Aufsichtspflicht der Eltern bei Internetnutzung des Kindes

Aufsichtspflicht der Eltern bei Internetnutzung des Kindes

Eltern sind verpflichtet, die Internetnutzung ihres minderjährigen Kindes zu beaufsichtigen um zu verhindern, dass ihr Kind Dritte schädigt. Nicht ausreichend sind allgemeine Aufforderungen der Eltern an das Kind zum Beispiel „sich ordentlich zu verhalten“. Die Eltern sind aber nicht verpflichtet zu überwachen wie das Kind das Internet nutzt. Ausreichend nach BGH ist aber folgende Belehrung: Es ist rechtswidrig, an beispielsweise Internettauschbörsen oder Downloads teilzunehmen. Sie müssen ihm verbieten, daran teilzunehmen.

Sebastian Windisch
Fachanwalt für Familienrecht

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