Anwalt Verkehrszivilrecht Mainz Wiesbaden

Verbraucherrechte

Ein Verbraucher ist durch den Gesetzgeber mit umfangreichen Rechten gegen unternehmerische Vertragspartner ausgestattet. Dies gilt insbesondere, wenn der Verbraucher im Bereich des Fernabsatzes, sprich bei Katalogbestellungen oder im Internet, Verträge abschließt.

Der Unternehmer ist in diesem Bereich an sehr viele formelle Voraussetzungen gebunden. Der Unternehmer hat den Verbraucher regelmäßig umfangreich zu belehren. Dem Verbraucher werden Widerrufsrechte und Beweiserleichterungen eingeräumt.

Vielen Verbrauchern ist nicht klar, welche Rechte sie geltend machen können. Im Streitfall mit einem Unternehmer kann hier eine Beratung in unserer Sozietät für Klarheit sorgen.

Umgekehrt können wir aber auch den Unternehmern helfen, bei Vertragsschlüssen mit Verbrauchern, die ihnen obliegenden Belehrungsverpflichtungen einzuhalten. Eine dringend anzuempfehlende Maßnahme, die nicht nur vor dem weitreichenden Rechten der Verbraucher schützt, sondern auch vor kostspieligen Abmahnungen durch die Konkurrenz.