Häufig kommt es vor, dass ein Ehegatte nach einer Scheidung wieder seinen Geburtsnamen annehmen möchte. Dies ist denkbar einfach: Man vereinbart einen Termin beim Standesamt seines Wohnortes und bringt den rechtskräftigen Scheidungsbeschluss mit. Das Standesamt ändert dann unproblematisch den Ehenamen wieder in den Geburtsnamen.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Kanzlei VBWR