Fachanwälte für Familienrecht –
Scheidungsanwälte in Mainz und Wiesbaden

Suchen Sie einen Anwalt für Familienrecht?

Die Rechtsanwälte Sebastian Windisch als Fachanwalt für Familienrecht und Frau Rechtsanwältin Brückner-Silbernagel sind für Sie kompetente Ansprechpartner für alle Angelegenheiten im gesamten Bereich des Familienrechts. Da die Kanzlei Vollmer, Bock, Windisch, Renz, Göbel an zwei Standorten tätig ist – nämlich in Mainz und Wiesbaden  – können Sie bei den Terminvereinbarungen frei wählen, in welchem Büro Sie die Anwälte treffen wollen. Die Rechtsanwälte Windisch als Fachanwalt und Leiter des Dezernates Familienrecht in der Kanzlei Vollmer, Bock, Windisch, Renz, Göbel und Frau Brückner-Silbernagel vertreten Sie im Familienrecht sowohl in Mainz wie auch in Wiesbaden.

Fachanwalt

Der Titel des Fachanwalts – gleich ob im Familienrecht, im Erbrecht oder Baurecht, im Steuerrecht oder in sonst einem Rechtsgebiet, ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft, so dass nicht jeder Anwalt berechtigt ist, den Fachanwaltstitel zu führen.

Mit der Bezeichnung „Fachanwalt“ wird dokumentiert, dass es sich um einen Rechtsanwalt handelt, der sich auf dem jeweiligen Gebiet im besonderen Maße auskennt und über eine ausgiebige Erfahrung verfügt. Einem Anwalt ist nämlich erst dann erlaubt, den Titel „Fachanwalt“ zu führen, wenn er
a) einen mehrmonatigen Kurs absolviert hat, mit dem das theoretische Wissen noch einmal vertieft wurde,
b) mehrere Klausuren bestanden hat, in denen seine Kenntnisse abgefragt wurden und
c) eine Vielzahl von Fällen in der Praxis in dem jeweiligen Rechtsgebiet durchgeführt hat (im Familienrecht werden 120 Fälle vorausgesetzt).

Im Übrigen setzt die Fachanwaltsordnung voraus, dass ein Fachanwalt permanent die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nachweisen muss. Damit wird gewährleistet, dass er sich stets auf dem aktuellen Stand des jeweiligen Rechtsgebiets befindet und somit immer über etwaige Änderungen in der Gesetzgebung und der Rechtsprechung informiert ist.

Mit dem Rechtsanwalt Herr Sebastian Windisch verfügt die Kanzlei Vollmer, Bock, Windisch, Renz über einen ausgewiesenen Fachanwalt im Familienrecht mit über 13 jähriger Berufserfahrung der zugleich ausgebildeter Mediator ist. Daneben unterrichtet Her Rechtsanwalt Windisch Anwälte, die den Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ erwerben wollen. Zugleich wird damit dokumentiert, dass die Kanzlei mit gebündelter Kompetenz in der Lage ist, Ihre Interessen in Familiensachen optimal zu vertreten. Herr Rechtsanwalt Windisch ist darüber hinaus als Dozent für Familienrecht in den Universitätsstädten Mainz und Frankfurt tätig.

Dem Mandanten selbst ist es nicht immer klar, was es heißt, als Familienrechtsanwalt tätig zu sein. Im Volksmund heißt der im Familienrecht tätige Anwalt zumeist nur Scheidungsanwalt. Dabei führt ein Anwalt für Familienrecht nicht nur Scheidungen durch; das Gebiet des Familienrechts ist wesentlich umfangreicher, so dass ein Familienrechtsanwalt auch ein Spezialist im Unterhaltsrecht, ein Kenner des Sorge- und Umgangsrechts und ein Fachmann für Bewertungsfragen im Zugewinnausgleich sein muss.

Dies alles und vieles mehr macht einen Anwalt des Familienrechts aus, auch wenn er umgangssprachlich meist als Scheidungsanwalt bezeichnet wird. Im Übrigen gilt es zu unterscheiden:

Mit den meisten Attributen kann sich ein Anwalt selbst schmücken, so dass sie über dessen Qualifikation überhaupt keine Aussagekraft besitzen. „Scheidungsanwalt“ ist eine Bezeichnung, die für sich zunächst einmal wertfrei ist und überhaupt nichts sagt. Aber auch „Spezialist im Familienrecht“ oder „Familienrechtsexperte“ sind selbst ernannte „Titel“, die nicht unbedingt dafür sprechen, dass sich der so bezeichnende Anwalt auch wirklich gut mit der vielfältigen Materie des Familienrechts auskennt.

Das einzige zuverlässige Indiz dafür, dass es sich bei dem Anwalt um einen ausgewiesenen Kenner der Materie des entsprechenden Rechtsgebiets handelt, ist die Bezeichnung „Fachanwalt“. Wie beschrieben, kommt damit zum Ausdruck, dass der Anwalt aufgrund nachgewiesener Kenntnisse im Theoretischen wie auch im Praktischen tatsächlich ein Experte auf dem jeweiligen Rechtsgebiet ist und sich nicht bloß selbst so nennt.

Herr Rechtsanwalt Sebastian Windisch ist Fachanwalt im Familienrecht und als solcher befähigt, Sie in allen Teilen des Familienrechts dank seiner besonderen Kenntnisse bestens zu vertreten. Selbstverständlich führt er als Fachanwalt des Familienrechts auch Ihre Ehescheidung in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt oder an jedem anderen Ort durch.