Grundstücksrecht

Das Grundstücksrecht regelt die rechtlichen Grundlagen rund um Eigentum, Besitz und Nutzung von Grundstücken. Es betrifft damit sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen bei zentralen Fragen des Immobilienbesitzes und der Grundstücksnutzung. Ob beim Erwerb eines Grundstücks, bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche, bei Grenzstreitigkeiten oder in Fragen der Bebaubarkeit: Grundstücksrechtliche Angelegenheiten erfordern fundierte rechtliche Begleitung, um wirtschaftliche Werte zu sichern und Konflikte zu vermeiden.

Grundstücks-recht

Das Grundstücksrecht regelt die rechtlichen Grundlagen rund um Eigentum, Besitz und Nutzung von Grundstücken. Es betrifft damit sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen bei zentralen Fragen des Immobilienbesitzes und der Grundstücksnutzung. Ob beim Erwerb eines Grundstücks, bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche, bei Grenzstreitigkeiten oder in Fragen der Bebaubarkeit: Grundstücksrechtliche Angelegenheiten erfordern fundierte rechtliche Begleitung, um wirtschaftliche Werte zu sichern und Konflikte zu vermeiden.

Was ist das Grundstücksrecht?

Was ist das Grundstücks-recht?

Das Grundstücksrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen, die sich mit Eigentum und Besitz von Grundstücken sowie deren Nutzung und Belastung befassen. Es ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und berührt zahlreiche weitere Rechtsbereiche, wie das Immobilienrecht, das Nachbarrecht, das Baurecht oder das öffentliche Recht. Dazu gehören unter anderem Kauf- und Übertragungsverträge, Grundbuchrecht, Hypotheken und Sicherheiten, Nutzungs- und Bebauungsvorschriften sowie Rechte und Pflichten gegenüber Nachbarn.

Das Grundstücksrecht schützt Eigentümer vor widerrechtlichen Eingriffen, regelt die ordnungsgemäße Nutzung und sorgt dafür, dass Eigentumsverhältnisse eindeutig und rechtlich abgesichert sind. Dabei spielen auch steuerliche Aspekte, Erbangelegenheiten und öffentlich-rechtliche Vorschriften eine zentrale Rolle.

VBWR – Ihre Kanzlei für Grundstücksrecht in Mainz und Wiesbaden

VBWR – Ihre Kanzlei für Grundstücks-recht in Mainz und Wiesbaden

Die Kanzlei VBWR bietet Ihnen umfassende Beratung und Vertretung in allen Fragen des Grundstücksrechts – sowohl in privatrechtlichen als auch in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten. Besonders bei der rechtssicheren Übertragung und Belastung von Grundstücken spielt die notarielle Begleitung eine zentrale Rolle. Rechtsanwalt und Notar Peter W. Vollmer begleitet Sie dabei von der Vertragsgestaltung bis zur Beurkundung und sorgt dafür, dass sämtliche rechtlichen Anforderungen präzise erfüllt werden. Ob Kaufverträge, Grundbuchangelegenheiten oder die Bestellung von Hypotheken – als Notar sichert Herr Vollmer den rechtlich einwandfreien Vollzug Ihrer Immobiliengeschäfte.

Ergänzt wird das Leistungsangebot durch Rechtsanwalt Dr. Andreas Göbel, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Bau- und Architektenrecht. So können wir bei VBWR sämtliche Facetten des Grundstücksrechts aus einer Hand abdecken: von der Beratung und Vertragsgestaltung über notarielle Leistungen bis hin zur gerichtlichen Interessenvertretung. Damit bieten wir Ihnen eine ganzheitliche und effiziente Betreuung – zuverlässig, kompetent und lösungsorientiert.

Unsere Tätigkeiten auf einen Blick

Fachanwälte für Grundstücksrecht
– Vollmer & Dr. Göbel

Wir bieten Ihnen das gesamte Leistungsspektrum rechtlicher Beratung und Vertretung im Grundstücksrecht – zuverlässig, kompetent und individuell.

Peter W. Vollmer

Notar und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Dr. jur. Andreas Göbel

Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht sowie Bau- und Architektenrecht

Warum VBWR?

Persönlicher Ansatz

Wir wissen, dass jeder Fall einzigartig ist. Deshalb bieten wir Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Umstände zugeschnitten sind.

Klare Kommunikation

Wir erklären komplexe rechtliche Sachverhalte in verständlicher Sprache und halten Sie stets über den Fortschritt Ihres Falles auf dem Laufenden.

Vertrauen und Empathie

Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt. Wir begleiten Sie in dieser Situation – zuverlässig und vertrauensvoll.

Was unsere Mandanten
an uns schätzen

Unsere Mandanten schätzen besonders unsere Professionalität, Effizienz und Nahbarkeit.

FAQs zum Grundstücksrecht

Bereits beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks ist anwaltliche Beratung sinnvoll, um Verträge rechtssicher zu gestalten. Auch bei Grenzstreitigkeiten, Fragen zum Grundbuch, baurechtlichen Problemen oder bei Erbschaften mit Grundstücksbezug ist anwaltlicher Rat wichtig, um rechtliche Fehler und finanzielle Risiken zu vermeiden.

Das Grundstücksrecht betrifft Eigentumsfragen, Besitzverhältnisse, Rechte und Pflichten von Grundstückseigentümern, Belastungen wie Hypotheken, Grunddienstbarkeiten sowie öffentlich-rechtliche Aspekte wie Bebauungsvorschriften und Nutzungsgenehmigungen.

Als Eigentümer dürfen Sie Ihr Grundstück nach Ihrem Ermessen nutzen, verkaufen, verpachten und belasten – solange gesetzliche Vorgaben, insbesondere Nachbarrechte und Bebauungspläne, beachtet werden. Sie können sich gegen unbefugte Eingriffe Dritter wehren und Ihre Eigentumsrechte durchsetzen.

Sie sind verpflichtet, Steuern und Abgaben zu entrichten, Ihr Grundstück ordnungsgemäß zu nutzen und Nachbarrechte sowie baurechtliche Vorgaben einzuhalten. Außerdem müssen Sie dafür sorgen, dass Ihr Eigentum keine Gefahren für Dritte darstellt.

Das Grundstücksrecht konzentriert sich auf das Recht am Boden, also auf Grundstücke als solche. Das Immobilienrecht umfasst darüber hinaus auch Regelungen zur Nutzung, Verwaltung und Bebauung von Immobilien (einschließlich Mietrecht, WEG-Recht etc.). Beide Rechtsgebiete sind eng miteinander verbunden.

Unsere Bewertung
4.8
314 Rezensionen
Unsere Bewertung
4.8
314 Rezensionen