Familienrecht (Rechtstipps)

Rechtsgebiet:Familienrecht
Autor:Dr. Dreissigacker
Datum:2016/06

 Rückforderungsansprüche von Schwiegereltern

 

Wenn Schwiegereltern dem Schwiegerkind und dem eigenen Kind während bestehender Ehe etwas schenken, beispielsweise ein Grundstück, auf dem ein Familienheim errichtet werden soll, so wird es oft im Falle der Scheidung als ungerecht empfunden, dass dem Schwiegerkind dieser Vorteil verbleiben soll. Es stellt sich somit die Frage, ob die Schenkung rückgängig gemacht werden kann. 

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 03.02.2010 (XII ZR 189/06) in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass derartige Zuwendungen an Schwiegerkinder aufgrund „Wegfalls der Geschäftsgrundlage“ von den Schwiegereltern zurückgefordert werden können. Voraussetzung ist, dass Grund der Zuwendung der Glaube an das Fortbestehen der Ehe war, dass also die Schwiegereltern im Zeitpunkt der Schenkung davon ausgingen, dass das eigene Kind aufgrund des Fortbestehen der Ehe weiterhin an der Schenkung partizipieren werde. Dieser Zweck, so der BGH, fall mit Scheidung weg, so dass die Schenkung zurückgefordert werden könne. 

Es muss also rekonstruiert werden, aus welchem Grund die Zuwendung erfolgte. Sofern die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, kann die Schenkung zurückgefordert werden. Allerdings erfolgt eine Anrechnung für den Zeitraum zwischen Schenkung und Scheitern der Ehe, in welchem der Zweck (teilweise) erreicht wurde.