Stalking / Nachstellung / Ehrverletzungen / Rufschädigungen
Die andauernde Bedrohung durch den ständig und überall auflauernden „Stalker“ ist mit erheblichen psychischen Belastungen verbunden. Oft können sich die Betroffenen noch nicht einmal in ihren eigenen vier Wänden des „Stalkings“ erwehren, weil hier Komunikationsterror mittels Telefon, Post etc. ausgeübt wird. Häufig katapultiert Gewalt die Betroffenen in eine ihnen auswegslos erscheinende Situation. Jedoch gibt es zahlreiche juristische Maßnahmen, die hier schnell und effektiv die Nachstellung unterbinden.
Auch bei Gewalt in der gemeinsamen Wohnung gibt es zahlreiche Möglichkeiten, nicht nur die Gewaltanwendung (physischer oder psychischer Art) zu unterbinden und den Täter gerichtlich aus der Wohnung ausweisen zu lassen. Es gibt zahlreiche Schutzmaßnahmen im Gesetz, die von Wohnungszuweisung über das Betretungs- und Näherungsverbot bis zum Kontakt- und Belästigungsverbot reicht.
Gerade auch unwahre Behauptungen können die Betroffenen in der Ehre verletzen und zu erheblichen Rufschädigungen führen, die im schlimmsten Falle mit Diskreditierung und finanziellen Einbußen einhergehen. Auch hier gibt es zahlreiche Maßnahmen, ehrverletzende oder unwahre Behauptungen zu unterbinden, indem einstweilige Verfügungen beantragt werden, nach denen der Täter die verletzenden Behauptungen / Maßnahmen zu unterlassen hat.
Herr Rechtsanwalt Windisch ist seit vielen Jahren in diesem Bereich spezialisiert und hilft Ihnen dabei, endlich wieder in Ruhe und Frieden leben zu können. In der Regel können Maßnahmen ergriffen werden, die bereits ohne gerichtliche Beanspruchung die Belästigungen unterbindet.