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Sachenrecht

Das Sachenrecht regelt die Beziehung einer Person zu einer Sache. Die Frage, wer welche Rechte an einer Sache hat, ist gelegentlich sehr diffizil zu beantworten. Bereits die Frage, wer Eigentümer ist, kann mit rechtlichen Schwierigkeiten verbunden sein. Selbst wenn klar ist, wer die Eigentümerposition an einer Sache inne hat, kann sich die Frage stellen, ob nicht andere Personen ebenfalls Rechte an dieser Sache haben. Pfandgläubiger, Nießbraucher, Inhaber von Dienstbarkeiten wie dem Wohn- oder Wegerecht, Grundschuldgläubiger oder Erbbauberechtigte geraten nicht selten mit dem Eigentümer einer Sache in einen rechtlichen Konflikt.

Gerne helfen wir Ihnen, in diesem Bereich mit unserem qualifizierten Rat und setzen Ihre Interessen in und an der Sache durch.