Unterhaltsrecht

Das Unterhaltsrecht regelt die finanziellen Verpflichtungen zwischen Familienangehörigen – insbesondere im Zusammenhang mit Trennung, Scheidung oder im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern. Es stellt sicher, dass wirtschaftlich schwächere Familienmitglieder ausreichend abgesichert sind. In der Praxis geht es häufig um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt oder Elternunterhalt. Da die Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen komplex und häufig streitanfällig ist, ist rechtlicher Beistand oft unerlässlich.

Unterhaltsrecht

Das Unterhaltsrecht regelt die finanziellen Verpflichtungen zwischen Familienangehörigen – insbesondere im Zusammenhang mit Trennung, Scheidung oder im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern. Es stellt sicher, dass wirtschaftlich schwächere Familienmitglieder ausreichend abgesichert sind. In der Praxis geht es häufig um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt oder Elternunterhalt. Da die Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen komplex und häufig streitanfällig ist, ist rechtlicher Beistand oft unerlässlich.

Was regelt das Unterhaltsrecht?

Das Unterhaltsrecht ist ein zentraler Teil des Familienrechts. Es verpflichtet bestimmte Angehörige – z. B. Eltern, Ehepartner oder Kinder – zur finanziellen Unterstützung, wenn der Unterhaltsempfänger bedürftig und der Verpflichtete leistungsfähig ist.

Die häufigsten Unterhaltsarten sind:

Kindesunterhalt: Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, muss in der Regel Barunterhalt leisten. Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle.

Trennungsunterhalt: Bis zur rechtskräftigen Scheidung besteht oft Anspruch auf finanziellen Ausgleich zwischen den Ehepartnern.

 

Nachehelicher Unterhalt: Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch nach der Scheidung ein fortlaufender Unterhaltsanspruch bestehen – z. B. bei Betreuung gemeinsamer Kinder oder krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit.

Elternunterhalt: Kinder können verpflichtet sein, für den Lebensunterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern aufzukommen – insbesondere bei Heimunterbringung.

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen und den Lebensverhältnissen beider Parteien. Dabei spielen Einkommensnachweise, Abzugspositionen, Bedarfsgemeinschaften und Sonderregelungen eine wichtige Rolle. Unterhaltsfragen sind oft konfliktbelastet – wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.

 

VBWR – Ihre Kanzlei für Unterhaltsrecht in Mainz und Wiesbaden

Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie umfassend in allen unterhaltsrechtlichen Fragen – ob bei der erstmaligen Berechnung, der Durchsetzung eines Anspruchs oder bei der Abänderung bestehender Titel. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Interessen rechtssicher, nachvollziehbar und unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebenssituation gewahrt bleiben.

Dabei verstehen wir nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die menschliche und wirtschaftliche Dimension, die mit Unterhaltsthemen einhergeht.

Warum ein Anwalt von VBWR?

Persönlicher Ansatz

Wir wissen, dass jeder Fall einzigartig ist. Deshalb bieten wir Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Umstände zugeschnitten sind.

Klare Kommunikation

Wir erklären komplexe rechtliche Sachverhalte in verständlicher Sprache und halten Sie stets über den Fortschritt Ihres Falles auf dem Laufenden.

Vertrauen und Empathie

Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt. Wir begleiten Sie in dieser Situation – zuverlässig und vertrauensvoll.

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Fachanwalt für Familienrecht

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Fachanwalt für Familienrecht

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Fachanwältin für Familienrecht

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