Kosten für eine private Kinderfrau stellen keinen unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf dar
Rechtsgebiet: Familienrecht Autor: Dr. Dreissigacker Datum: 2017/01 Kosten für eine private Kinderfrau stellen keinen unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf dar Bei der Frage, welche Kosten des Kindes