Prüfungsrecht
Bereits seit 1995 sind wir spezialisiert im Bereich des Prüfungsrechts. Insbesondere überprüfen wir die Rechtmäßigkeit der Notenvergabe im ersten und zweiten juristischen Staatsexamen und führen Widersprüche bzw. Klagen gegen die Justizprüfungsämter. Durch die Verschärfung der Zwischenprüfungsordnung fertigen wir mittlerweile auch so genannte „Remonstrationen“ gegen universitäre Bewertungen von Klausuren und Hausarbeiten an. Das Prüfungsrecht erfordert detaillierte materielle Rechtskenntnisse sowie praktische Erfahrung zum taktischen Vorgehen bei den jeweiligen Prüfungsämtern, wofür wir durch unsere jahrelange Unterrichtstätigkeit prädestiniert sind.
Wir überprüfen auch Notenvergaben in anderen Studiengängen und Ausbildungszweigen daraufhin, ob das für diese Bereiche vorgeschriebene Verfahren ordnungsgemäß eingehalten worden ist.