Kindesunterhalt_Kind spielt allein

Wie viel Kindesunterhalt muss ich zahlen? Das sagt die Düsseldorfer Tabelle.

Wie viel Kindesunterhalt muss ich zahlen? Das sagt die Düsseldorfer Tabelle.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Nicht jeder zahlt gleich viel: Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach dem Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Wer mehr verdient, zahlt mehr.
  • Die Tabelle ist kein Gesetz, aber maßgeblich: Sie hat keine gesetzliche Bindungswirkung, wird aber von nahezu allen deutschen Familiengerichten als Orientierung herangezogen. Wer sie ignoriert, riskiert, zu viel oder zu wenig zu zahlen.
  • Sie wird jährlich aktualisiert: Die Tabelle erscheint in der Regel zum 1. Januar eines jeden Jahres in neuer Fassung. Wer mit veralteten Zahlen rechnet, hat möglicherweise falsche Erwartungen.
  • Das Einkommen ist der Schlüssel: Nicht das Brutto zählt, sondern das bereinigte Nettoeinkommen. Was als Einkommen gilt und was abgezogen werden darf, ist in der Praxis oft streitig.
  • Unterhalt ist nicht für immer festgeschrieben: Ändert sich das Einkommen oder die Lebenssituation, kann und sollte der Unterhalt angepasst werden, freiwillig oder per Gericht.

Wer sich nach einer Trennung zum ersten Mal mit dem Thema Kindesunterhalt beschäftigt, stößt früher oder später auf die Düsseldorfer Tabelle. Der Name klingt bürokratisch, der Inhalt ist es aber nicht. Er betrifft ganz konkret das Geld, das monatlich fließt oder fließen sollte.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie zur Bemessung von Unterhaltsansprüchen, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird. Sie listet auf, welchen Mindestunterhalt ein Kind in Abhängigkeit vom Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und vom Alter des Kindes beanspruchen kann.

Rechtlich ist die Tabelle keine verbindliche Norm. In der Praxis aber kommt ihr eine enorme Bedeutung zu. Familiengerichte in ganz Deutschland, darunter das Amtsgericht Wiesbaden, orientieren sich regelmäßig an ihr. Wer Unterhalt zahlt oder bekommt, kommt an ihr kaum vorbei. Die aktuelle Fassung der Düsseldorfer Tabelle ist auf der Website des Oberlandesgerichts Düsseldorf veröffentlicht und frei zugänglich: Zur Düsseldorfer Tabelle

Wie oft wird die Tabelle aktualisiert?

Die Düsseldorfer Tabelle wird in der Regel einmal jährlich zum 1. Januar aktualisiert. Die Anpassungen spiegeln Veränderungen in der Rechtsprechung, gestiegene Lebenshaltungskosten oder politische Entscheidungen wie die Erhöhung des gesetzlichen Mindestunterhalts wider.

Das hat praktische Konsequenzen. Wer seinen Unterhalt vor einigen Jahren gerichtlich oder notariell festgelegt hat, zahlt möglicherweise nach veralteten Sätzen. Gesetzliche Mindestbeträge steigen regelmäßig, und mit ihnen die berechtigten Ansprüche. Unterhaltsvereinbarungen, die nicht dynamisch formuliert sind, müssen bei Bedarf angepasst werden. Sonst zahlt man entweder zu viel oder bekommt zu wenig.

Wer in Wiesbaden oder Umgebung aktuell Unterhalt zahlt oder erhält, sollte daher mindestens einmal jährlich prüfen, ob die bestehende Regelung noch der aktuellen Tabellenfassung entspricht.

Wie lese ich die Düsseldorfer Tabelle?

Die Tabelle ist in zwei Dimensionen aufgebaut.

Einkommensgruppen des Unterhaltspflichtigen

Das bereinigte Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils bestimmt, in welche Einkommensgruppe er oder sie fällt. Dabei wird nicht das Bruttogehalt herangezogen, sondern das Nettogehalt nach Abzug berufs- und einkommensbedingter Kosten, wie etwa Fahrtkosten zur Arbeit oder berufsbedingte Aufwendungen.

Altersgruppen des Kindes

Je älter das Kind, desto höher ist auch der Unterhaltsbedarf. Die Tabelle unterscheidet hier in vier Altersgruppen: 0 bis 5 Jahre, 6 bis 11 Jahre, 12 bis 17 Jahre sowie ab 18 Jahren für volljährige Kinder.

Die Schnittmenge aus Einkommensgruppe und Altersgruppe ergibt den sogenannten Zahlbetrag, also den Betrag, den der zahlende Elternteil monatlich leisten muss. Dabei ist das Kindergeld bereits berücksichtigt. Es wird in der Regel zur Hälfte auf den Unterhaltsbetrag angerechnet.

Ein Rechenbeispiel: Ein Vater mit einem bereinigten Nettoeinkommen von 2.500 € monatlich zahlt für sein 8-jähriges Kind nach der Tabelle 2026 rund 481 € im Monat. Bei einem Nettoeinkommen von 3.500 € wären es bereits rund 571 €.

Kindesunterhalt_Geschwister spielen zusammen
Das Höhe des Kindesunterhaltes hängt auch vom Alter des Kindes ab.

Wann und wie kann das Kindesunterhalt angepasst werden?

Kindesunterhalt ist keine Dauerpflicht, die unverändert bleibt. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass Unterhalt neu berechnet wird, wenn sich die Verhältnisse wesentlich verändert haben. Typische Anlässe sind eine Gehaltserhöhung oder ein Jobverlust, der Geburtstag des Kindes, durch den eine neue Altersgruppe erreicht wird, weitere Unterhaltspflichtige aus einer neuen Beziehung sowie die Volljährigkeit des Kindes, die eigene Unterhaltsansprüche begründet.

Wichtig ist dabei: Eine Anpassung passiert nicht automatisch. Wer zu viel zahlt, bekommt in der Regel nichts zurück. Wer zu wenig erhält, muss aktiv werden. Eine anwaltliche Prüfung des bestehenden Unterhalts lohnt sich daher regelmäßig, spätestens dann, wenn sich im Leben etwas Wesentliches verändert.

Typische Situationen aus der Praxis

Das bereinigte Nettoeinkommen ist streitig

Was tatsächlich als Einkommen gilt, ist oft komplizierter als gedacht. Selbstständige können mit schwankendem Einkommen argumentieren. Arbeitnehmer können berufsbedingte Kosten geltend machen. Und manchmal werden Einkünfte verschwiegen oder kleingerechnet. Das Gericht kann in solchen Fällen ein fiktives Einkommen ansetzen, also eines, das jemand erzielen könnte, wenn er oder sie die eigene Arbeitskraft voll einsetzen würde.

Der Selbstbehalt schützt den Unterhaltspflichtigen

Niemand muss bis auf das Existenzminimum zahlen. Die Düsseldorfer Tabelle definiert auch den sogenannten Selbstbehalt, also den Betrag, den der Unterhaltspflichtige für sich selbst behalten darf. Für erwerbstätige Unterhaltspflichtige liegt dieser derzeit bei 1.450 € monatlich gegenüber minderjährigen Kindern. Wer weniger verdient, zahlt entsprechend weniger, im Extremfall gar nichts.

Was tun, wenn nicht gezahlt wird?

Wer einen Unterhaltstitel hat, also eine notarielle Urkunde, einen Vergleich oder einen Beschluss, und trotzdem kein Geld bekommt, hat konkrete Möglichkeiten. Zwangsvollstreckung, Lohnpfändung oder die Inanspruchnahme des Unterhaltsvorschusses sind mögliche Wege. Wer in dieser Situation steckt, sollte nicht warten, sondern handeln.

Fazit

Die Düsseldorfer Tabelle ist ein unverzichtbares Werkzeug, um Kindesunterhalt einzuordnen und zu verstehen. Sie gibt Orientierung, aber keine abschließenden Antworten. Denn ob und wie viel Unterhalt im Einzelfall geschuldet ist, hängt von konkreten Zahlen, individuellen Lebensumständen und juristischen Feinheiten ab, die sich aus der Tabelle allein nicht ablesen lassen.

Gerade in Wiesbaden und dem Rhein-Main-Gebiet, wo hohe Lebenshaltungskosten und häufig überdurchschnittliche Einkommen zusammentreffen, ist eine individuelle rechtliche Einschätzung besonders wichtig. Was für eine Familie in einem anderen Bundesland stimmt, passt möglicherweise nicht für Ihre Situation.

Die Kanzlei VBWR berät Sie an den Standorten Mainz und Wiesbaden umfassend im Familienrecht. Unsere Fachanwältinnen und Fachanwälte Jan Hüwel, Sebastian Windisch, Kathrin Brückner-Silbernagel und Ann-Kathrin Kiefer stehen Ihnen bei Fragen zu Kindesunterhalt, Unterhaltsanpassung und allen weiteren familienrechtlichen Themen zur Seite. Sprechen Sie uns an. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation und finden gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.

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