guten Händen und kann Herrn Kollegen Windisch sehr empfehlen.