Jan Hüwel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt Jan Hüwel
Herr Rechtsanwalt Jan Hüwel studierte an den Universitäten Frankfurt am Main und Mainz Rechtswissenschaften. Bereits während des Studiums legte er den Schwerpunkt seiner theoretischen Ausbildung auf das Familien- , Erb- und Medienrecht.
Nach dem Ersten Staatsexamen 2011 folgte das Referendariat im Bezirk des OLG Koblenz und anschließend das Zweite Staatsexamen im Jahr 2013. Im Januar 2014 wurde Herr Rechtsanwalt Jan Hüwel zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.
Von 2014 bis Mitte 2021 arbeitete er in einer mittelständischen Kanzlei in Bad Kreuznach und sammelte Erfahrungen in verschiedenen Rechtsgebieten. Hauptsächlich war er im Bereich des Familienrechts sowie des allgemeinen Zivilrechts und Arbeitsrechts tätig.
Daneben hielt er bei der IHK Koblenz als Dozent Seminare für angehende Immobilienfachwirte.
Seit Oktober 2019 ist er berechtigt aufgrund besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse auf dem Gebiet des Familienrechts den Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ zu führen.
Im Dezember 2023 wurde ihm aufgrund besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse auf dem Gebiet des Erbrechts der Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ verliehen.
Als gebürtiger Mainzer kehrte er im Jahr 2021 beruflich in seine Heimatstadt zurück und ist nun bei der Sozietät Vollmer, Windisch, Renz, Göbel auf den Gebieten des Familienrechts, Erbrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht tätig.