Das Bau- und Architektenrecht umfasst eine Vielzahl komplexer rechtlicher Fragestellungen, die sowohl private als auch öffentliche Bauvorhaben betreffen. Es regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen von der Planung über die Ausführung bis hin zur Abnahme eines Bauprojekts. Konflikte entstehen häufig durch Bauverzögerungen, Baumängel oder Unklarheiten bei der Vertragsgestaltung. Eine fundierte rechtliche Begleitung ist in jeder Phase des Bauvorhabens von entscheidender Bedeutung.
Das Bau- und Architektenrecht umfasst eine Vielzahl komplexer rechtlicher Fragestellungen, die sowohl private als auch öffentliche Bauvorhaben betreffen. Es regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen von der Planung über die Ausführung bis hin zur Abnahme eines Bauprojekts. Konflikte entstehen häufig durch Bauverzögerungen, Baumängel oder Unklarheiten bei der Vertragsgestaltung. Eine fundierte rechtliche Begleitung ist in jeder Phase des Bauvorhabens von entscheidender Bedeutung.
Die Fachanwaltschaft für Bau- und Architektenrecht umfasst insbesondere das private Baurecht und das Architektenrecht. Auch das öffentliche Baurecht wird in Grundzügen erfasst, da es in der Praxis häufig mit privaten und architektenrechtlichen Fragestellungen verknüpft ist.
Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen privaten Beteiligten am Bauvorhaben. Dazu zählen insbesondere Bauherren, Bauunternehmer, Generalunternehmer, Subunternehmer, Architekten oder Ingenieure. Es betrifft die Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen, Werklohnansprüche, Mängelgewährleistung sowie Fragen der Bauabwicklung und Haftung. Streitigkeiten können bereits in der Planungsphase entstehen, etwa bei Leistungsbeschreibungen oder Nachträgen, ebenso wie während oder nach der Bauausführung.
Das öffentliche Baurecht befasst sich mit den rechtlichen Vorgaben, die durch staatliche Behörden geregelt und überwacht werden. Es legt fest, ob und wie ein Grundstück bebaut oder genutzt werden darf. Dazu zählen insbesondere Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht, also etwa Fragen der Baugenehmigung, des Bebauungsplans oder der Nutzungsuntersagung. Auch Auseinandersetzungen mit Nachbarn oder Gemeinden zählen zu diesem Bereich.
Privates und öffentliches Baurecht überschneiden sich in der Praxis häufig, beispielsweise wenn die Arbeit eines Architekten sowohl öffentlich-rechtliche Vorgaben beachten als auch privatrechtlich abgesichert werden muss.
Das Architektenrecht ist eng mit dem privaten Baurecht verbunden und betrifft insbesondere die Rechte und Pflichten von Architekten und Bauherren. Es umfasst die rechtssichere Gestaltung von Architektenverträgen, Fragen des Haftungsumfangs bei Planungs- und Bauleitungsfehlern, die Abrechnung nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) sowie die Geltendmachung und Abwehr von Honorarforderungen. Auch die Einhaltung der Leistungsphasen sowie das Zusammenspiel mit anderen Baubeteiligten sind zentrale Themen. Obwohl das öffentliche Baurecht von dieser Fachanwaltschaft nur am Rande erfasst wird, spielt es in der Praxis häufig in architektenrechtliche Fragestellungen hinein – etwa bei Genehmigungsverfahren oder bauordnungsrechtlichen Vorgaben.
Unsere Kanzlei begleitet private Bauherren, Bauträger, Unternehmen und Architekten bei sämtlichen rechtlichen Fragen rund ums Bauen. Wir prüfen Bauverträge, vertreten Sie bei Streitigkeiten über Bauverzögerungen oder Mängel, und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Behörden im Genehmigungsverfahren. Auch bei öffentlich geförderten Projekten und komplexen Bauvorhaben stellen wir die rechtssichere Umsetzung Ihrer Interessen sicher.
Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die außergerichtliche Beratung und Vertragsgestaltung als auch die prozessuale Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor den Zivil- und Verwaltungsgerichten.
Wir wissen, dass jeder Fall einzigartig ist. Deshalb bieten wir Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Umstände zugeschnitten sind.
Wir erklären komplexe rechtliche Sachverhalte in verständlicher Sprache und halten Sie stets über den Fortschritt Ihres Falles auf dem Laufenden.
Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt. Wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen – zuverlässig und kompetent.
Unsere Mandanten schätzen besonders unsere Professionalität, Effizienz und Nahbarkeit.
Herr Rechtsanwalt Windisch hat mich in einem schwierigen [familienrechtlichen] Verfahren umsichtig und mit klarer Strategie begleitet. Besonders positiv empfand ich, dass er meine Anliegen ernst nahm. […] Ebenso möchte ich Frau Rechtsanwältin Kiefer und Frau Rechtsanwältin Brückner-Silbernagel hervorheben: Beide haben sich in meinen Fällen kompetent um die teilweise sehr detailreichen und belastenden Themen gekümmert. Rückmeldungen kamen zuverlässig und klar, und auch komplexe Abläufe wurden für mich verständlich erklärt. […] Ich kann die Kanzlei daher uneingeschränkt weiterempfehlen.
Herr Tichatschke hat uns nach einem Verkehrsunfall anwaltlich begleitet. Nachdem die gegnerische Versicherung unser hoch kompetentes Gutachten nicht anerkannt hatte, wir mit erheblichen Einbußen zu rechnen hatten, was auch unser Selbstwertgefühl beeinträchte, hat er nicht zu letzt mit seiner sehr ins Detail gehenden anwaltlichen Kompetenz alle unsere Forderungen durchgefochten.
Kann die Kanzlei im Bereich Familienrecht nur weiterempfehlen. Hatte bei dem RA Windisch mein Erstgespräch. Meine Anliegen wurden super aufgriffen und sehr kompetent und sachdienlich besprochen. Aufgrund der Problematik war ich sehr angespannt und war nach dem Gespräch sehr froh, dass ich nunmehr einen guten Rechtsbeistand habe. Alles sehr fair und wirklich sehr umfangreich. Vielen Dank!
[…] Herr Windisch ist in meinen Augen ein Rechtsanwalt wie man ihn sich nur wünschen kann. Wahnsinnig empathisch, besonnen, mit schneller Auffassungsgabe und bringt die Dinge auf den Punkt. Er sagt klar was möglich ist und was (vielleicht) nicht. So war für mich absolute Transparenz gegeben. Auf Fragen meinerseits reagierte er immer geduldig und zügig. Ich habe mich jederzeit gut informiert und aufgehoben gefühlt. Die Kirsche auf der Torte war dann noch der für mich positive Ausgang meines Falles, aufgrund der Expertise meines Anwalts. Ich kann Herrn Windisch zu 100% weiterempfehlen und sage "Herzlichen Dank"!
Wir waren heute mit meinem schwiegervater bei Herrn Christian Tichatschke der für Mietrecht zuständig ist. Ich muss sagen ein Top Anwalt kann ich vom Herzen weiterempfehlen hat sich der Sache direkt zugewendet und ist ein sehr kompetenter Anwalt wir haben uns sehr wohl gefühlt und er hat uns sehr weitergeholfen.
Die Kanzlei VBWR kann ich uneingeschränkt empfehlen. Die Kontaktaufnahme und Beratung waren äußerst angenehm, und die fachliche Einschätzung war durchweg kompetent. Besonders im Bereich WEG-Recht ist diese Kanzlei eine hervorragende Adresse.
Herr Rechtsanwalt Windisch hat mich, einen fachfremden Kollegen, in einer familienrechtlichen Angelegenheit sehr kompetent beraten und vertreten. Dabei ist nicht nur die hohe fachliche Expertise des Herrn Kollegen Windisch hervorzuheben, sondern vor allem auch, die von Anfang an sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit und die durchgängig gute Kommunikation in der komplexen und konfliktreichen Angelegenheit. Letztlich konnte eine Vereinbarung getroffen werden, in der meine Interessen voll berücksichtigt sind. Ich war jederzeit in sehr guten Händen und kann Herrn Kollegen Windisch sehr empfehlen.