Privates Baurecht
Entsprechend seiner frühzeitigen Ausrichtung im Immobilienrecht hat auch der Bereich des privaten Baurechts bei Herrn Rechtsanwalt und Notar Vollmer zu einer frühzeitigen Schwerpunktbildung geführt. Ebenso ist Herr Rechtsanwalt Dr. Göbel auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Die Herren Rechtsanwälte Vollmer und Dr. Göbel sind jeweils Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht. Wir vertreten private Bauherren ebenso wie Bauträger und Handwerksunternehmen bei allen bei der Bauwerkserrichtung auftretenden Fragestellungen. Wir gestalten Bauverträge, beraten und vertreten bei Mängelansprüchen ebenso wie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Zahlungsforderungen.
Gerade die frühzeitige Einschaltung eines kompetenten juristischen Beraters und ggf. Durchführung von Begutachtung durch anerkannte Sachverständige führen zu Streitvermeidung und damit Vermeidung unnötiger Kosten.
Durch die jahrelange Tätigkeit in diesem Bereich sind unseren Anwälten geeignete Sachverständige für das Bauwesen bekannt und können empfohlen werden. Je nach Fallgestaltung kann und sollte allerdings schon frühzeitig über ein gerichtliches, selbstständiges Beweisverfahren nachgedacht werden.
Schwerpunkte:
- Gestaltung von Bauverträgen, Angeboten und allgemeinen Vertragsbedingungen
- Bauträgervertrag/Vertragsgestaltung und Abwicklung
- General-, Haupt- und Subunternehmervertrag
- Internationales Bauvertragsrecht
- Bauabwicklung, Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, Durchsetzung von Werklohnforderungen
- Sicherungsrechte, Gewährleistungsbürgschaft und Erfüllungsbürgschaften
- Bauinsolvenz, Vertragsabwicklung und Geltendmachung von Forderungen gegen Insolvenzverwalter
- Architektenrecht, Vertragsgestaltung und Architektenhonorarforderung