Fachanwalt Dr. Göbel Ihr Speuialist für Wohnungseigentumsrecht in Mainz und Wiesbaden

Anwalt für Mietrecht

Das Mietrecht – egal ob privat oder gewerblich – ist ein Rechtsgebiet, welches recht häufig Anlass zu gerichtlichen Auseinandersetzungen bietet. Denn es bezieht sich auf einen essenziellen Lebensbereich. Ein Anwalt für Mietrecht liefert wertvolle Unterstützung und zeigt Ihnen individuelle Lösungswege auf.

Ob es um das Recht der Vertragskündigung, das Recht der Mieterhöhung oder um den Bereich der Gewährleistung geht: Streitigkeiten zwischen Mietparteien landen häufig vor Gericht. Um dies zu vermeiden, bieten wir unseren Mandanten fundierte Beratungs- und Gestaltungstätigkeiten an. Diese zeigen bereits dann ihre Wirkung, wenn die Parteien eines Mietvertrages noch gar nicht daran denken, dass sie sich jemals miteinander vor Gericht streiten könnten.

Anwalt für Mietrecht — mit diesen Leistungen unterstützen wir Sie

Die Überprüfung und Gestaltung von Mietverträgen im Bereich des Wohnraummietrechts sowie des gewerblichen Mietrechts unter Berücksichtigung der individuellen Interessen und Ziele unserer Mandanten ist ein Tätigkeitsbereich, der uns sehr wichtig ist. Eine vernünftige Vertragsgestaltung hilft, so manche gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.

Auch im Bereich der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung im Zusammenhang mit Mietverträgen aller Art sehen wir unsere Berufung. Dabei haben wir jahrelange Praxiserfahrung bei der Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten im Rahmen mietrechtlicher Streitigkeiten. Interessengerecht vertreten wir dabei natürlich sowohl Mieter als auch Vermieter.

Kommen bei Ihnen Fragen bezüglich Klauseln im Mietvertrag, einer Eigenbedarfskündigung oder zur Zulässigkeit einer Mieterhöhung auf, schafft ein Anwalt für Mietrecht Abhilfe. Dieser  prüft und erstellt zudem Mietverträge, Kündigungen und Mangelbeseitigungsschreiben für Sie.

Das Spektrum unserer Leistungen auf einem Blick:

  • Abmahnung, Mieterhöhung, Mietminderung und Betriebskosten
  • Immobilienrecht, Kündigung und Eigenbedarf
  • Kaution, Mietmängel und Mietminderung
  • Mietvertrag und Mietrecht
  • Nebenkostenabrechnung
  • Räumungsklagen
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Renovierung und Reparaturen
  • Vermieterrecht und Untervermietung
  • Mietspiegel

Wenn es um Fragen rund um das Mietrecht geht, ist es ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt für Mietrecht zu konsultieren. Insbesondere in Bezug auf Mietverhältnis, Mietminderung und Schönheitsreparaturen kann ein kompetenter Anwalt Ihnen wertvolle Unterstützung bieten. Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern und ist oft mit Unsicherheiten und Streitigkeiten, aber auch Pflichten verbunden. Ein erfahrener Anwalt für Mietrecht kann Ihnen helfen, Ihr Mietverhältnis rechtlich abzusichern und Ihre Interessen zu schützen. Darüber hinaus kann er Sie über Ihre Pflichten in Bezug auf Schönheitsreparaturen informieren und Ihnen helfen, mögliche Konflikte zu vermeiden. Mit einem kompetenten Anwalt an Ihrer Seite können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden und Sie fundierten juristischen Rat erhalten.

Unser Anwalt für Mietrecht und Fachmann für alle Fragen des gewerblichen sowie privaten Mietrechts und des Wohnungseigentumsrechts steht Ihnen unser Sozius, Fachanwalt Dr. Andreas Göbel, als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Durch jahrelange Erfahrung und Spezialisierung im Mietrecht können auch für komplexe Sachverhalte individuell passende Lösungen gefunden und Maßnahmen ergriffen werden.

Ihre Vorteile mit VBWR 

Bei komplizierten Rechtsfragen ist anwaltliche Hilfe von Vorteil. Neben der fachkundigen Beratung bieten wir Ihnen noch weitere Vorzüge, wenn Sie bei Ihrem Anwalt für Mietrecht auf VBWR vertrauen. 

Auf einem Blick – diese Vorteile erwarten Sie bei VBWR als Kanzlei für Mietrecht

  • Mietrechtliches Fachwissen auf höchstem Niveau
  • Schnelle Terminvergabe
  • Äußerste Sorgfalt und Verlässlichkeit
  • Einfache Darstellung komplexer Sachverhalte
  • Empathie und Verständnis für individuelle Anliegen
  • Transparente Kostenabsprache im Vorfeld

Dabei sprechen wir jede Handlung mit Ihnen ab, damit Sie einzelne Schritte nachvollziehen und die Kontrolle behalten können. Wenn Sie unsere Kanzlei für Mietrecht frühzeitig kontaktieren, sparen Sie unnötige Kosten und vergeuden keine wertvolle Zeit. 

Auch bei Fragen außerhalb des Mietrechts wie Anliegen zum Immobilienrecht, Grundstücksrecht oder Maklerrecht stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. 

FAQ – Häufige Fragen rund um das Mietrecht

  • Kann der Vermieter einen Mieter vor die Tür setzen?

    Sollte der Mietvertrag von dem Vermieter gekündigt werden und der Mieter akzeptiert diese Kündigung nicht, darf dieser nicht einfach vor die Tür gesetzt werden. Dazu ist die Erhebung einer Räumungsklage notwendig. Der Mieter muss also zunächst darauf verklagt werden, den Wohnraum zu verlassen. Bei Fragen rund um Räumungsklagen steht Ihnen ein Anwalt für Mietrecht beratend zur Seite.

  • Muss eine Kündigung begründet werden?

    Verträge über Gewerberäume erfordern in der Regel keine rechtlich notwendige Begründung einer Kündigung. Die Rechtslage zu Verträgen über Wohnraum ist jedoch eine andere. Bei Wohnraum ist eine Begründung der Kündigung erforderlich. Im Schreiben müssen dann die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters angegeben werden. Insbesondere bei einem Anliegen oder Unsicherheiten rund um die Kündigung kann ein Anwalt für Mietrecht Ihnen eine wertvolle Unterstützung bieten.

  • Muss eine finanzielle Bedürftigkeit nachgewiesen werden?

    Im Mietrecht gilt: Ist ein Mieter oder Vermieter finanziell bedürftig, kann dieser eine Prozesskostenhilfe beantragen. Für den Nachweis der Bedürftigkeit sind bestimmte Dokumente notwendig.

    Diese Unterlagen zählen zu den wichtigsten Nachweisen:

    1. Die Kontoauszüge der letzten drei Monate.
    2. Der Bewilligungsbescheid für Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung.
    3. Dokumente zum laufenden Einkommen (z.B. Lohnabrechnung, Rentenbescheid, Steuererklärung)
    4. Mietvertrag und Auszüge über die Kosten (z.B. Nebenkosten, Wasser, Strom etc.)

  • Wie kann eine Prozesskostenhilfe beantragt werden?

    Ein Antrag auf PKH kann von jedem Anwalt für Mietrecht eingereicht werden. Betroffene können diese jedoch auch selbst beantragen. Vor Ort zum Protokoll der Geschäftsstelle ist die Beantragung der Prozesskostenhilfe am sinnvollsten. Die Entscheidung über eine mögliche PKH trifft dann das Amtsgericht oder das Landgericht. Auch bei Fragen rund um das Antragsverfahren steht Ihnen ein Rechtsanwalt für Mietrecht kompetent zur Seite.