Steuerkanzlei VBWR – Ihre Fachanwälte für Steuerrecht
Suchen Sie nach einer zuverlässigen Steuerkanzlei, die Ihnen bei all Ihren steuerlichen Belangen zur Seite steht? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Fachanwälte für Steuerrecht bieten Ihnen professionelle und maßgeschneiderte Dienstleistungen für Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen.
Das Steuerrecht ist ein sich ständig weiterentwickelndes Rechtsgebiet. In seiner Komplexität ist es kaum überschaubar, sodass der Rat eines sachkundigen und erfahrenen Anwalts für Steuerrecht von unschätzbarem Wert sein kann. Steueranwälte verstehen die Feinheiten des Steuerrechts, können rechtliche Auslegungen vornehmen und sie stellen sicher, dass die Rechte ihrer Kunden geschützt werden.
Was ist das Steuerrecht?
Das Steuerrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der Besteuerung von Privatpersonen, Unternehmen und anderen Einrichtungen befasst. Dazu gehört das Verständnis verschiedener Steuervorschriften, -regelungen und -gesetze, aber auch der Rechtsprechung und der einschlägigen Verwaltungsvorschriften.
Ein Anwalt für Steuerrecht hilft seinen Mandanten, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und gleichzeitig die Höhe der von ihnen zu zahlenden Steuern zu minimieren. Steueranwälte beraten auch bei der Einhaltung und Planung von Steuerpflichten. Insbesondere die vielen Arten von Steuererklärungen werden vom Fachanwalt für Steuerrecht mit Sorgfalt durchdacht und erstellt.
Wir bieten Ihnen das vollständige Leistungsspektrum der Steuerberatung und wenden uns damit gleichermaßen an alle Arten von Unternehmungen und Unternehmern (wie z.B. Freiberufler, Handwerker, Existenzgründer etc.) sowie Arbeitnehmer und Privatpersonen. Insbesondere für Existenzgründer bieten wir ein umfassendes Leistungs- und Servicepaket an. Wir begleiten Sie vom ersten Tag an bei allen Schritten der Existenzgründung, von der Finanzplanung über die Beratung zur Rechtsformwahl bis hin zur Buchhaltung, dem Erstellen von Steuererklärungen und der gestaltenden Steuerberatung.
Unsere Schwerpunkte auf einen Blick:
- Persönliche Steuererklärungen aller Art (z. B. Einkommensteuer-, Erbschaftsteuer-, Schenkungsteuer-Erklärungen, Feststellungserklärungen)
- Betriebliche Steuererklärungen aller Art (Körperschaftsteuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen)
- Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Lohnbuchführung
- Jahresabschlussarbeiten: Bilanzerstellung, Einnahmen- Überschussrechnungen
- Beratung und Teilnahme an Betriebsprüfungen
- Beratung und Begleitung in Steuerfahndungsfällen
- Nachfolgeberatung bzgl. Erbschaft und Erbfolge
- Existenzgründungsberatung, Stellungnahme zu Gründungsvorhaben (Gründerzuschuss der Bundesagentur für Arbeit)
- Steuerliche Gutachten und Berechnungen bei Immobilienangelegenheiten
- Investitions- und Finanzierungsplanung
- Außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahrens und Aussetzungsanträge
- Finanzgerichtliche Klageverfahren
- Rechtsschutz in Vollstreckungsangelegenheiten, Stundungsanträge und Anträge auf Ratenzahlung oder Erlass
- Steuerliche Gutachten aller Art
- Einholung verbindlicher Auskünfte bei Finanzbehörden
- Fragen der Steuerberaterhaftung
- Rechtsformvergleich
- Arbeitnehmerveranlagung, Lohnsteuerrecht
- Haftung im Steuerrecht
Ein Einblick in unsere weiteren Themengebiete:
Vertretung in Steuerstrafverfahren; Selbstanzeigen
Das Steuerstrafrecht und hier insbesondere der Tatbestand der Steuerhinterziehung wird nur durch wenige Blankettstrafnormen bestimmt, die tatbestandlich durch das materielle Steuerrecht ausgefüllt werden. Aus diesem Grund ist ein Strafverteidiger bei der Vertretung in Steuerstrafverfahren grundsätzlich in doppelter Hinsicht gefordert: Zum einen sind die steuerrechtlichen Kenntnisse von erheblicher Bedeutung, zum anderen aber auch verfahrensrechtliche Kenntnisse für die Verteidigung im Steuerstrafverfahren. Da die Kenntnis beider Rechtsgebiete erforderlich ist, bietet sich ein Steuerberater als spezialisierter Betreuer in diesen Verfahren geradezu an.
In der Komplexität des sich dauernd ändernden Steuerrechts liegt auch das Einfallstor für Fehler, die beim Erstellen von Steuererklärungen etc. gemacht werden und dann zu einem Strafverfahren führen können.
Ein wichtiges Instrument zur Vermeidung einer Bestrafung ist nach wie vor die so genannte Selbstanzeige, die bei wirksamer Abgabe der entsprechenden Erklärungen im Nachhinein vor Strafe schützt, obwohl der Straftatbestand der Steuerhinterziehung in der Vergangenheit schon verwirklicht wurde. Internationales Steuerrecht
Im Rahmen der seit vielen Jahren immer weiter fortschreitenden Globalisierung hat auch eine Internationalisierung der Geschäftsbeziehungen und Rechtsbeziehungen stattgefunden. Augenfällig wurde die Internationalisierung des Steuerrechts insbesondere durch den europäischen Binnenmarkt im Bereich der Umsatzsteuer und durch die immer häufiger werdende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Mittlerweile nimmt das Europarecht immer mehr Einfluss auf die Steuerpraxis und ist bei Steuerplanungen/-Gestaltungen über die Grenze hinweg nicht mehr wegzudenken.
Beispielsweise eine Berufstätigkeit im Ausland, ein Wohnsitzwechsel oder eine Erbschaft eines Inländers im Ausland zwingen selbst Privatpersonen sich mit dem internationalen Steuerrecht zu beschäftigen. Wir beraten Sie bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen, insbesondere im Fokus der geltenden Doppelbesteuerungsabkommen. Wir beleuchten das besondere Verhältnis des materiellen deutschen Steuerrechts im Rahmen der Doppelbesteuerungsabkommen, wo insbesondere die Methoden zur Freistellung oder Anrechnung ausländischer Steuern von Bedeutung sind.
Familienrechtliche Bezüge zum Steuerrecht, insbesondere bei Scheidungen
In unserer Steuerkanzlei nimmt die familienrechtliche Beratung einen sehr breiten Raum ein. Hier stehen drei Fachanwälte für Familienrecht zur Verfügung.
Die wesentlichen Folgen einer Scheidung, wie etwa der Versorgungsausgleich, Unterhaltsleistungen oder etwa der Zugewinnausgleich haben jedoch nicht nur eine familienrechtliche und somit zivilrechtliche Dimension, sondern sind gleichwohl im Steuerrecht immer wieder Gegenstand von Streitigkeiten mit dem Finanzamt und hier kommt uns gerade auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit der verschiedenen Gruppen von Fachanwälten zu Gute.
Aber auch bei gut funktionierenden Ehen kann sich durchaus ein steuerlicher Beratungsbedarf ergeben: So z.B., wenn ein Ehegatte im Laufe der Ehezeit einen größeren Vermögenszuwachs erzielt hat als der andere. Hier gibt es über die sogenannte Güterstandsschaukel die Möglichkeit, einen Anteil frei von Schenkungssteuer auf den anderen Ehegatten zu übertragen. Hier wird also ein Zugewinnausgleich für Zwecke der Vermögensumschichtung ohne eine Beendigung der Ehe durchgeführt.
In all diesen Fragen und auch bei anderen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Familienrecht stehen wir Ihnen auch als steuerliche Berater gerne zur Seite.
Unser Partner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Andreas Renz steht Ihnen in allen Fragen zum Steuerrecht jederzeit kompetent zur Verfügung und berät Sie dabei nicht nur in deutscher Sprache, sondern auch auf Englisch und Spanisch.
Wann sollte ich einen Anwalt für Steuerrecht beauftragen?
Sie sollten einen Steueranwalt beauftragen, wenn Sie mit einer Steuerprüfung durch das Finanzamt konfrontiert sind, ein Strafverfahren eingeleitet wurde, Sie Hilfe bei der Begleichung von Steuerrückständen benötigen oder Fragen dazu haben, wie Sie Vorauszahlungen optimieren können. Ein Anwalt für Steuerrecht kann Ihnen auch hilfreich sein, wenn Sie komplexe Steuerentscheidungen treffen müssen, wie z. B. bei der Wahl der Rechtsform für Ihr neu zu gründendes Unternehmen.
Auch wenn Sie ein Unternehmen gründen oder wenn Sie eine schwierige finanzielle Situation haben, kann es von Vorteil sein, einen Steuerberater für Anträge beim Finanzamt hinzuzuziehen. Er kann Ihnen dabei helfen, Ihre Geschäfte und Investitionen so zu strukturieren, dass die Steuern minimiert und die Gewinne maximiert werden. Schließlich kann ein Steueranwalt Sie im Falle einer strafrechtlichen Untersuchung vertreten.
Mit dem umfassenden Wissen und der langjährigen Erfahrung unseres Fachanwalts (auch durch seine Tätigkeit bei der Finanzverwaltung) im Steuerrecht kann unsere Kanzlei VBWR Ihnen die bestmögliche rechtliche Beratung und Vertretung bieten. Kontaktieren Sie uns gerne für eine Beratung zu Ihrem persönlichen Anliegen.
Steuerkanzlei VBWR: So verläuft unsere Zusammenarbeit
Es ist uns ein Anliegen Ihnen dabei zu helfen, Ihre steuerlichen Verpflichtungen optimal zu erfüllen und Ihre steuerlichen Chancen bestmöglich zu nutzen. Der erste Schritt in unserer Zusammenarbeit ist ein persönliches Kennenlernen. In einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre individuellen Bedürfnisse und Anliegen zu schildern. Wir hören Ihnen aufmerksam zu und analysieren Ihre steuerliche Situation. Dabei legen wir großen Wert darauf, Sie und Ihre Ziele genau zu verstehen, um Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anbieten zu können.
Nach dem Erstgespräch beginnt die eigentliche Zusammenarbeit. Wir werden Ihre steuerlichen Unterlagen und relevanten Dokumente sichten und analysieren. Dabei nutzen wir unser fundiertes Wissen als Anwalt für Steuerrecht, um Ihre steuerliche Belastung zu optimieren und steuerliche Risiken zu minimieren. Eine enge Zusammenarbeit und offene Kommunikation sind uns besonders wichtig. Wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite und nehmen uns Zeit, Ihre Fragen zu beantworten und Ihre Anliegen zu besprechen.
Die Zusammenarbeit mit unserer Steuerkanzlei bietet Ihnen nicht nur fachliche Expertise, sondern auch eine vertrauensvolle und langfristige Partnerschaft.
Steuerkanzlei für maßgeschneiderte Lösungen – bestens beraten mit VBWR
Wir bieten Ihnen das vollständige Leistungsspektrum der Steuerberatung und wenden uns damit an alle Arten von Unternehmen und Rechtsformen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Freiberufler, Handwerker, Existenzgründer, Arbeitnehmer oder Privatperson sind – wir beraten und betreuen Sie fachkundig und kompetent. Für ältere Menschen u. a. Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit bieten wir auch unter bestimmten Voraussetzungen einen Beratungsservice vor Ort an.
Darüber hinaus beraten wir Sie nicht nur in deutscher Sprache, sondern auch auf Englisch, Spanisch, Russisch, Ungarisch oder Rumänisch