Bankrecht

Das Bankrecht ist ein komplexes und hochreguliertes Rechtsgebiet, das sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in unterschiedlichsten Situationen betrifft – von Kreditverträgen über Anlageberatung bis hin zu Zahlungsstreitigkeiten. Durch die Vielzahl an spezialgesetzlichen Regelungen sowie die hohe Dynamik des Finanzmarktes entstehen regelmäßig rechtliche Konflikte, die spezialisiertes Fachwissen und eine präzise Interessenvertretung erfordern.

Bankrecht

Das Bankrecht ist ein komplexes und hochreguliertes Rechtsgebiet, das sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in unterschiedlichsten Situationen betrifft – von Kreditverträgen über Anlageberatung bis hin zu Zahlungsstreitigkeiten. Durch die Vielzahl an spezialgesetzlichen Regelungen sowie die hohe Dynamik des Finanzmarktes entstehen regelmäßig rechtliche Konflikte, die spezialisiertes Fachwissen und eine präzise Interessenvertretung erfordern.

Was ist das Bankrecht?

Das Bankrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Banken, ihren Kunden sowie staatlichen Aufsichtsbehörden. Es umfasst sowohl privatrechtliche Fragestellungen – etwa bei Kreditverträgen, Anlageberatung oder Zahlungsverkehr – als auch öffentlich-rechtliche Themen wie Bankenaufsicht, Geldwäscheprävention und Verbraucherschutz. Typische Problemfelder sind Kreditvertragsstreitigkeiten, fehlerhafte Beratung bei Kapitalanlagen, Bankhaftung bei Pflichtverletzungen, Datenschutzfragen oder der Umgang mit Kontosperrungen und Zwangsvollstreckungen.

Bankrechtliche Konflikte betreffen häufig existenzielle wirtschaftliche Interessen. Gerade bei undurchsichtigen Vertragsbedingungen, unzureichender Aufklärung oder strittigen Bankgebühren ist eine fundierte anwaltliche Prüfung und Vertretung wichtig, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und bestehende Rechte konsequent durchzusetzen.

VBWR – Ihre Kanzlei für Bankrecht in Mainz und Wiesbaden

Rechtsanwalt Dr. Andreas Göbel ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertritt Mandanten seit vielen Jahren sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht in allen Fragen des Bankrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Beratung und Vertretung bei Kreditkündigungen, Streitigkeiten im Zahlungsverkehr, fehlerhafter Anlageberatung sowie in der Haftung von Kreditinstituten gegenüber Kunden. Durch seine langjährige Tätigkeit für Bankkunden und Kreditinstitute kennt er die typischen Fehlerquellen und Angriffspunkte – und nutzt dieses Wissen gezielt für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Unsere Tätigkeiten auf einen Blick

Fachanwalt für Bankrecht
– Dr. Andreas Göbel

Rechtsanwalt Dr. Andreas Göbel begleitet seit vielen Jahren Bankkunden, Kreditinstitute und Finanzdienstleister in allen bankrechtlichen Fragestellungen. Seine besondere Expertise liegt in der rechtlichen Aufarbeitung von Kreditvertragsstreitigkeiten, Anlageberatungsfehlern sowie der gerichtlichen Durchsetzung komplexer bankrechtlicher Ansprüche.

Dr. Andreas Göbel

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Warum VBWR?

Persönlicher Ansatz

Wir wissen, dass jeder Fall einzigartig ist. Deshalb bieten wir Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Umstände zugeschnitten sind.

Klare Kommunikation

Wir erklären komplexe rechtliche Sachverhalte in verständlicher Sprache und halten Sie stets über den Fortschritt Ihres Falles auf dem Laufenden.

Vertrauen und Empathie

Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt. Wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen – zuverlässig und kompetent.

Was unsere Mandanten
an uns schätzen

Unsere Mandanten schätzen besonders unsere Professionalität, Effizienz und Nahbarkeit.

Unsere Bewertung
4.8
314 Rezensionen
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