Kindesunterhalt

Beim Kindesunterhalt gibt es gravierende Veränderungen. Bislang war entscheidend, welche Partei das Kind über 50 % betreut hatte. Dieser Partei stand dann der volle Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zu. Wenn der Betreuungsanteil bei exakt 50 % lag (sogenanntes Wechselmodell) wird der Kindesunterhalt nach einer bestimmten Berechnungsmethode nach den jeweiligen Einkommensverhältnissen der Elternteile ermittelt.

Nach einer Gesetzesänderung ist nun aber auch nicht mehr der volle Kindesunterhalt zu zahlen, wenn ein Elternteil über 50 % betreut, sofern der Betreuungsanteil des anderen Elternteils zwischen 30 % und 50 % liegt. Grund hierfür ist, dass man sich einig ist, dass ein Betreuungsanteil von 30 bis 50 % über dem „üblichen“ Maß liegt und daher die erheblichen Kosten, die ein Elternteil dann tragen muss, beim Kindesunterhalt berücksichtigt werden müssen.

Rechtsanwalt Sebastian Windisch

Fachanwalt für Familienrecht

Kanzlei VBWR