Vertragsrecht
Das Vertragsrecht sowie die Vertragsgestaltung, auch Kautelarjurisprudenz genannt, beschäftigt sich vornehmlich mit den Inhalten geschlossener oder zu schließender Verträge.
Bereits die Gestaltung eines Vertrages ist oftmals entscheidend dafür, ob die Parteien in einen Rechtsstreit verfallen oder nicht. Eine klare Strukturierung, deutliche Aussagen und ausgewogene Parteirecht gewähren eine gute Geschäftsbeziehung. Je besser der Vertrag gestaltet ist, umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Streit zwischen den Parteien entfacht. Dabei muss der vertragliche Inhalt, ebenso wie etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen, auch rechtsfest sein.
Juristisch nicht geschulte Parteien eines Vertrages sind meist nicht in der Lage die Tücken der Vertragsgestaltung zu erkennen und einen ausgewogenen Vertrag zu vereinbaren. Hierbei können wir Ihnen helfen.
Ebenso dürfen Sie eine gute Beratung in unserem Hause erwarten, wenn es im Rahmen bereits bestehender Vertragsverhältnisse zu Rechtsstreitigkeiten kommen sollte.