Scheidung
Wenn das Ende einer Ehe unvermeidlich ist, ist das für alle Beteiligten eine emotionale und rechtliche Ausnahmesituation. In dieser Phase brauchen Sie nicht nur Klarheit, sondern auch einen verlässlichen rechtlichen Beistand. Die Kanzlei VBWR steht Ihnen mit erfahrenen Fachanwälten für Familienrecht zur Seite.
Wir begleiten Sie durch alle rechtlichen Schritte der Trennung und Scheidung und setzen uns dafür ein, dass Ihre Interessen gewahrt und tragfähige Lösungen gefunden werden – mit dem Ziel, den Prozess für Sie so klar, fair und entlastend wie möglich zu gestalten.
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen die Möglichkeit, schnell und unkompliziert Ihre Scheidung online einzureichen.
Scheidung
Wenn das Ende einer Ehe unvermeidlich ist, ist das für alle Beteiligten eine emotionale und rechtliche Ausnahmesituation. In dieser Phase brauchen Sie nicht nur Klarheit, sondern auch einen verlässlichen rechtlichen Beistand. Die Kanzlei VBWR steht Ihnen mit erfahrenen Fachanwälten für Familienrecht zur Seite.
Wir begleiten Sie durch alle rechtlichen Schritte der Trennung und Scheidung und setzen uns dafür ein, dass Ihre Interessen gewahrt und tragfähige Lösungen gefunden werden – mit dem Ziel, den Prozess für Sie so klar, fair und entlastend wie möglich zu gestalten.
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Scheidung online einreichen
Bei Ihrer Scheidung sind wir Ihr professioneller Partner und begleiten Sie durch den gesamten Scheidungsprozess. An dieser Stelle haben wir für Sie die vier Schritte zusammengestellt, die Sie bis zum Vollzug der Scheidung gehen müssen.
1. Schritt
Bitte füllen Sie das Scheidungsformular aus. Sie können dies entweder direkt über das Scheidungsformular online machen oder die Druckversion nutzen. Bitte senden Sie uns zusätzlich zum Scheidungsformular auch diese Vollmacht unterschrieben entweder postalisch oder per E-Mail zu. Unmittelbar nach Eingang Ihres Antrags fertigen wir Ihren Scheidungsantrag und errechnen die zu erwartenden Kosten. Dieser geht Ihnen nach wenigen Tagen per Post zu.
2. Schritt
Die von uns übersandten Unterlagen schicken Sie bitte unterschrieben an uns zurück und überweisen die Gerichtsgebühren. Ihr Scheidungsantrag wird von uns direkt nach dem Eingang beim zuständigen Familiengericht eingereicht.
3. Schritt
Sie erhalten von uns einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich und schicken diesen ausgefüllt an uns zurück. Wir übermitteln den Fragebogen an das Gericht, welches Auskünfte der Versorgungsträger einholt.
4. Schritt
Der Scheidungstermin findet statt und Sie werden geschieden. Im Durchschnitt dauert der Scheidungstermin nur 15 Minuten und stellt bei einer guten Vorbereitung lediglich eine Formalität dar. Sie müssen bei diesem Termin mit uns anwesend sein.
Scheidungsformular
Scheidungs-formular
Mit dem folgenden Formular können Sie uns schnell und bequem die erforderlichen Daten für einen Scheidungsantrag zusenden. Wir prüfen Ihre Daten zunächst und erstellen anschließend den Scheidungsantrag für Sie. Falls Rückfragen von uns bestehen, melden wir uns telefonisch bei Ihnen. Andernfalls gehen Ihnen der Scheidungsantrag sowie die erforderlichen Unterlagen in den nächsten Tagen per Post zu.
Bitte beachten Sie: Sie können erst einen Scheidungsantrag stellen, wenn Sie seit mindestens einem Jahr getrennt leben bzw. kurz davor.
Bitte senden Sie zusätzlich zum Scheidungsformular auch die unten verlinkte Vollmacht unterschrieben an unsere Adresse in Mainz oder Wiesbaden.
Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Wann ist ein Scheidungsanwalt nötig?
Die Entscheidung, eine Ehe zu beenden, ist niemals leicht. Neben den emotionalen Herausforderungen kommen oft komplexe rechtliche Fragen auf, die innerhalb des Familienrechts navigiert werden müssen und ohne professionelle Hilfe schwer zu bewältigen sind. Ein Scheidungsanwalt, spezialisiert auf das Familienrecht, spielt eine entscheidende Rolle in diesem Prozess. Er klärt nicht nur die rechtlichen Belange, sondern stellt auch sicher, dass Ihre Rechte und Interessen innerhalb dieses sensiblen Rechtsgebietes gewahrt bleiben.
Wann ist ein Scheidungsanwalt nötig?
Die Entscheidung, eine Ehe zu beenden, ist niemals leicht. Neben den emotionalen Herausforderungen kommen oft komplexe rechtliche Fragen auf, die innerhalb des Familienrechts navigiert werden müssen und ohne professionelle Hilfe schwer zu bewältigen sind. Ein Scheidungsanwalt, spezialisiert auf das Familienrecht, spielt eine entscheidende Rolle in diesem Prozess. Er klärt nicht nur die rechtlichen Belange, sondern stellt auch sicher, dass Ihre Rechte und Interessen innerhalb dieses sensiblen Rechtsgebietes gewahrt bleiben.
Komplexe Vermögensverhältnisse
Bestehen komplexe Vermögensverhältnisse wie gemeinsame Immobilien, erhebliche finanzielle Vermögen, Schulden, Unternehmensbeteiligungen oder internationale Vermögenswerte ist ein Scheidungsanwalt zu empfehlen. Dieser kann helfen, eine faire Vermögensaufteilung zu erreichen, steuerliche Konsequenzen zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass kein Vermögen verborgen bleibt.
Kinderbetreuung und Unterhalt
Fragen der Kinderbetreuung und des Unterhalts sind oft die emotionalsten Aspekte einer Scheidung. Ein erfahrener Anwalt kann in diesen Angelegenheiten beraten, faire und praktikable Vereinbarungen aushandeln und dabei helfen, die Interessen der Kinder zu wahren.
Uneinigkeit zwischen den Parteien
Wenn Sie und Ihr Partner sich nicht über die Bedingungen der Scheidung einig sind, sei es in Bezug auf Vermögensaufteilung, Sorgerecht oder Unterhaltszahlungen, ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren. Ein Anwalt kann als Vermittler fungieren, Verhandlungen leiten und bei der Erreichung einer außergerichtlichen Einigung durch Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung unterstützen oder Sie vor Gericht vertreten.
Schutz vor häuslicher Gewalt
In Situationen, in denen häusliche Gewalt eine Rolle spielt, ist es von größter Wichtigkeit, einen Anwalt zu konsultieren. Dieser kann Schutzmaßnahmen einleiten, wie z. B. einstweilige Verfügungen, und sicherstellen, dass Sie während des gesamten Scheidungsverfahrens geschützt sind.
Internationale Scheidungen
Bei Ehen, in denen die Partner unterschiedliche Nationalitäten haben oder in verschiedenen Ländern leben, können internationale Rechtsfragen aufkommen. Ein Anwalt für internationale Scheidungen kann diese komplexen Fragen navigieren und sicherstellen, dass die Scheidung in Übereinstimmung mit allen relevanten Rechtsordnungen durchgeführt wird.
Selbstständigkeit eines Partners
Wenn einer der Partner selbstständig ist, können sich zusätzliche Komplikationen ergeben, insbesondere im Hinblick auf die Bewertung und Aufteilung des Geschäftsvermögens. Ein Anwalt kann sicherstellen, dass der Betrieb korrekt bewertet wird.
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Komplexe Vermögensverhältnisse
Bestehen komplexe Vermögensverhältnisse wie gemeinsame Immobilien, erhebliche finanzielle Vermögen, Schulden, Unternehmensbeteiligungen oder internationale Vermögenswerte ist ein Scheidungsanwalt zu empfehlen. Dieser kann helfen, eine faire Vermögensaufteilung zu erreichen, steuerliche Konsequenzen zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass kein Vermögen verborgen bleibt.
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Kinderbetreuung und Unterhalt
Fragen der Kinderbetreuung und des Unterhalts sind oft die emotionalsten Aspekte einer Scheidung. Ein erfahrener Anwalt kann in diesen Angelegenheiten beraten, faire und praktikable Vereinbarungen aushandeln und dabei helfen, die Interessen der Kinder zu wahren.
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Uneinigkeit zwischen den Parteien
Wenn Sie und Ihr Partner sich nicht über die Bedingungen der Scheidung einig sind, sei es in Bezug auf Vermögensaufteilung, Sorgerecht oder Unterhaltszahlungen, ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren. Ein Anwalt kann als Vermittler fungieren, Verhandlungen leiten und bei der Erreichung einer außergerichtlichen Einigung durch Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung unterstützen oder Sie vor Gericht vertreten.
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Schutz vor häuslicher Gewalt
In Situationen, in denen häusliche Gewalt eine Rolle spielt, ist es von größter Wichtigkeit, einen Anwalt zu konsultieren. Dieser kann Schutzmaßnahmen einleiten, wie z. B. einstweilige Verfügungen, und sicherstellen, dass Sie während des gesamten Scheidungsverfahrens geschützt sind.
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Internationale Scheidungen
Bei Ehen, in denen die Partner unterschiedliche Nationalitäten haben oder in verschiedenen Ländern leben, können internationale Rechtsfragen aufkommen. Ein Anwalt für internationale Scheidungen kann diese komplexen Fragen navigieren und sicherstellen, dass die Scheidung in Übereinstimmung mit allen relevanten Rechtsordnungen durchgeführt wird.
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Selbstständigkeit eines Partners
Wenn einer der Partner selbstständig ist, können sich zusätzliche Komplikationen ergeben, insbesondere im Hinblick auf die Bewertung und Aufteilung des Geschäftsvermögens. Ein Anwalt kann sicherstellen, dass der Betrieb korrekt bewertet wird.
Warum VBWR?
Persönlicher Ansatz
Wir wissen, dass jeder Fall einzigartig ist. Deshalb bieten wir Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Umstände zugeschnitten sind.
Klare Kommunikation
Wir erklären komplexe rechtliche Sachverhalte in verständlicher Sprache und halten Sie stets über den Fortschritt Ihres Falles auf dem Laufenden.
Vertrauen und Empathie
Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt. Wir begleiten Sie in dieser Situation – zuverlässig und vertrauensvoll.
Unsere Fachanwälte für Familienrecht
Ihr Anliegen liegt uns am Herzen. Deshalb arbeiten unsere vier Fachanwälte für Familienrecht eng zusammen, damit Sie auf die gebündelte Stärke unseres Teams zählen können.
Was unsere Mandanten
an uns schätzen
Unsere Mandanten schätzen besonders unsere Professionalität, Effizienz und Nahbarkeit.
Herr Rechtsanwalt Windisch hat mich in einem schwierigen [familienrechtlichen] Verfahren umsichtig und mit klarer Strategie begleitet. Besonders positiv empfand ich, dass er meine Anliegen ernst nahm. […] Ebenso möchte ich Frau Rechtsanwältin Kiefer und Frau Rechtsanwältin Brückner-Silbernagel hervorheben: Beide haben sich in meinen Fällen kompetent um die teilweise sehr detailreichen und belastenden Themen gekümmert. Rückmeldungen kamen zuverlässig und klar, und auch komplexe Abläufe wurden für mich verständlich erklärt. […] Ich kann die Kanzlei daher uneingeschränkt weiterempfehlen.
Herr Tichatschke hat uns nach einem Verkehrsunfall anwaltlich begleitet. Nachdem die gegnerische Versicherung unser hoch kompetentes Gutachten nicht anerkannt hatte, wir mit erheblichen Einbußen zu rechnen hatten, was auch unser Selbstwertgefühl beeinträchte, hat er nicht zu letzt mit seiner sehr ins Detail gehenden anwaltlichen Kompetenz alle unsere Forderungen durchgefochten.
Kann die Kanzlei im Bereich Familienrecht nur weiterempfehlen. Hatte bei dem RA Windisch mein Erstgespräch. Meine Anliegen wurden super aufgriffen und sehr kompetent und sachdienlich besprochen. Aufgrund der Problematik war ich sehr angespannt und war nach dem Gespräch sehr froh, dass ich nunmehr einen guten Rechtsbeistand habe. Alles sehr fair und wirklich sehr umfangreich. Vielen Dank!
[…] Herr Windisch ist in meinen Augen ein Rechtsanwalt wie man ihn sich nur wünschen kann. Wahnsinnig empathisch, besonnen, mit schneller Auffassungsgabe und bringt die Dinge auf den Punkt. Er sagt klar was möglich ist und was (vielleicht) nicht. So war für mich absolute Transparenz gegeben. Auf Fragen meinerseits reagierte er immer geduldig und zügig. Ich habe mich jederzeit gut informiert und aufgehoben gefühlt. Die Kirsche auf der Torte war dann noch der für mich positive Ausgang meines Falles, aufgrund der Expertise meines Anwalts. Ich kann Herrn Windisch zu 100% weiterempfehlen und sage "Herzlichen Dank"!
Wir waren heute mit meinem schwiegervater bei Herrn Christian Tichatschke der für Mietrecht zuständig ist. Ich muss sagen ein Top Anwalt kann ich vom Herzen weiterempfehlen hat sich der Sache direkt zugewendet und ist ein sehr kompetenter Anwalt wir haben uns sehr wohl gefühlt und er hat uns sehr weitergeholfen.
Die Kanzlei VBWR kann ich uneingeschränkt empfehlen. Die Kontaktaufnahme und Beratung waren äußerst angenehm, und die fachliche Einschätzung war durchweg kompetent. Besonders im Bereich WEG-Recht ist diese Kanzlei eine hervorragende Adresse.
Herr Rechtsanwalt Windisch hat mich, einen fachfremden Kollegen, in einer familienrechtlichen Angelegenheit sehr kompetent beraten und vertreten. Dabei ist nicht nur die hohe fachliche Expertise des Herrn Kollegen Windisch hervorzuheben, sondern vor allem auch, die von Anfang an sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit und die durchgängig gute Kommunikation in der komplexen und konfliktreichen Angelegenheit. Letztlich konnte eine Vereinbarung getroffen werden, in der meine Interessen voll berücksichtigt sind. Ich war jederzeit in sehr guten Händen und kann Herrn Kollegen Windisch sehr empfehlen.
FAQ
Ich habe mich von meinem Partner getrennt – was nun?
Eine Trennung ist emotional belastend – dennoch ist es wichtig, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Ein Fachanwalt für Familienrecht klärt Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und hilft, finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Eine anwaltliche Erstberatung gibt Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Folgen der Trennung und ermöglicht eine individuelle Einschätzung Ihrer Situation. Allgemeine Informationen können diese persönliche Beratung nicht ersetzen.
Was bedeutet Getrenntleben?
Für eine rechtliche Trennung muss die häusliche Gemeinschaft aufgehoben sein, es darf kein gemeinsames Wirtschaften, kein Zusammenleben „von Tisch und Bett“ mehr stattfinden. Auch bei gemeinsamem Wohnen ist eine Trennung möglich, wenn eine klare räumliche und organisatorische Trennung vorliegt (z. B. getrennte Schlaf- und Wohnbereiche).
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte das Getrenntleben dokumentiert werden, zum Beispiel durch eine schriftliche Erklärung oder ein anwaltliches Schreiben.
Ein rückdatiertes Trennungsdatum zur Verkürzung des Trennungsjahres ist rechtlich unzulässig und kann als Prozessbetrug gewertet werden.
Was ist das Trennungsjahr und warum ist es gesetzlich vorgeschrieben?
Das Trennungsjahr ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindestfrist von einem Jahr, die zwischen der Trennung und dem Scheidungsantrag liegen muss (§ 1565 Abs. 1 BGB). Es soll verhindern, dass Ehen vorschnell geschieden werden, und den Ehegatten Zeit geben, ihre Entscheidung zu überdenken.
Das Trennungsjahr beginnt mit dem Tag, an dem ein Ehegatte dem anderen unmissverständlich mitteilt, dass er die eheliche Lebensgemeinschaft beenden möchte – ab diesem Zeitpunkt muss ein dauerhaftes Getrenntleben vorliegen, auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung.
Ist eine außergerichtliche Einigung sinnvoll?
Eine einvernehmliche Einigung kann Zeit, Kosten und Nerven sparen. Diese kann etwa durch eine notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung, in der Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht und andere Punkte geregelt werden, erfolgen. Sie sollte jedoch niemals ohne anwaltliche Beratung vorgenommen werden.
Ein Notar ist zur Neutralität verpflichtet und darf keine Partei einseitig beraten. Nur ein Anwalt kann Ihre individuellen Interessen prüfen, Risiken aufzeigen und die Vereinbarung rechtssicher gestalten.
Wichtig: Eheleute können sich nicht gemeinsam von einem Anwalt vertreten lassen – ein Anwalt darf stets nur die Interessen einer Partei wahrnehmen. Wer auf eigene anwaltliche Beratung verzichtet, riskiert deutliche Nachteile, etwa bei Unterhalt oder Vermögensausgleich.
Unser Rat: Lassen Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung immer durch Ihren eigenen Anwalt prüfen. So sichern Sie Ihre Position – auch bei einvernehmlicher Trennung – nachhaltig ab.
Welche rechtlichen Folgen hat für mich die Trennung?
Bereits mit der Trennung ergeben sich zahlreiche rechtliche Fragen – etwa zu Unterhalt, Wohnsituation und elterlicher Sorge.
Trennungsunterhalt
Der wirtschaftlich stärkere Ehegatte ist grundsätzlich verpflichtet, Trennungsunterhalt zu leisten, um den ehelichen Lebensstandard während der Trennung aufrechtzuerhalten. Die genaue Berechnung ist komplex und sollte durch einen Anwalt erfolgen. Fehlen Informationen, kann eine sogenannte Stufenklage eingeleitet werden. Wichtig: Unterhalt kann in der Regel nur für die Zukunft verlangt werden.
Kindesunterhalt
Der betreuende Elternteil leistet Naturalunterhalt, der andere Barunterhalt – dessen Höhe richtet sich nach dem Einkommen und der Düsseldorfer Tabelle. Da es sich um einen Anspruch des Kindes handelt, kann darauf weder verzichtet noch mit anderen Forderungen aufgerechnet werden.
Ehewohnung und Hausrat
Nach der Trennung kann ein Ehegatte verlangen, die Ehewohnung allein zu nutzen oder eine Hausratsverteilung vorzunehmen. Einvernehmliche Lösungen sind hier oft sinnvoller als kostspielige gerichtliche Verfahren.
Sorge- und Umgangsrecht
Auch Regelungen zur elterlichen Sorge und zum Umgang sollten möglichst einvernehmlich getroffen werden, vor allem zum Schutz des Kindeswohls. Gerichte orientieren sich bei Streitfällen ausschließlich daran und ziehen Gutachten vom Jugendamt oder Sachverständigen hinzu.
Hat die Trennung auch steuerrechtliche Auswirkungen?
Ja – eine Trennung wirkt sich auch steuerlich aus. Ehegatten können während der Ehe zwischen gemeinsamer oder getrennter Veranlagung wählen. Bei unterschiedlichen Einkommen lohnt sich meist die gemeinsame Veranlagung.
Kommt es zur Trennung, ist die Zusammenveranlagung noch für das gesamte Jahr möglich, in dem man an mindestens einem Tag noch zusammengelebt hat – also auch dann, wenn man sich am 2. Januar trennt. Lebt man dagegen bereits ab dem 1. Januar getrennt, ist nur noch die Einzelveranlagung möglich.
Ein kurzer Versöhnungsversuch (bis zu drei Monate) ändert am Trennungsjahr nichts, kann aber steuerlich von Vorteil sein: Er ermöglicht in manchen Fällen doch noch eine gemeinsame Veranlagung, ohne dass das Trennungsjahr neu beginnt.
Nach endgültiger Trennung gelten die Steuerklassen I (bei Alleinstehenden) oder II (bei Alleinerziehenden mit Kind im Haushalt).
Realsplitting
Zahlt ein Ehegatte Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt, kann er bis zu 13.805 € jährlich steuerlich als Sonderausgaben geltend machen – das sogenannte Realsplitting. Voraussetzung ist, dass der unterhaltsempfangende Ehegatte dem zustimmt und die Anlage U unterzeichnet.
Verweigert er die Zustimmung, kann der zahlende Ehegatte diese unter bestimmten Voraussetzungen gerichtlich einklagen. Eine Zustimmung kann an die Bedingung geknüpft werden, dass der andere Ehegatte etwaige steuerliche Nachteile ausgleicht – was in der Praxis meist schriftlich vereinbart wird.
Was geschieht mit den Bankkonten?
Bei einer Trennung ist zwischen Einzelkonten und Gemeinschaftskonten (Oder-Konten) zu unterscheiden:
Einzelkonten
Läuft das Konto nur auf einen Ehegatten, sollte eine bestehende Vollmacht des anderen Ehegatten sofort widerrufen werden – idealerweise schriftlich und gegenüber der Bank sowie dem Ex-Partner.
Zieht der andere Ehegatte trotz Trennung Geld ab, besteht kein Erstattungsanspruch an die Bank. Der geschädigte Ehegatte kann sich dann nur an den Ex-Partner halten.
Oder-Konten
Bei Gemeinschaftskonten dürfen beide Ehegatten grundsätzlich jeweils zur Hälfte über das Guthaben verfügen – unabhängig davon, wer eingezahlt hat. Verfügungen über mehr als die eigene Hälfte können Schadensersatzpflichten auslösen.
Auch hier empfiehlt es sich, die Bank über die Trennung zu informieren und das Guthaben im Einvernehmen zu teilen oder auf getrennte Konten zu übertragen.
Das Trennungsjahr ist abgelaufen – wie kann ich mich nun scheiden lassen?
Nach Ablauf des Trennungsjahres kann der Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht werden. Meist geschieht dies in der Praxis oft schon nach etwa elf Monaten, da die Berechnung des Versorgungsausgleichs Vorlaufzeit benötigt und viele Gerichte dies akzeptieren.
Die Scheidung kann zwingend nur von einem Anwalt beantragt werden. Über unser Online-Scheidungsformular können Sie uns bequem beauftragen, den Antrag für Sie einzureichen.
Was ist im Rahmen einer Scheidung zu regeln?
Eine Scheidung bringt zahlreiche rechtliche und wirtschaftliche Folgen mit sich – sogenannte Scheidungsfolgen. Diese können im Scheidungsverfahren selbst (Verbundverfahren), vorab in einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder auch im Nachgang geklärt werden. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Der Nacheheliche Ehegattenunterhalt
Seit der Unterhaltsrechtsreform 2008 gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung: Jeder Ehegatte soll nach der Scheidung grundsätzlich selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen. Dennoch besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, etwa bei:
- Ehebedingten Nachteilen (z. B. wegen längerer Familienarbeit oder Karriereverzicht),
- fehlender Kinderbetreuung (z. B. kein Kita-Platz),
- gesundheitlichen Einschränkungen oder
- langer Ehedauer.
- fehlender Kinderbetreuung (z. B. kein Kita-Platz),
Die Höhe des Unterhalts orientiert sich am Einkommen des besserverdienenden Ehegatten und wird ähnlich wie beim Trennungsunterhalt berechnet. Allerdings kommt es häufiger zu zeitlicher oder betragsmäßiger Begrenzung. Ob und in welchem Umfang ein Anspruch besteht, ist eine Frage des Einzelfalls und bedarf sorgfältiger anwaltlicher Prüfung.
Der Zugewinnausgleich
Sofern kein Ehevertrag geschlossen wurde, leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dabei behält jeder sein eigenes Vermögen. Am Ende der Ehe wird jedoch der Zugewinn, also die während der Ehezeit erwirtschaftete Vermögensmehrung, hälftig ausgeglichen.
Dabei gilt:
- Erbschaften und Schenkungen zählen nicht zum ausgleichspflichtigen Zugewinn.
- Belege über Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Trennung sind gesetzlich vorgeschrieben (§ 1379 BGB).
- Illoyale Vermögensverschiebungen nach der Trennung können durch fiktive Hinzurechnung korrigiert werden.
Der Zugewinnausgleich kann während der Scheidung geltend gemacht werden oder noch bis zu drei Jahre danach. Auch eine einvernehmliche Regelung – etwa in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung – ist möglich.
Der Versorgungsausgleich
Beim Versorgungsausgleich geht es um die Teilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften (gesetzlich, betrieblich oder privat). Er erfolgt automatisch im Scheidungsverfahren, sofern die Ehe länger als drei Jahre bestand (§ 1587 ff. BGB).
Ablauf:
- Beide Ehegatten erhalten einen Fragebogen zu ihren Erwerbszeiten und Rentenversicherungen.
- Die Versorgungsträger berechnen die Ansprüche und teilen diese gleichmäßig auf.
- Der Ausgleich wirkt erst bei Renteneintritt, hat aber keine Auswirkungen auf laufende Einkünfte.
Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist möglich – durch notariellen Vertrag mindestens ein Jahr vor Antragstellung oder mit gerichtlicher Genehmigung. Gerichte prüfen dabei, ob der Verzicht nicht grob unbillig ist.
Wichtig: Seit 2009 entfällt das sogenannte Rentnerprivileg – die Rente des ausgleichspflichtigen Ehegatten wird nun auch dann gekürzt, wenn der andere noch keine Rente bezieht.
Sie haben Fragen?
Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns darauf, Ihnen zukünftig in allen Rechts- und Steuerfragen unterstützend zur Seite zu stehen.
Sie haben Fragen?
Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns darauf, Ihnen zukünftig in allen Rechts- und Steuerfragen unterstützend zur Seite zu stehen.
Sie fragen uns telefonisch oder über das Kontaktformular an und wir melden uns in der Regel am nächsten Werktag bei Ihnen.
Wir vereinbaren einen Termin, um über Ihr Anliegen vor Ort zu sprechen.
Sie entscheiden, ob wir Sie vertreten dürfen und übernehmen alles Weitere.
Sie fragen uns telefonisch oder über das Kontaktformular an und wir melden uns in der Regel am nächsten Werktag bei Ihnen.
Wir vereinbaren einen Termin, um über Ihr Anliegen vor Ort zu sprechen.
Sie entscheiden, ob wir Sie vertreten dürfen und übernehmen alles Weitere.