Stalking und Schutz vor Nachstellung

Wer über längere Zeit durch unerwünschte Kontakte, Beobachtung oder Bedrohungen belästigt wird, leidet oft unter massiven psychischen Belastungen. Stalking kann alle Lebensbereiche beeinträchtigen. Viele Betroffene fühlen sich nicht einmal in der eigenen Wohnung sicher, da der Kontakt häufig auch über Telefon, E-Mail oder soziale Medien gesucht wird. Hinzu kommen oftmals unwahre Behauptungen oder gezielte Rufschädigungen. Das Gesetz stellt zahlreiche Schutzmechanismen zur Verfügung, die Betroffenen helfen können, sich wirksam gegen solche Übergriffe zur Wehr zu setzen.

Stalking und Schutz vor Nachstellung

Wer über längere Zeit durch unerwünschte Kontakte, Beobachtung oder Bedrohungen belästigt wird, leidet oft unter massiven psychischen Belastungen. Stalking kann alle Lebensbereiche beeinträchtigen. Viele Betroffene fühlen sich nicht einmal in der eigenen Wohnung sicher, da der Kontakt häufig auch über Telefon, E-Mail oder soziale Medien gesucht wird. Hinzu kommen oftmals unwahre Behauptungen oder gezielte Rufschädigungen. Das Gesetz stellt zahlreiche Schutzmechanismen zur Verfügung, die Betroffenen helfen können, sich wirksam gegen solche Übergriffe zur Wehr zu setzen.

Was ist Stalking?

Stalking wird im Strafgesetzbuch als Nachstellung bezeichnet. Es liegt vor, wenn eine Person wiederholt versucht, in das Leben einer anderen Person einzugreifen, obwohl dieser Kontakt ausdrücklich unerwünscht ist. Dazu zählen das Verfolgen, permanente Telefonate, Nachrichten oder das wiederholte Aufsuchen von Wohn- oder Arbeitsort.

Auch innerhalb von Beziehungen kann es zu psychischer oder physischer Gewalt kommen, zum Beispiel nach einer Trennung. In solchen Fällen bietet das Gewaltschutzgesetz Schutzmaßnahmen wie Wohnungszuweisung, Kontaktverbote oder ein Näherungsverbot.

Zusätzlich können bei unwahren oder ehrverletzenden Behauptungen zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden. Hierzu zählt insbesondere die Beantragung einstweiliger Verfügungen, mit denen dem Täter untersagt wird, bestimmte Aussagen zu wiederholen oder die betroffene Person weiterhin zu kontaktieren.

VBWR – Ihre Kanzlei für Schutzrechte bei Nachstellung in Mainz und Wiesbaden

Unsere Kanzlei unterstützt Betroffene von Stalking, psychischer Gewalt und Ehrverletzungen umfassend in rechtlicher Hinsicht. Wir analysieren Ihre Situation genau, prüfen die rechtlichen Möglichkeiten und ergreifen die geeigneten Schutzmaßnahmen – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

In vielen Fällen lässt sich bereits durch eine anwaltliche Intervention eine wirksame Distanz zum Täter herstellen. Sollte dies nicht ausreichen, setzen wir Schutzanordnungen wie Wohnungszuweisungen, Näherungs- oder Kontaktverbote konsequent durch.

Zudem vertreten wir Sie in Fällen von Rufschädigung oder ehrverletzenden Äußerungen, etwa durch gerichtliche Unterlassungsverfügungen.

Unsere Tätigkeiten auf einen Blick

Fachanwalt für Strafrecht – Sebastian Windisch

Rechtsanwalt Sebastian Windisch verfügt über langjährige Erfahrung im strafrechtlichen und zivilrechtlichen Opferschutz. Mit fachlicher Präzision und dem nötigen Gespür für sensible Sachverhalte setzt er sich für die Rechte von Betroffenen ein. Ziel seiner Arbeit ist es, Ihre Sicherheit wiederherzustellen und Ihre Lebensqualität nachhaltig zu schützen.

Sebastian Windisch

Fachanwalt für Strafrecht

Warum VBWR?

Persönlicher Ansatz

Wir wissen, dass jeder Fall einzigartig ist. Deshalb bieten wir Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Umstände zugeschnitten sind.

Klare Kommunikation

Wir erklären komplexe rechtliche Sachverhalte in verständlicher Sprache und halten Sie stets über den Fortschritt Ihres Falles auf dem Laufenden.

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Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt. Wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen – zuverlässig und kompetent.

Was unsere Mandanten
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Unsere Bewertung
4.8
314 Rezensionen
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