Erbrecht

Ein Erbfall kann herausfordernd sein – sowohl auf emotionaler und wirtschaftlicher Ebene als auch rechtlich und steuerlich. Hierbei handelt es sich um ein sehr persönliches Anliegen, weshalb bei der rechtlichen Umsetzung in jedem Falle eine individuelle Klärung erforderlich ist. Insbesondere bei großen Werten bedarf es einer kompetenten rechtlichen und steuerlichen Begleitung. Unsere Fachanwälte unterstützen Sie bei allen gerichtlichen und außergerichtlichen Erbstreitigkeiten sowie Herr Notar Vollmer bei allen Gestaltungsfragen.

Erbrecht

Ein Erbfall kann herausfordernd sein – sowohl auf emotionaler und wirtschaftlicher Ebene als auch rechtlich und steuerlich. Hierbei handelt es sich um ein sehr persönliches Anliegen, weshalb bei der rechtlichen Umsetzung in jedem Falle eine individuelle Klärung erforderlich ist. Insbesondere bei großen Werten bedarf es einer kompetenten rechtlichen und steuerlichen Begleitung. Unser Fachanwalt für Erbrecht in Mainz und Wiesbaden unterstützt Sie bei der Gestaltung und Vertretung im Erbstreit.

Was ist das Erbrecht?

Das Erbrecht ist ein Teil des Zivilrechts und regelt, wer das Vermögen einer verstorbenen Person erhält. Es umfasst gesetzliche Erbfolgen, Testamente, Pflichtteilsansprüche sowie internationale Aspekte. Häufige Fragen betreffen die Wirksamkeit von Testamenten, die Erbfolge oder Konflikte in Erbengemeinschaften. Besonders bei komplexen Nachlässen ist eine rechtssichere Planung oder Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche entscheidend.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie umfassend in allen Fragen des Erbrechts. Wir gestalten Testamente, klären Erbansprüche, vertreten Sie in Erbscheinverfahren oder bei Auseinandersetzungen in der Erbengemeinschaft. Auch bei Pflichtteilsforderungen oder der Testamentsvollstreckung stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite.

Bei VBWR sind Sie mit Ihrem Anliegen nicht allein.

Ein erfahrener Fachanwalt begleitet Sie persönlich und steht Ihnen verlässlich zur Seite. Gleichzeitig profitieren Sie von der gebündelten Kompetenz unseres gesamten Teams. Unsere Rechtsanwälte arbeiten eng zusammen und besprechen komplexe Fälle regelmäßig im Kollegenkreis. So steht Ihnen nicht nur ein einzelner Ansprechpartner zur Seite, sondern das Wissen und die Erfahrung unserer gesamten Kanzlei.

Unsere Schwerpunkte bei VBWR

Unsere Kanzlei unterstützt Sie umfassend in allen Fragen des Erbrechts. Wir gestalten Testamente, klären Erbansprüche, vertreten Sie in Erbscheinverfahren oder bei Auseinandersetzungen in der Erbengemeinschaft. Auch bei Pflichtteilsforderungen oder der Testamentsvollstreckung stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite.

Unsere Fachanwälte für Erbrecht

Notar Peter W. Vollmer und Jan Hüwel stehen Ihnen bei Fragen rund um Nachfolgeplanung, Testamentgestaltung, Erbauseinandersetzung oder Pflichtteilsansprüchen verlässlich zur Seite. 

Peter W. Vollmer

Notar und Fachanwalt für Erbrecht

Jan Hüwel

Fachanwalt für Erbrecht

Warum VBWR?

Persönlicher Ansatz

Wir wissen, dass jeder Fall einzigartig ist. Deshalb bieten wir Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Umstände zugeschnitten sind.

Klare Kommunikation

Wir erklären komplexe rechtliche Sachverhalte in verständlicher Sprache und halten Sie stets über den Fortschritt Ihres Falles auf dem Laufenden.

Vertrauen und Empathie

Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt. Wir begleiten Sie in dieser Situation – zuverlässig und vertrauensvoll.

Persönlicher Ansatz

Wir wissen, dass jeder Fall einzigartig ist. Deshalb bieten wir Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Umstände zugeschnitten sind.

Klare Kommunikation

Wir erklären komplexe rechtliche Sachverhalte in verständlicher Sprache und halten Sie stets über den Fortschritt Ihres Falles auf dem Laufenden.

Vertrauen und Empathie

Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt. Wir begleiten Sie in dieser Situation – zuverlässig und vertrauensvoll.

Ihr Anliegen ist nicht aufgeführt?

Sie sind unsicher, ob Ihr Anliegen ins Erbrecht fällt? Sprechen Sie uns einfach an – per E-Mail oder telefonisch. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Was unsere Mandanten
an uns schätzen

Unsere Mandanten schätzen besonders unsere Professionalität, Effizienz und Nahbarkeit.

FAQ

Ein Anwalt für Erbrecht ist dann erforderlich, wenn Sie mit erbrechtlichen Fragestellungen oder Unsicherheiten konfrontiert sind – sei es im Vorfeld zur Gestaltung Ihres Testaments oder im konkreten Erbfall. Gerade wenn mehrere Erben beteiligt sind, größere Vermögenswerte oder Immobilien vorhanden sind oder sich ein Konflikt abzeichnet, sollten Sie frühzeitig juristischen Beistand hinzuziehen. Ein erfahrener Anwalt sorgt nicht nur für rechtssichere Lösungen, sondern hilft Ihnen auch, emotionale Belastungen zu reduzieren und die Interessen aller Beteiligten klar zu steuern.

Ein Fachanwalt für Erbrecht verfügt über tiefgehendes Spezialwissen, das in vielen Konstellationen unerlässlich ist.

Bei der Nachlassplanung analysiert er Ihre individuelle Ausgangslage und entwickelt eine rechtssichere Strategie zur Weitergabe Ihres Vermögens, die Streit und unnötige Steuerlasten vermeidet.

In der Erbabwicklung unterstützt er Erben und Pflichtteilsberechtigte bei der rechtlichen und steuerlichen Umsetzung – etwa durch Erstellung eines Nachlassverzeichnisses, Klärung von Erbquoten oder Kommunikation mit Behörden.

Bei Erbscheinsverfahren ist er an Ihrer Seite, wenn es darum geht, die Erbenstellung offiziell nachzuweisen – insbesondere bei streitigen Konstellationen oder unklarer Erbfolge.

In Erbengemeinschaften, die häufig zu Spannungen führen, vertritt er Ihre Interessen, z. B. bei der Verwaltung, Verwertung oder Auseinandersetzung des Nachlasses.

Im Pflichtteilsrecht berät und vertritt er sowohl enterbte Angehörige als auch Erben bei der Geltendmachung oder Abwehr solcher Ansprüche.

Bei der Testamentsvollstreckung sichert er die Umsetzung des letzten Willens und wahrt die Neutralität in schwierigen Familienkonstellationen.

Ein klar formuliertes und rechtssicher gestaltetes Testament verhindert Erbstreitigkeiten, Fehlinterpretationen und gerichtliche Auseinandersetzungen. Es ermöglicht Ihnen, die gesetzliche Erbfolge nach Ihren Wünschen zu ändern, besondere Vermächtnisse zu bestimmen oder einzelne Personen zu enterben. Auch komplexe Familienverhältnisse – z. B. Patchworkfamilien oder Unternehmensnachfolge – lassen sich so gezielt regeln. Zudem können mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers klare Vorgaben für die Nachlassverwaltung gemacht werden. Unsere Kanzlei begleitet Sie von der ersten Idee bis zur notariellen Beurkundung – individuell, diskret und vorausschauend.

Die gesetzliche Erbfolge greift immer dann, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Ehepartner, Kinder und weitere Verwandte erben in einer gesetzlich festgelegten Reihenfolge. Diese Standardregelung passt jedoch nicht immer zur Lebensrealität – insbesondere bei unverheirateten Paaren, Patchworkfamilien oder alleinstehenden Personen. Durch ein Testament oder einen Erbvertrag kann die Erbfolge individuell gestaltet werden, wobei Pflichtteilsrechte naher Angehöriger gewahrt bleiben müssen. Eine rechtssichere Gestaltung stellt sicher, dass Ihr Wille durchsetzbar bleibt und Ihre Angehörigen keine bösen Überraschungen erleben.

Schenkungen – z. B. durch sogenannte Übergabeverträge – ermöglichen eine gezielte und steueroptimierte Vermögensübertragung noch zu Lebzeiten. Sie helfen dabei, Streit unter den Erben zu vermeiden und frühzeitig Klarheit zu schaffen. Besonders Immobilien oder Betriebsvermögen lassen sich so rechtzeitig auf die nächste Generation übertragen. Dabei ist es entscheidend, alle Rechte und Pflichten klar zu regeln – etwa Wohnrechte, Rückforderungsrechte oder Pflegeleistungen. Wir sorgen für eine rechtssichere Ausgestaltung und begleiten Sie durch den gesamten Prozess – gemeinsam mit einem Notar, wenn gewünscht.

Forderungen gegen den Verstorbenen verfallen nicht automatisch mit dessen Tod.

Wenn die Zwangsvollstreckung bereits vor dem Tod begonnen hatte, kann sie in vielen Fällen ohne Unterbrechung weitergeführt werden.

Ist die Mitwirkung des Verstorbenen erforderlich (z. B. bei Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung), muss der Titel zunächst auf die Erben umgeschrieben werden. Wenn Erben hier nicht rechtzeitig ihre Haftung beschränken, kann ihr eigenes Vermögen haften.

Sind die Erben unbekannt, kann ein sogenannter „besonderer Vertreter“ bestellt werden, der die Interessen des Nachlasses in der Zwangsvollstreckung wahrnimmt.

Wir vertreten sowohl Gläubiger bei der Titeldurchsetzung als auch Erben, die sich vor einer Überschuldung oder unklaren Nachlassverhältnissen schützen möchten.

Unsere Bewertung
4.8
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