Erbrecht (Rechtstipps)

Rechtsgebiet:Erbrecht
Autor:Vollmer
Datum:2016/02

Steuerersparnis beim Ehegattentestament: Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Noch immer besteht für die meisten Ehegatten bei der Testamentsgestaltung das vordringliche Bedürfnis darin, den überlebenden Ehepartner abzusichern.

Dieser soll eine möglichst starke und sichere Stellung erlangen, damit ihm insbesondere bei eigener Pflegebedürftigkeit ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.

Bei der klassischen Gestaltung des „Berliner Testaments“, bei dem sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben und eventuelle gemeinschaftliche Kinder zu Schlusserben des Längstlebenden einsetzen, hat jedoch den Nachteil, dass damit erbschaftsteuerliche Freibeträge zu Gunsten der Kinder beim Tod des Erstversterbenden ungenutzt bleiben.

Eine Lösung dieses Dilemmas stellt die Anordnung von Vermächtnissen dar, mit denen der oder die Kinder zur Ausschöpfung von Steuerfreibeträgen Zuwendungen erhalten, die allerdings möglichst nicht zu einem frühen Vermögensabfluss beim überlebenden Ehepartner führen sollen. Dessen Liquidität soll ja gerade möglichst lange erhalten bleiben.

In diesem Zusammenhang ist besonderes Augenmerk auf die erbschaftsteuerlichen Bestimmungen zu richten, um zu vermeiden, dass die erstrebte Zielsetzung der Erhaltung von Steuerfreibeträgen zu Gunsten der Kinder nicht gefährdet wird.

Für die Testamentsgestaltung ist hier eine genaue Feststellung der Vermögenswerte und eine präzise, sichere Formulierung der Vermächtniszuwendung zu Gunsten der Kinder sinnvoll. Hier empfiehlt sich hinzutretend eine detaillierte Regelung in einem notariellen Testament oder Erbvertrag, da die erforderlichen Formulierungen in aller Regel umfangreich sind.

Peter W. Vollmer

Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für Erbrecht

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht