Scheidung einreichen

Viele Mandanten fragen sich, wann genau ein Scheidungsantrag bei Gericht einzureichen ist. Zu beachten ist hier, dass das Trennungsjahr (12 Monate) abgelaufen sein muss, bevor Scheidung eingereicht werden kann. Reicht man einen Scheidungsantrag früher ein, weist das Gericht diesen Antrag zurück und der Betroffene muss die Gerichts- und Anwaltskosten zahlen. Der Grund für das Verstreichen des Trennungsjahres ist, dass der Sinn und Zweck des Trennungsjahres darin besteht zu prüfen, ob eine Versöhnung der Eheleute in Betracht kommt. Diesem Sinn und Zweck würde es zuwiderlaufen, wenn man bereits nach wenigen Monaten nach Trennung den Scheidungsantrag einreichen dürfte.

Daher muss der Rechtsanwalt immer genau darauf achten, wann sich die Parteien getrennt haben, um den Mandanten vor Kostennachteilen zu bewahren. Einige Gericht nehmen den Scheidungsantrag auch bereits nach elf Monaten entgegen, da der Scheidungstermin ohnehin erst nach zwölf Monaten stattfindet und das Trennungsjahr dann abgelaufen ist. Hier ist aber die genaue Kenntnis des Anwalts von der jeweiligen Gerichtspraxis des örtlich zuständigen Gerichts erforderlich, damit dem Mandanten keine Nachteile entstehen.

Rechtsanwalt Sebastian Windisch

Fachanwalt für Familienrecht

Kanzlei VBWR