Sorgerecht und Umgangsrecht

Das Sorgerecht und das Umgangsrecht regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und ihren Kindern – insbesondere im Fall von Trennung oder Scheidung. Beide Rechte zielen darauf ab, das Kindeswohl zu sichern. In der Praxis entstehen jedoch häufig Konflikte über die Ausübung der elterlichen Sorge, den Aufenthaltsort des Kindes oder den Umfang von Umgangskontakten. Eine rechtliche Klärung ist in solchen Fällen oft unvermeidbar – sei es durch eine einvernehmliche Regelung oder durch gerichtliche Entscheidung.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Das Sorgerecht und das Umgangsrecht regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und ihren Kindern – insbesondere im Fall von Trennung oder Scheidung. Beide Rechte zielen darauf ab, das Kindeswohl zu sichern. In der Praxis entstehen jedoch häufig Konflikte über die Ausübung der elterlichen Sorge, den Aufenthaltsort des Kindes oder den Umfang von Umgangskontakten. Eine rechtliche Klärung ist in solchen Fällen oft unvermeidbar – sei es durch eine einvernehmliche Regelung oder durch gerichtliche Entscheidung.

Was regeln das Sorgerecht
und das Umgangsrecht?

Das Sorgerecht umfasst die Pflicht und das Recht der Eltern, für das minderjährige Kind zu sorgen. Es beinhaltet die Personensorge (z. B. Erziehung, Gesundheit, Aufenthaltsbestimmung) und die Vermögenssorge. In der Regel steht das Sorgerecht beiden Elternteilen gemeinsam zu – auch nach einer Trennung.

Kommt es jedoch zu Streitigkeiten über wichtige Entscheidungen oder das Kindeswohl, kann eine gerichtliche Klärung notwendig werden. In besonders konfliktbelasteten Fällen ist auch ein Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts möglich.

Das Umgangsrecht betrifft das Recht des Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen – unabhängig davon, bei wem das Kind lebt. Ebenso haben Großeltern oder enge Bezugspersonen in bestimmten Fällen ein Umgangsrecht. Kommt es zu Streit über Häufigkeit, Dauer oder Rahmen der Kontakte, kann das Familiengericht eine verbindliche Regelung treffen.

Gerade wenn belastende Konflikte zwischen Eltern bestehen, ist es wichtig, das Umgangs- und Sorgerecht klar und im Sinne des Kindes zu gestalten. Wir helfen Ihnen, tragfähige Lösungen zu finden oder Ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen.

Treten in diesen Rechtsverhältnissen Konflikte auf, hilft das Familienrecht, diese zu lösen.

Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist so stark von Einzelfallrechtsprechungen geprägt – fundierte Kenntnisse der aktuellen Urteile und gerichtlichen Praxis sind daher essenziell. Gleichzeitig erfordert dieses sensible Rechtsfeld besonderes Feingefühl und taktisches Geschick.

VBWR ⸻
Ihre Kanzlei für Sorgerecht und Umgangsrecht in Mainz und Wiesbaden

Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie umfassend bei allen Fragen rund um das Sorgerecht und das Umgangsrecht. Ob es um die Ausgestaltung gemeinsamer elterlicher Sorge, die Regelung des Umgangs oder die Durchsetzung Ihrer Rechte geht – wir stehen Ihnen mit langjähriger familienrechtlicher Erfahrung zur Seite.

Dabei liegt unser Fokus stets auf praktikablen Lösungen, dem Schutz Ihrer Kinder und der Wahrung Ihrer Interessen – einfühlsam, klar und durchsetzungsstark.

Warum VBWR?

Persönlicher Ansatz

Wir wissen, dass jeder Fall einzigartig ist. Deshalb bieten wir Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Umstände zugeschnitten sind.

Klare Kommunikation

Wir erklären komplexe rechtliche Sachverhalte in verständlicher Sprache und halten Sie stets über den Fortschritt Ihres Falles auf dem Laufenden.

Vertrauen und Empathie

Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt. Wir begleiten Sie in dieser Situation – zuverlässig und vertrauensvoll.

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Unsere Fachanwälte für Familienrecht

Ihr Anliegen liegt uns am Herzen. Deshalb arbeiten unsere vier Fachanwälte für Familienrecht eng zusammen, damit Sie auf die gebündelte Stärke unseres Teams zählen können.

Sebastian Windisch

Fachanwalt für Familienrecht

Jan Hüwel

Fachanwalt für Familienrecht

Kathrin Brückner-Silbernagel

Fachanwältin für Familienrecht

Ann-Kathrin Kiefer

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Unsere Bewertung
4.8
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