Kostenüberschreitung beim Bauprojekt – Wer haftet?

Immer wieder haben Gerichte mit dem Thema Kosten beim Bau zu tun.

Überschreiten die Kosten das vom Bauherrn angesetzte Budget stellt sich die Frage, wer dafür geradezustehen hat. Die Rechtsprechung hierzu ist uneinheitlich, gleichwohl sind bestimmte Grundsätze für die am Bau Beteiligten zu beachten, denn folgende Szenarien können bestehen:

Entweder besteht keine besondere vertragliche Vereinbarung zwischen dem Bauherrn und dem Planer betreffend die Kosten oder es ist eine verbindliche Kostenobergrenze, gegebenenfalls sogar eine Kostengarantie vereinbart.

Kann nicht festgestellt werden, dass eine bestimmte Kostengrenze als Beschaffenheit des Architektenwerks vereinbart wurde oder der Auftraggeber dem Architekten entsprechende Vorgaben gemacht hat, kommt eine Haftung des Architekten wegen Baukostenüberschreitung nicht in Betracht, so OLG Düsseldorf in einer Entscheidung vom 25.06.2014, die der Bundesgerichtshof jetzt bestätigt hat (BGH Beschluss vom 06.04.2016, VII ZR 81/14).

Zwischen Bauherrn und Architekten sollte daher konkret festgelegt werden, welche Planungsvorgaben zu den Herstellungskosten zu beachten sind. Je genauer hierzu die entsprechenden Vereinbarungen abgefasst werden, umso größer ist die Rechtssicherheit zwischen den Beteiligten. Der beauftragte Architekt muss bei seiner Planung allerdings auch ohne eine solche Vereinbarung die ihm bekannte Kostenvorstellung des Auftraggebers berücksichtigen.

Für die Bauherren ist zu empfehlen, eine einzuhaltende Kostengrenze hinreichend zum Ausdruck zu bringen.

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Erbrecht