Erbrecht
Ein Erbfall kann herausfordernd sein – sowohl auf emotionaler und wirtschaftlicher Ebene als auch rechtlich und steuerlich. Hierbei handelt es sich um ein sehr persönliches Anliegen, weshalb bei der rechtlichen Umsetzung in jedem Falle eine individuelle Klärung erforderlich ist. Insbesondere bei großen Werten bedarf es einer kompetenten rechtlichen und steuerlichen Begleitung. Unsere Fachanwälte unterstützen Sie bei allen gerichtlichen und außergerichtlichen Erbstreitigkeiten sowie Herr Notar Vollmer bei allen Gestaltungsfragen.
Erbrecht
Ein Erbfall kann herausfordernd sein – sowohl auf emotionaler und wirtschaftlicher Ebene als auch rechtlich und steuerlich. Hierbei handelt es sich um ein sehr persönliches Anliegen, weshalb bei der rechtlichen Umsetzung in jedem Falle eine individuelle Klärung erforderlich ist. Insbesondere bei großen Werten bedarf es einer kompetenten rechtlichen und steuerlichen Begleitung. Unser Fachanwalt für Erbrecht in Mainz und Wiesbaden unterstützt Sie bei der Gestaltung und Vertretung im Erbstreit.
Was ist das Erbrecht?
Das Erbrecht ist ein Teil des Zivilrechts und regelt, wer das Vermögen einer verstorbenen Person erhält. Es umfasst gesetzliche Erbfolgen, Testamente, Pflichtteilsansprüche sowie internationale Aspekte. Häufige Fragen betreffen die Wirksamkeit von Testamenten, die Erbfolge oder Konflikte in Erbengemeinschaften. Besonders bei komplexen Nachlässen ist eine rechtssichere Planung oder Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche entscheidend.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie umfassend in allen Fragen des Erbrechts. Wir gestalten Testamente, klären Erbansprüche, vertreten Sie in Erbscheinverfahren oder bei Auseinandersetzungen in der Erbengemeinschaft. Auch bei Pflichtteilsforderungen oder der Testamentsvollstreckung stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite.
Bei VBWR sind Sie mit Ihrem Anliegen nicht allein.
Ein erfahrener Fachanwalt begleitet Sie persönlich und steht Ihnen verlässlich zur Seite. Gleichzeitig profitieren Sie von der gebündelten Kompetenz unseres gesamten Teams. Unsere Rechtsanwälte arbeiten eng zusammen und besprechen komplexe Fälle regelmäßig im Kollegenkreis. So steht Ihnen nicht nur ein einzelner Ansprechpartner zur Seite, sondern das Wissen und die Erfahrung unserer gesamten Kanzlei.
Unsere Schwerpunkte bei VBWR
Unsere Kanzlei unterstützt Sie umfassend in allen Fragen des Erbrechts. Wir gestalten Testamente, klären Erbansprüche, vertreten Sie in Erbscheinverfahren oder bei Auseinandersetzungen in der Erbengemeinschaft. Auch bei Pflichtteilsforderungen oder der Testamentsvollstreckung stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite.
- Testamente und Erbverträge
- Führung aller erbrechtlichen Prozesse
- Pflichtteilsrecht
- Internationales Erbrecht
- Nachlassabwicklung und Testamentsvollstreckung
- Nachfolgeplanung für Unternehmen
- Erbschaftssteuer und Steueroptimierung für Vermögensübertragung
- Beratung der Erben
- Begründung und Betreuung von Familiengesellschaften bei umfangreichen Vermögenswerten
- Lösung von Erbengemeinschaften
Unsere Fachanwälte für Erbrecht
Notar Peter W. Vollmer und Jan Hüwel stehen Ihnen bei Fragen rund um Nachfolgeplanung, Testamentgestaltung, Erbauseinandersetzung oder Pflichtteilsansprüchen verlässlich zur Seite.
Warum VBWR?
Persönlicher Ansatz
Wir wissen, dass jeder Fall einzigartig ist. Deshalb bieten wir Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Umstände zugeschnitten sind.
Klare Kommunikation
Wir erklären komplexe rechtliche Sachverhalte in verständlicher Sprache und halten Sie stets über den Fortschritt Ihres Falles auf dem Laufenden.
Vertrauen und Empathie
Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt. Wir begleiten Sie in dieser Situation – zuverlässig und vertrauensvoll.
Persönlicher Ansatz
Wir wissen, dass jeder Fall einzigartig ist. Deshalb bieten wir Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Umstände zugeschnitten sind.
Klare Kommunikation
Wir erklären komplexe rechtliche Sachverhalte in verständlicher Sprache und halten Sie stets über den Fortschritt Ihres Falles auf dem Laufenden.
Vertrauen und Empathie
Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt. Wir begleiten Sie in dieser Situation – zuverlässig und vertrauensvoll.
Ihr Anliegen ist nicht aufgeführt?
Sie sind unsicher, ob Ihr Anliegen ins Erbrecht fällt? Sprechen Sie uns einfach an – per E-Mail oder telefonisch. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Was unsere Mandanten
an uns schätzen
Unsere Mandanten schätzen besonders unsere Professionalität, Effizienz und Nahbarkeit.
Herr Rechtsanwalt Windisch hat mich in einem schwierigen [familienrechtlichen] Verfahren umsichtig und mit klarer Strategie begleitet. Besonders positiv empfand ich, dass er meine Anliegen ernst nahm. […] Ebenso möchte ich Frau Rechtsanwältin Kiefer und Frau Rechtsanwältin Brückner-Silbernagel hervorheben: Beide haben sich in meinen Fällen kompetent um die teilweise sehr detailreichen und belastenden Themen gekümmert. Rückmeldungen kamen zuverlässig und klar, und auch komplexe Abläufe wurden für mich verständlich erklärt. […] Ich kann die Kanzlei daher uneingeschränkt weiterempfehlen.
Herr Tichatschke hat uns nach einem Verkehrsunfall anwaltlich begleitet. Nachdem die gegnerische Versicherung unser hoch kompetentes Gutachten nicht anerkannt hatte, wir mit erheblichen Einbußen zu rechnen hatten, was auch unser Selbstwertgefühl beeinträchte, hat er nicht zu letzt mit seiner sehr ins Detail gehenden anwaltlichen Kompetenz alle unsere Forderungen durchgefochten.
Kann die Kanzlei im Bereich Familienrecht nur weiterempfehlen. Hatte bei dem RA Windisch mein Erstgespräch. Meine Anliegen wurden super aufgriffen und sehr kompetent und sachdienlich besprochen. Aufgrund der Problematik war ich sehr angespannt und war nach dem Gespräch sehr froh, dass ich nunmehr einen guten Rechtsbeistand habe. Alles sehr fair und wirklich sehr umfangreich. Vielen Dank!
[…] Herr Windisch ist in meinen Augen ein Rechtsanwalt wie man ihn sich nur wünschen kann. Wahnsinnig empathisch, besonnen, mit schneller Auffassungsgabe und bringt die Dinge auf den Punkt. Er sagt klar was möglich ist und was (vielleicht) nicht. So war für mich absolute Transparenz gegeben. Auf Fragen meinerseits reagierte er immer geduldig und zügig. Ich habe mich jederzeit gut informiert und aufgehoben gefühlt. Die Kirsche auf der Torte war dann noch der für mich positive Ausgang meines Falles, aufgrund der Expertise meines Anwalts. Ich kann Herrn Windisch zu 100% weiterempfehlen und sage "Herzlichen Dank"!
Wir waren heute mit meinem schwiegervater bei Herrn Christian Tichatschke der für Mietrecht zuständig ist. Ich muss sagen ein Top Anwalt kann ich vom Herzen weiterempfehlen hat sich der Sache direkt zugewendet und ist ein sehr kompetenter Anwalt wir haben uns sehr wohl gefühlt und er hat uns sehr weitergeholfen.
Die Kanzlei VBWR kann ich uneingeschränkt empfehlen. Die Kontaktaufnahme und Beratung waren äußerst angenehm, und die fachliche Einschätzung war durchweg kompetent. Besonders im Bereich WEG-Recht ist diese Kanzlei eine hervorragende Adresse.
Herr Rechtsanwalt Windisch hat mich, einen fachfremden Kollegen, in einer familienrechtlichen Angelegenheit sehr kompetent beraten und vertreten. Dabei ist nicht nur die hohe fachliche Expertise des Herrn Kollegen Windisch hervorzuheben, sondern vor allem auch, die von Anfang an sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit und die durchgängig gute Kommunikation in der komplexen und konfliktreichen Angelegenheit. Letztlich konnte eine Vereinbarung getroffen werden, in der meine Interessen voll berücksichtigt sind. Ich war jederzeit in sehr guten Händen und kann Herrn Kollegen Windisch sehr empfehlen.
FAQ
Wann sollte ich einen Anwalt für Erbrecht einschalten?
Ein Anwalt für Erbrecht ist dann erforderlich, wenn Sie mit erbrechtlichen Fragestellungen oder Unsicherheiten konfrontiert sind – sei es im Vorfeld zur Gestaltung Ihres Testaments oder im konkreten Erbfall. Gerade wenn mehrere Erben beteiligt sind, größere Vermögenswerte oder Immobilien vorhanden sind oder sich ein Konflikt abzeichnet, sollten Sie frühzeitig juristischen Beistand hinzuziehen. Ein erfahrener Anwalt sorgt nicht nur für rechtssichere Lösungen, sondern hilft Ihnen auch, emotionale Belastungen zu reduzieren und die Interessen aller Beteiligten klar zu steuern.
In welchen Fällen ist ein Fachanwalt für Erbrecht besonders wichtig?
Ein Fachanwalt für Erbrecht verfügt über tiefgehendes Spezialwissen, das in vielen Konstellationen unerlässlich ist.
Bei der Nachlassplanung analysiert er Ihre individuelle Ausgangslage und entwickelt eine rechtssichere Strategie zur Weitergabe Ihres Vermögens, die Streit und unnötige Steuerlasten vermeidet.
In der Erbabwicklung unterstützt er Erben und Pflichtteilsberechtigte bei der rechtlichen und steuerlichen Umsetzung – etwa durch Erstellung eines Nachlassverzeichnisses, Klärung von Erbquoten oder Kommunikation mit Behörden.
Bei Erbscheinsverfahren ist er an Ihrer Seite, wenn es darum geht, die Erbenstellung offiziell nachzuweisen – insbesondere bei streitigen Konstellationen oder unklarer Erbfolge.
In Erbengemeinschaften, die häufig zu Spannungen führen, vertritt er Ihre Interessen, z. B. bei der Verwaltung, Verwertung oder Auseinandersetzung des Nachlasses.
Im Pflichtteilsrecht berät und vertritt er sowohl enterbte Angehörige als auch Erben bei der Geltendmachung oder Abwehr solcher Ansprüche.
Bei der Testamentsvollstreckung sichert er die Umsetzung des letzten Willens und wahrt die Neutralität in schwierigen Familienkonstellationen.
Warum ist die Testamentsgestaltung so wichtig?
Ein klar formuliertes und rechtssicher gestaltetes Testament verhindert Erbstreitigkeiten, Fehlinterpretationen und gerichtliche Auseinandersetzungen. Es ermöglicht Ihnen, die gesetzliche Erbfolge nach Ihren Wünschen zu ändern, besondere Vermächtnisse zu bestimmen oder einzelne Personen zu enterben. Auch komplexe Familienverhältnisse – z. B. Patchworkfamilien oder Unternehmensnachfolge – lassen sich so gezielt regeln. Zudem können mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers klare Vorgaben für die Nachlassverwaltung gemacht werden. Unsere Kanzlei begleitet Sie von der ersten Idee bis zur notariellen Beurkundung – individuell, diskret und vorausschauend.
Was muss bei der gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge beachtet werden?
Die gesetzliche Erbfolge greift immer dann, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Ehepartner, Kinder und weitere Verwandte erben in einer gesetzlich festgelegten Reihenfolge. Diese Standardregelung passt jedoch nicht immer zur Lebensrealität – insbesondere bei unverheirateten Paaren, Patchworkfamilien oder alleinstehenden Personen. Durch ein Testament oder einen Erbvertrag kann die Erbfolge individuell gestaltet werden, wobei Pflichtteilsrechte naher Angehöriger gewahrt bleiben müssen. Eine rechtssichere Gestaltung stellt sicher, dass Ihr Wille durchsetzbar bleibt und Ihre Angehörigen keine bösen Überraschungen erleben.
Welche Vorteile bieten Schenkungen zu Lebzeiten?
Schenkungen – z. B. durch sogenannte Übergabeverträge – ermöglichen eine gezielte und steueroptimierte Vermögensübertragung noch zu Lebzeiten. Sie helfen dabei, Streit unter den Erben zu vermeiden und frühzeitig Klarheit zu schaffen. Besonders Immobilien oder Betriebsvermögen lassen sich so rechtzeitig auf die nächste Generation übertragen. Dabei ist es entscheidend, alle Rechte und Pflichten klar zu regeln – etwa Wohnrechte, Rückforderungsrechte oder Pflegeleistungen. Wir sorgen für eine rechtssichere Ausgestaltung und begleiten Sie durch den gesamten Prozess – gemeinsam mit einem Notar, wenn gewünscht.
Was passiert mit offenen Forderungen gegen einen Verstorbenen?
Forderungen gegen den Verstorbenen verfallen nicht automatisch mit dessen Tod.
Wenn die Zwangsvollstreckung bereits vor dem Tod begonnen hatte, kann sie in vielen Fällen ohne Unterbrechung weitergeführt werden.
Ist die Mitwirkung des Verstorbenen erforderlich (z. B. bei Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung), muss der Titel zunächst auf die Erben umgeschrieben werden. Wenn Erben hier nicht rechtzeitig ihre Haftung beschränken, kann ihr eigenes Vermögen haften.
Sind die Erben unbekannt, kann ein sogenannter „besonderer Vertreter“ bestellt werden, der die Interessen des Nachlasses in der Zwangsvollstreckung wahrnimmt.
Wir vertreten sowohl Gläubiger bei der Titeldurchsetzung als auch Erben, die sich vor einer Überschuldung oder unklaren Nachlassverhältnissen schützen möchten.