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Nebenklage

In Strafsachen wird grundsätzlich die Staatsanwaltschaft für das Opfer automatisch tätig und sorgt durch Anklageerhebung dafür, dass der Täter einer Strafe unterworfen wird. Gerade aber bei Delikten, durch die Täter besonders stark in die Ehre und sexuelle Selbstbestimmung des Opfers eingreifen, empfindet das Opfer beispielsweise einer Vergewaltigung die ausgeurteilte Strafe als zu niedrig. Mit der so genannten Nebenklage haben Opfer von Straftaten wie Körperverletzungen, sexuellen Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung, Geiselnahme sowie erpresserischen Menschenraubs die Möglichkeit, mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts eine hohe Bestrafung des Täters zu erwirken. Der beauftragte Rechtsanwalt wird neben dem Staatsanwalt in der Hauptverhandlung tätig und arbeitet in diesem Verfahren mit der Staatsanwaltschaft Hand in Hand. Insbesondere bei Sexualdelikten muss das Gericht den Beistand eines Anwalts auf Antrag des Opfers genehmigen. Je nach wirtschaftlichen Verhältnissen kann dem Opfer in diesem Verfahren auch Prozesskostenhilfe bewilligt werden, so dass selbst bei einem unerwarteten Freispruch des Angeklagten keine Kosten anfallen müssen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt, warum sich das Opfer einer Straftat im Wege der Nebenklage anschließen sollte, liegt im folgenden Umstand begründet:

In einem Ermittlungsverfahren wird das geschädigte Opfer von der Polizei vernommen. Über die Vernehmung wird ein Protokoll errichtet. Vergeht nunmehr ein längerer Zeitraum bis zur etwaigen Anklageerhebung (in der Regel mindestens 6 Monate, teilweise über ein Jahr), ist das geschädigte Opfer völlig im Unklaren, ob die Staatsanwaltschaft eine Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt. Das Opfer erfährt auch nicht, was andere Zeugen und insbesondere der Täter zu dem Tatvorwurf ausgesagt haben und wird damit dann völlig unvorbereitet in der Hauptverhandlung konfrontiert. Lässt sich das Opfer aber durch einen Anwalt im Wege der Nebenklage vertreten, hat dieser Anwalt ein Akteneinsichtsrecht: Die Ermittlungsakte kann angefordert werden und die Hauptverhandlung anhand der darin enthaltenen Zeugenaussagen und der Einlassung des Täters umfassend vorbereitet werden, sodass das Opfer genau weiß und darauf eingestellt ist, womit es in einer Hauptverhandlung vom Verteidiger des Angeklagten konfrontiert wird.

Darüber hinaus kann auch das Opfer im Rahmen der Nebenklage Berufung gegen ein Urteil einlegen. Diese Möglichkeit besteht ohne anwaltlichen Beistand sonst nicht. Mit einem Opferanwalt besteht die Möglichkeit, ihre berechtigten Ansprüche und Rechte schnell durchzusetzen. Im Ermittlungs- und Strafverfahren ist unter anderem möglich,

  • frühzeitig Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen und Beweismittel zu besichtigen,
  • sie bei der polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Vernehmung zu begleiten und zu beraten,
  • Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz zu stellen um damit beispielsweise ein Kontaktverbot zu erzielen,
  • während des gerichtlichen Verfahrens zu erreichen, dass der Angeklagte oder die Öffentlichkeit von der Verhandlung zeitweise ausgeschlossen wird,
  • Recht auf uneingeschränkte Anwesenheit in der Hauptverhandlung,
  • Ausübung des Fragerechts in der Hauptverhandlung,
  • Stellung von Beweisanträgen,
  • Abgabe von Erklärungen zu Beweiserhebungen,
  • Schlussplädoyer
  • Schmerzensgeldanträge zu stellen

Rechtsanwalt Sebastian Windisch ist im Bereich der Nebenklage spezialisiert, die zum einen Einfühlungsvermögen erfordert, da hier das Opfer erheblichen psychischen Qualen ausgesetzt wurde sowie juristisches Durchsetzungsvermögen.