Maklerrecht

Ob beim Immobilienkauf, bei Mietverträgen oder der Vermittlung von Darlehen, der Maklervertrag wirft in der Praxis immer wieder rechtliche Fragen auf. Oft ist unklar, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande kam, ob ein Provisionsanspruch besteht oder ob die Vermittlungstätigkeit des Maklers tatsächlich erfolgreich war. Die rechtlichen Feinheiten des Maklerrechts sind für Auftraggeber wie Makler selbst häufig schwer durchschaubar.

Das Maklerrecht bietet hier klare gesetzliche Vorgaben, verlangt aber auch eine präzise juristische Prüfung im Einzelfall.

Maklerrecht

Ob beim Immobilienkauf, bei Mietverträgen oder der Vermittlung von Darlehen, der Maklervertrag wirft in der Praxis immer wieder rechtliche Fragen auf. Oft ist unklar, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande kam, ob ein Provisionsanspruch besteht oder ob die Vermittlungstätigkeit des Maklers tatsächlich erfolgreich war. Die rechtlichen Feinheiten des Maklerrechts sind für Auftraggeber wie Makler selbst häufig schwer durchschaubar.

Das Maklerrecht bietet hier klare gesetzliche Vorgaben, verlangt aber auch eine präzise juristische Prüfung im Einzelfall.

Was ist das Maklerrecht?

Das Maklerrecht regelt die Rechte und Pflichten aus Maklerverträgen. Es betrifft vor allem die Vermittlung von Immobilienkauf- oder Mietverträgen, aber auch von Darlehensverträgen, Versicherungen oder Partnerschaften. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), ergänzt durch weitere spezielle Regelungen.

Kernfragen des Maklerrechts sind:

Die oftmals komplexen vertraglichen Gestaltungen erfordern fundierte rechtliche Expertise, um Ansprüche richtig zu beurteilen und unnötige Streitigkeiten zu vermeiden.

VBWR – Ihre Kanzlei für Maklerrecht in Mainz und Wiesbaden

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Beratung und Vertretung im Bereich Maklerrecht. Rechtsanwalt Dr. Göbel, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ist auf das Maklerrecht spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung in der rechtlichen Begleitung von Maklern, Auftraggebern und Vertragspartnern.

Wir prüfen Ihre Verträge, klären die Erfolgsvoraussetzungen eines Provisionsanspruchs und setzen Ihre Rechte konsequent durch, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Unsere Tätigkeiten auf einen Blick

Rechtsanwalt für Maklerrecht

Wir bieten Ihnen das vollständige Leistungsspektrum im Bereich Maklerrecht – kompetent, praxisnah und zielorientiert.

Dr. jur. Andreas Göbel

Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht

Christian Tichatschke

Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht

Warum VBWR?

Persönlicher Ansatz

Wir wissen, dass jeder Fall einzigartig ist. Deshalb bieten wir Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Umstände zugeschnitten sind.

Klare Kommunikation

Wir erklären komplexe rechtliche Sachverhalte in verständlicher Sprache und halten Sie stets über den Fortschritt Ihres Falles auf dem Laufenden.

Vertrauen und Empathie

Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt. Wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen – zuverlässig und kompetent.

Was unsere Mandanten
an uns schätzen

Unsere Mandanten schätzen besonders unsere Professionalität, Effizienz und Nahbarkeit.

Unsere Bewertung
4.8
314 Rezensionen
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