Bau- und Architektenrecht

Das Bau- und Architektenrecht umfasst eine Vielzahl komplexer rechtlicher Fragestellungen, die sowohl private als auch öffentliche Bauvorhaben betreffen. Es regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen von der Planung über die Ausführung bis hin zur Abnahme eines Bauprojekts. Konflikte entstehen häufig durch Bauverzögerungen, Baumängel oder Unklarheiten bei der Vertragsgestaltung. Eine fundierte rechtliche Begleitung ist in jeder Phase des Bauvorhabens von entscheidender Bedeutung.

Bau- und Architektenrecht

Das Bau- und Architektenrecht umfasst eine Vielzahl komplexer rechtlicher Fragestellungen, die sowohl private als auch öffentliche Bauvorhaben betreffen. Es regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen von der Planung über die Ausführung bis hin zur Abnahme eines Bauprojekts. Konflikte entstehen häufig durch Bauverzögerungen, Baumängel oder Unklarheiten bei der Vertragsgestaltung. Eine fundierte rechtliche Begleitung ist in jeder Phase des Bauvorhabens von entscheidender Bedeutung.

Bau- und Architektenrecht

Die Fachanwaltschaft für Bau- und Architektenrecht umfasst insbesondere das private Baurecht und das Architektenrecht. Auch das öffentliche Baurecht wird in Grundzügen erfasst, da es in der Praxis häufig mit privaten und architektenrechtlichen Fragestellungen verknüpft ist.

Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen privaten Beteiligten am Bauvorhaben. Dazu zählen insbesondere Bauherren, Bauunternehmer, Generalunternehmer, Subunternehmer, Architekten oder Ingenieure. Es betrifft die Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen, Werklohnansprüche, Mängelgewährleistung sowie Fragen der Bauabwicklung und Haftung. Streitigkeiten können bereits in der Planungsphase entstehen, etwa bei Leistungsbeschreibungen oder Nachträgen, ebenso wie während oder nach der Bauausführung.

Das öffentliche Baurecht befasst sich mit den rechtlichen Vorgaben, die durch staatliche Behörden geregelt und überwacht werden. Es legt fest, ob und wie ein Grundstück bebaut oder genutzt werden darf. Dazu zählen insbesondere Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht, also etwa Fragen der Baugenehmigung, des Bebauungsplans oder der Nutzungsuntersagung. Auch Auseinandersetzungen mit Nachbarn oder Gemeinden zählen zu diesem Bereich.

 

Privates und öffentliches Baurecht überschneiden sich in der Praxis häufig, beispielsweise wenn die Arbeit eines Architekten sowohl öffentlich-rechtliche Vorgaben beachten als auch privatrechtlich abgesichert werden muss.

Das Architektenrecht ist eng mit dem privaten Baurecht verbunden und betrifft insbesondere die Rechte und Pflichten von Architekten und Bauherren. Es umfasst die rechtssichere Gestaltung von Architektenverträgen, Fragen des Haftungsumfangs bei Planungs- und Bauleitungsfehlern, die Abrechnung nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) sowie die Geltendmachung und Abwehr von Honorarforderungen. Auch die Einhaltung der Leistungsphasen sowie das Zusammenspiel mit anderen Baubeteiligten sind zentrale Themen. Obwohl das öffentliche Baurecht von dieser Fachanwaltschaft nur am Rande erfasst wird, spielt es in der Praxis häufig in architektenrechtliche Fragestellungen hinein – etwa bei Genehmigungsverfahren oder bauordnungsrechtlichen Vorgaben.

VBWR – Ihre Kanzlei für Bau- und Architektenrecht in Mainz und Wiesbaden

Unsere Kanzlei begleitet private Bauherren, Bauträger, Unternehmen und Architekten bei sämtlichen rechtlichen Fragen rund ums Bauen. Wir prüfen Bauverträge, vertreten Sie bei Streitigkeiten über Bauverzögerungen oder Mängel, und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Behörden im Genehmigungsverfahren. Auch bei öffentlich geförderten Projekten und komplexen Bauvorhaben stellen wir die rechtssichere Umsetzung Ihrer Interessen sicher.

Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die außergerichtliche Beratung und Vertragsgestaltung als auch die prozessuale Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor den Zivil- und Verwaltungsgerichten.

Unsere Tätigkeiten auf einen Blick

Warum VBWR?

Persönlicher Ansatz

Wir wissen, dass jeder Fall einzigartig ist. Deshalb bieten wir Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Umstände zugeschnitten sind.

Klare Kommunikation

Wir erklären komplexe rechtliche Sachverhalte in verständlicher Sprache und halten Sie stets über den Fortschritt Ihres Falles auf dem Laufenden.

Vertrauen und Empathie

Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt. Wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen – zuverlässig und kompetent.

Unsere Fachanwälte
für Bau- und Architektenrecht

Peter W. Vollmer

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Dr. Andreas Göbel

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Was unsere Mandanten
an uns schätzen

Unsere Mandanten schätzen besonders unsere Professionalität, Effizienz und Nahbarkeit.

Unsere Bewertung
4.8
314 Rezensionen
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