Wer über längere Zeit durch unerwünschte Kontakte, Beobachtung oder Bedrohungen belästigt wird, leidet oft unter massiven psychischen Belastungen. Stalking kann alle Lebensbereiche beeinträchtigen. Viele Betroffene fühlen sich nicht einmal in der eigenen Wohnung sicher, da der Kontakt häufig auch über Telefon, E-Mail oder soziale Medien gesucht wird. Hinzu kommen oftmals unwahre Behauptungen oder gezielte Rufschädigungen. Das Gesetz stellt zahlreiche Schutzmechanismen zur Verfügung, die Betroffenen helfen können, sich wirksam gegen solche Übergriffe zur Wehr zu setzen.
Wer über längere Zeit durch unerwünschte Kontakte, Beobachtung oder Bedrohungen belästigt wird, leidet oft unter massiven psychischen Belastungen. Stalking kann alle Lebensbereiche beeinträchtigen. Viele Betroffene fühlen sich nicht einmal in der eigenen Wohnung sicher, da der Kontakt häufig auch über Telefon, E-Mail oder soziale Medien gesucht wird. Hinzu kommen oftmals unwahre Behauptungen oder gezielte Rufschädigungen. Das Gesetz stellt zahlreiche Schutzmechanismen zur Verfügung, die Betroffenen helfen können, sich wirksam gegen solche Übergriffe zur Wehr zu setzen.
Stalking wird im Strafgesetzbuch als Nachstellung bezeichnet. Es liegt vor, wenn eine Person wiederholt versucht, in das Leben einer anderen Person einzugreifen, obwohl dieser Kontakt ausdrücklich unerwünscht ist. Dazu zählen das Verfolgen, permanente Telefonate, Nachrichten oder das wiederholte Aufsuchen von Wohn- oder Arbeitsort.
Auch innerhalb von Beziehungen kann es zu psychischer oder physischer Gewalt kommen, zum Beispiel nach einer Trennung. In solchen Fällen bietet das Gewaltschutzgesetz Schutzmaßnahmen wie Wohnungszuweisung, Kontaktverbote oder ein Näherungsverbot.
Zusätzlich können bei unwahren oder ehrverletzenden Behauptungen zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden. Hierzu zählt insbesondere die Beantragung einstweiliger Verfügungen, mit denen dem Täter untersagt wird, bestimmte Aussagen zu wiederholen oder die betroffene Person weiterhin zu kontaktieren.
Unsere Kanzlei unterstützt Betroffene von Stalking, psychischer Gewalt und Ehrverletzungen umfassend in rechtlicher Hinsicht. Wir analysieren Ihre Situation genau, prüfen die rechtlichen Möglichkeiten und ergreifen die geeigneten Schutzmaßnahmen – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
In vielen Fällen lässt sich bereits durch eine anwaltliche Intervention eine wirksame Distanz zum Täter herstellen. Sollte dies nicht ausreichen, setzen wir Schutzanordnungen wie Wohnungszuweisungen, Näherungs- oder Kontaktverbote konsequent durch.
Zudem vertreten wir Sie in Fällen von Rufschädigung oder ehrverletzenden Äußerungen, etwa durch gerichtliche Unterlassungsverfügungen.
Rechtsanwalt Sebastian Windisch verfügt über langjährige Erfahrung im strafrechtlichen und zivilrechtlichen Opferschutz. Mit fachlicher Präzision und dem nötigen Gespür für sensible Sachverhalte setzt er sich für die Rechte von Betroffenen ein. Ziel seiner Arbeit ist es, Ihre Sicherheit wiederherzustellen und Ihre Lebensqualität nachhaltig zu schützen.
Wir wissen, dass jeder Fall einzigartig ist. Deshalb bieten wir Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Umstände zugeschnitten sind.
Wir erklären komplexe rechtliche Sachverhalte in verständlicher Sprache und halten Sie stets über den Fortschritt Ihres Falles auf dem Laufenden.
Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt. Wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen – zuverlässig und kompetent.
Unsere Mandanten schätzen besonders unsere Professionalität, Effizienz und Nahbarkeit.
Herr Rechtsanwalt Windisch hat mich in einem schwierigen [familienrechtlichen] Verfahren umsichtig und mit klarer Strategie begleitet. Besonders positiv empfand ich, dass er meine Anliegen ernst nahm. […] Ebenso möchte ich Frau Rechtsanwältin Kiefer und Frau Rechtsanwältin Brückner-Silbernagel hervorheben: Beide haben sich in meinen Fällen kompetent um die teilweise sehr detailreichen und belastenden Themen gekümmert. Rückmeldungen kamen zuverlässig und klar, und auch komplexe Abläufe wurden für mich verständlich erklärt. […] Ich kann die Kanzlei daher uneingeschränkt weiterempfehlen.
Herr Tichatschke hat uns nach einem Verkehrsunfall anwaltlich begleitet. Nachdem die gegnerische Versicherung unser hoch kompetentes Gutachten nicht anerkannt hatte, wir mit erheblichen Einbußen zu rechnen hatten, was auch unser Selbstwertgefühl beeinträchte, hat er nicht zu letzt mit seiner sehr ins Detail gehenden anwaltlichen Kompetenz alle unsere Forderungen durchgefochten.
Kann die Kanzlei im Bereich Familienrecht nur weiterempfehlen. Hatte bei dem RA Windisch mein Erstgespräch. Meine Anliegen wurden super aufgriffen und sehr kompetent und sachdienlich besprochen. Aufgrund der Problematik war ich sehr angespannt und war nach dem Gespräch sehr froh, dass ich nunmehr einen guten Rechtsbeistand habe. Alles sehr fair und wirklich sehr umfangreich. Vielen Dank!
[…] Herr Windisch ist in meinen Augen ein Rechtsanwalt wie man ihn sich nur wünschen kann. Wahnsinnig empathisch, besonnen, mit schneller Auffassungsgabe und bringt die Dinge auf den Punkt. Er sagt klar was möglich ist und was (vielleicht) nicht. So war für mich absolute Transparenz gegeben. Auf Fragen meinerseits reagierte er immer geduldig und zügig. Ich habe mich jederzeit gut informiert und aufgehoben gefühlt. Die Kirsche auf der Torte war dann noch der für mich positive Ausgang meines Falles, aufgrund der Expertise meines Anwalts. Ich kann Herrn Windisch zu 100% weiterempfehlen und sage "Herzlichen Dank"!
Wir waren heute mit meinem schwiegervater bei Herrn Christian Tichatschke der für Mietrecht zuständig ist. Ich muss sagen ein Top Anwalt kann ich vom Herzen weiterempfehlen hat sich der Sache direkt zugewendet und ist ein sehr kompetenter Anwalt wir haben uns sehr wohl gefühlt und er hat uns sehr weitergeholfen.
Die Kanzlei VBWR kann ich uneingeschränkt empfehlen. Die Kontaktaufnahme und Beratung waren äußerst angenehm, und die fachliche Einschätzung war durchweg kompetent. Besonders im Bereich WEG-Recht ist diese Kanzlei eine hervorragende Adresse.
Herr Rechtsanwalt Windisch hat mich, einen fachfremden Kollegen, in einer familienrechtlichen Angelegenheit sehr kompetent beraten und vertreten. Dabei ist nicht nur die hohe fachliche Expertise des Herrn Kollegen Windisch hervorzuheben, sondern vor allem auch, die von Anfang an sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit und die durchgängig gute Kommunikation in der komplexen und konfliktreichen Angelegenheit. Letztlich konnte eine Vereinbarung getroffen werden, in der meine Interessen voll berücksichtigt sind. Ich war jederzeit in sehr guten Händen und kann Herrn Kollegen Windisch sehr empfehlen.